Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1861)
- Date
- 1861-09-03
- Page
- Seite 517 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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517 Glieder desselben, haben bis heute noch ihre Judengesetze erhalten, die nichts-Anderes find, als eine Ausgeburt mittelalterlicher Intoleranz. Der Unterzeichnete geht damit um, eine Denkschrift herauszugeben, die diese Unbill bekämpfen soll. Er möchte darin sagen, wie es eines freien Volkes unwürdig sei, eine Menschenrasse um ihres Glaubens willen in der Ausübung ihrer bürgerlichen und Menschenrechte zu hemmen, wie die Zurücksetzung einer Confession unverträglich ist mit der Rechtsgleichheit und Gewissensfreiheit, diesen herrlichsten Grundsätzen einer freien Verfassung. „Er möchte sagen, wie diese Judengesetze nichts Anderes sind, als die Heger und Pfleger eines blinden Religionshasses, der nie und nimmer einem Lande zum Frommen gereichte; wie ferner dieselben vom national-ökonomischen Standpunkte aus betrachtet, im Widerspruche stehen mit den großartigen und weitgrcifenden Verkchrsbestrebungen unserer Zeit, denen solche restriktive Gesetze hemmend entgegentreten. Die Denkschrift wird an der Geschichte der Neuzeit därthun, wie die großen Männer der Schweiz schon im vorigen Jahrhundert mit menschenfreundlicher Wärme und beredter Logik für Gleichstellung der Israeliten in die Schranken getreten; wie ein Escher, Usteri, Suter, Sekretan, Zimmermann und viele Andere in den Versammlungen des helvetischen Großen Rathes von 1798 —99 für die Menschenrechte der Israeliten kämpften. Ihre gediegenen Voten liest gewiß heute noch jeder Freisinnige mit Interesse und sieht, wie jene Koryphäen des Liberalismus so wahr gesprochen. Ihnen schließen sich die hervorragendsten Männer unserer Zeit an, ein Frei-H erose, Furrer, Sidler, Jäger, Keller, Waller, Dubs, Ziegler und viele andere geist- und gemüthreiche Männer, die so manchem durch Gesetz verkörperten Vorurtheil den Garaus machten. Unterzeichneter ist überzeugt, daß die Judengesetze ihr Bestehen hauptsächlich noch dem Schlendrian und Gehenlassen zu verdanken haben und daß dieselben energischer Bekämpfung gar bald weichen müßten. Wir Israeliten sind es unserer Ehre und unserer Religion schuldig, das Unsrige zu thun, daß diese Denkmäler einer finstern Zeit niedergerissen werden. Schon mehr als ein Mal wurde von uns die günstige Gelegenheit hierzu verabsäumt. Der jetzige Moment ist uns abermals günstig. Lassen wir denselben-nicht auch wieder unbenützt Vorbeigehen! „Der Unterzeichnete ladet alle Freunde der Emaucipation der Israeliten zur Theilnahme und Mitwirkung ein. Nur durch eine namhafte Unterstützung dieses Projektes mittelst Subskription auf die Denkschrift kann die Verbreitung derfclben erzielt werden, da der Verfasser beabsichtigt, nach völliger Deckung der Kosten die Schrift an die Mitglieder der eidgenössischen^ und cantonalen gesetzgebenden Behörden gratis zu senden." Dresden, im August, nmi üibro "nm von S. L. Rapoport, Oberrabbiner in Prag. Prag 1861. Diese in dem, an dem Herrn Verf. gewohnten, schönen und fließenden Style geschriebene hebräische Broschüre, welche die Angriffe des Herrn Rabbiner Hirsch auf die „Hodegetik zur Mischnah" von Herrn Seminar-Director vr. Frankel und auf deren Verfasser zurückweist, hat das doppelte Verdienst, daß sie der Form nach in einem ruhigen, besonnenen, eines Gelehrten würdigen Tone gehalten ist, und inhaltlich durch viele wissenschaftlich anregende und erläuternde Bemerkungen einen selbstständigen Werth behauptet. Vergleicht man die Anerkennung, mit welcher der Herr Verf. Herrn Hirsch (S. 27) begegnet, mit der alle schuldige Achtung vor dem greisen, hochverdienten Gelehrten verletzenden, leichtfertigen Sprache, die sich Herr H. in seiner Entgegnung (Jeschurun No. X.) erlaubt, so giebt dies den deutlichen Commentar zu den Worten in Abot "121 22N2 cr-on na>2w. Wir erstaunen um so mehr über diesen Ton, für den wir gar keinen Ausdruck haben, wenn wir sehen, wie Herr Rabb. Hirsch (S. 546 ff. Anm.) eine Erklärung Rapoports in genannter Schrift S. 3 u. 4 den „großartigsten Schwindel" nennt, drei Mal den Ausdruck „lächerlich", ein Mal „die lächerlichste aller Lächerlichkeiten" gebraucht, während der Kritiker nur zeigt, daß er Hrn. R. von A bis Z. nicht verstanden hat.*) 1) R. erklärt, daß der Ausdruck (Lev. 23, 11.) für Festtag nicht befremdend, vielmehr an jener Stelle der geeignetste ist. Hiergegen fragt H., warum denn nicht einfach Dr> nmja, oder vi^2 stehe? Aber es handelt sich ja gar nicht darum, zu erklären, warum die Schrift nicht so oder so sagt, sondern mit welchem Rechte wir den einmal gebrauchten Ausdruck ri2w für „Fest" nehmen, das sonst immer an heißt, und R. erklärt, daß hier das naheliegende an oder Nds zu Mißdeutung veranlassen würde, und wir also Grund haben, anzunehmen, daß, obwohl hier steht, die Schrift „Fest" damit bezeichne. *) Der geehrte Leser verzeihe uns die ihm vielleicht mißliebige Digression, die wir einer so unschicklichen Angriffs weise gegenüber schuldig zu sein glauben.