Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-09-10 · Heft 37 (10.9.1861) · p. Seite 532

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 37 (10.9.1861)
Date
1861-09-10
Page
Seite 532 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226256-3226294--19727-3248759
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

der genannten Schule, nämlich der vr. Ml. Jntrosz yn skr, welcher in-Sprachen und Naturwissenschaften unterrichtet. — An der städtisch-jüdischen Schule ist seit nicht langer Zeit auch' der tüchtige Pädagog Igel (früher in Ostrowo) als -Lehrer angestellt. Die Kanzel int Tempel der Brüdergemeinde wird voraussichtlich zu!. den bevorstehenden'Festen noch nicht 'besetzt sein und sonach das Predigtamt an diesen Tagen wohl wieder durch -Einen wer Hörer des Breslauer Seminars versehen "werden. j In Rawicz ist das jüdische Schulhaus so baufällig, daß von Polizeiwegen dessen Schließung angeordnet worden. Die jüdische Gemeinde verweigert den Neubau aus eigenen Mitteln, sondern beansprucht die Kosten desselben aus der Communalkaffe, eventuell die unentgeltliche Aufnahme - sämmtlicher jüdischer Kinder iü die städtischen, d. h. die von der - Commune erhaltenen Schulanstalten. (Im letzteren Falle würde die jüdische Gemeinde ihrerseits natürlich nur für denReligionsunterricht der jüdischen Kinder zu sorgen Hadem) -Die Stadtverordneten haben sich zu Gunsten der Antragsteller erklärt, und da der Magistrat dem nicht beigetreten, so ist. die Sache-der Königk. Regierung in Posen zur Entscheidung vorgelegt. — In die städtischen Töchterschulen zu Rawicz ist jüdischen Mädchen — man möchte es kaum glauben! — erst seit der neuesten Zeit der Eintritt gestattet. Dem Wollheim'schen Stist zu L'issa (Kranken- und Siechenhaüs) — über dessen Wirksamkeit wir uns bereits in unserm vorigen Berichte (No. 32) ausgesprochen haben, — stndmittelstÄllerhöchsterCabinets-Ordre vom 12. November v. I. eorporative Rechte verliehen worden. Unterm 20. Juni o. ward Seitens des Euratorii- und des Magistrats zu Lissa das Statut endgültig fcstgestellt und unterm 29stett des nämlichen Monats dasselbe von dem Königlichen Ober- Prästdio zu Posen bestätigt. > Die Aufnahme von Siechen und Altersschwachen in das Institut ist vor Allem an die Bedingung geknüpft, daß dieselben der jüdischen Gemeinde von Liffa angehörig sein müssen; aufzunehmende Kr a nke dagegen brauchen nicht blos nicht der genannten Gemeinde, sondern auch gar nicht einmal dem jüdischen Bekenntnisse überhaupt anzugehören. Nur ist der Unterschied getroffen, daß — während arme jüdische Kranke aus Liffa unentgeltlich ^Aufnahme re. finden, alle andern aufzunehmenden Kranken nur gegen Zahlung die Leistungen des Hospitals beanspruchen können. Das Recht aber, kranke Dienstboten (ohne Unterschied des Glaubens) dem Hospitale zu übergeben, erwirbt die Brotherrschäft (die zwar in Lissa ansässig, jedoch' nicht gerade der' dastgen Synagogengemeinde angehören muß) schon dadurch, daß sie jährlich pro Kopf einen Thaler zur Stiftung zahlti (§§♦ 2 und 7 des Statuts.); ' Alle ins Hospital Aüfgenommenen werden daselbst mit Arznei,' ärztlicher Hülfe, Pflege, Beleuchtung, Beheizung re. versorgt. (§. 4.) Die Oberaufsicht über das Institut ist dem Magistrat der Stadt Lissa übergeben. (§. 19.) Seine „Einkünfte" erwartet das Hospital unter Anderm auch „aus eingehenden Geschenken und Vermächtnissen", und soll, — wenn ein solches mindestens H und ert Thaler beträgt, — alljährlich am Sterbetage des Fundators dessen Andenken auf die entsprechende Weise (durch Kadisch rc.) geehrt werden. (§§. '26 und 27.) Der Todestag des sel. Herrn Salomo n Wollheim von Triest (des Aeltern des edlen Brüderpaars, von welchem die Stiftung ausgegangen) ist alljährlich durch eine besondere Feier zu begehen. (§. 28.) Behufs Beaufsichtigung des Hospitals sind ein Hausvater und eine Hausmutter, — und zwar jener ausschließlich für das männliche, diese ausschließlich für das weibliche Personal — bestellt. (§. 34.) Salzwedel, 2. September. (Privatmitth.) Am 29sten August wurde hier eine neue Synagoge feierlich eingeweiht. Da Herr Rabbiner Vr. Philippsön behindert war, die Einweihung vorzunehmen, so hatte es Herr Dr. Frankfurther in Hamburg freundlichst übernommen, die heilige Handlung zu vollziehen, was er mit all der Würde und der edlen Beredtsamkeit that, die diesem verehrten Manne eigen find. Die Gemeinde hatte auch die Geistlichen loci eingeladen — Keiner erschien. Dagegen fand die lebhafteste Theilnahme Seitens der Bürgerschaft statt, und bewährte diese auch hierbei die Eintracht, die zwischen den Confessionen herrscht, auch wenn die— Geistlichen ihr widerstreben. Köln, 30. August. lieber die gestern stattgefundene Einweihung der neuen Synagoge berichtet die „K. Z.": „Gestern erfolgte die feierliche Uebergabe und gottesdienstliche Einweihung 'der Hierselbst in der Glockengüsse für die hiesige israelitische Gemeinde' neu erbauten Synagoge.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.