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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-09-03 · Heft 36 (3.9.1861) · p. Seite 512

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 36 (3.9.1861)
Date
1861-09-03
Page
Seite 512 (sequence 2)
Language
German
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512 tlpathien zu vermindern, welche der Landtag hervorgerufen. ,; - - Mir sind immer geneigt, es anzuerkennen, wenn ein Sterbender schlimme Thaten aus seinem Leben bereut und ausspricht, daß, wenn er länger am Leben bliebe, er sie wieder gut machen würde z aber man kann nicht verlangen, daß wir an seinem Grabe mit derselben Verehrung stehen, wie an der Gruft eines Mannes, der nicht allein das Unrechte-nicht gethan, sondern auch das Rechte wirklich geübte Kann man ja doch nicht einmal wissen, wie vielen Antheil die Furcht vor dem Tode und dem Gerichte Gottes an diesem reuigen Bekenntniß hatte, und ob bei längerer Lebensdauer er allerdings gethan hätte, was er in der Sterbestunde versprochen. Es kommt hinzu, daß der nächste Landtag noch viel weniger durch diesen Beschluß des aufgelösten gebunden ist — da dieser ja nur sagt, was er gethan hätte — wie sich dieser etwa von dem wirklichen Beschlüsse des Landtages zu Debreczin 1849, der auch in der letzten Stunde die bis dahin von ihm verweigerte Emancipation der Juden votirte, gebunden geglaubt hat. Niemand wird ernstlich den Einwand erheben, daß der aufgelöste Landtag nicht anders hätte verfahren können, da er auf dem Boden der 1848er Gesetze gestanden, und legislatorisch sich so lange nicht hat fortbewegen wollen, als die von ihm an die Centralregierung gestellten Bedingungen nicht erfüllt seien. Denn sicher war es die Pflicht und die Berechtigung des Landtages, sofort die Gesetze von 1848 als auf alle Belvohner Ungarns ohne Unterschied der Confession und Nationalität sich erstreckend zu erklären; darum nicht zu dulden, daß den Juden das Wahlrecht genommen, das Recht, unbewegliche Güter zu erwerben, bestritten, sie der Prügelstrafe unterworfen, ihnen die Anstellung im öffentlichen Dienste verweigert und die Advocatur wieder entzogen wurde. Alle, diese Eingriffe in die natürlichen und bereits erlangten, zum Theil selbst vom Bach'schen Ministerium ertheilten Rechte geschahen unter den Augen des Landtages und wurden von ihm stillschweigend gebilligt. Wenn nun auch bei Gelegenheit einige Redner sich für die Gleichstellung aussprachen, so standen doch die Conferenz bei dem Grafen Karolhi und der berüchtigte Comitö-Beschluß in zu unmittelbarer Verbindung mit dem Landtage, als daß das Votum im letzten Augenblicke irgend ein Gewicht haben könnte. Wenn wir demungeachtet glauben, daß die Zukunft unserer ungarischen Glaubensgenossen eine lichte sein werde, so geht dies nicht aus Vertrauensseligkeit, daß der nächste Landtag sich zum Vollstrecker dieses Noth-Testaments erklären werde,.Hervor, als vielmehr aus der Zuversicht auf die Macht der,Verhältnisse, auf die Wucht der, allgemeinen Meinung und auf die Stärke des guten Rechts, Gewalten, welche zuletzt nicht blos die sterbenden, sondern auch die lebenden ungarischen Landtage bezwingen werden. Ueber dem Landtage steht aber bas Vaterland, und wenn jener seine Pflicht gegen die ungarischen Israeliten nicht erfüllt hat, so vermindert dies die Pflicht der ungarischen Israeliten gegen ihr Vaterland nicht im Entferntesten. Hat daher jetzt erst recht die Zeit der Prüfung für Ungarn begonnen, so hat ein jeder Israelit alle die Unbille zu vergessen, die ihm in jüngster Zeit angethan worden , und nur an das Vaterland und dessen Heil zu denken! — ‘ Wie uns aus guter Quelle berichtet, wird,, hat der Staatsminister v. Schmerling ein Memorandum an seine College«, die österreichischen Staatsminister, gerichtet, worin er sie um ihre Beistimmung zu einem Gesetzentwurf ersucht, in welchem die gänzliche Gleichstellung der Juden durch den ganzen Kaiserstaat, so wie die Gestattung von Mischehen ausgesprochen werde. Dies ist faktisch. Ob aber die anderen Ministerien damit übereinstimmen, die beiden Häuser des Reichstages den Gesetzentwurf votiren, und das ganze System, welches die vollständige Emancipation zum Ausfluß hat, auch die Kraft haben werde, sie zu realisiren, das sind Fragen, die der Zukunft überlassen bleiben. Wer jüngste Vorgang in den Wonausnrstenthümern. Wir kommen auf diesen in No. 34 besprochenen Vorgang noch einmal zurück. Der Vorstand'der israelitischen Cultusgemeinde zu Bukarest har ein desfallsiges Schreiben an uns gerichtet, um alle einflußreichen Glaubensgenossen des Westens zu ersuchen, in dieser Angelegenheit nicht müssig zu sein, sondern sie namentlich in französischen und englischen Blättern (natürlich nicht blos in der jüdischen Presse) zu besprechen, damit den traurigen Folgen des gedachten Ministerialrescriptes Einhalt geschehe. Er schreibt: „Das vom Ministerium Golescu, welches zur ultraliberalen Partei, sich zählte, erlassene Circularschreiben an alle Präfectcn der Bezirke, daß alle Israeliten, welche Schank-Einkehrhäuser oder Meiereien auf dem Lande in Pacht haben, dieselben binnen 15 Tagen räumen müssen, ist von dem gegenwärtigen konservativen Ministerium Ghika bestätigt

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