Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1861)
- Date
- 1861-08-27
- Page
- Seite 506 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226256-3226292--19695-3248725- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Leitung des Herrn Lehrer ,W..LoewyFrüher inMybnik) eine zweiclassige Schule errichtet. Mys ho w i tz und So h r au liefern die neu gegründetem Schulanstalten erfreuliche Resultate. Oesterreichischer Kaiserstaat. Oöwieezim, 29. Juli. (Eingesandt.) Gestatten Sie mir/ im Interesse der Wahrheit einige Bemerkungen zum Leitartikel No. 29 zu machen. Es versteht sich von selbst, daß die neueste Verordnung des hohen Staatsministeriums, wonach die anzustellenden Rabbiner in Galizien von der Nachweisung, geordneter philosophischer-Studien gänzlich enthoben worden sind, jeden Bessergesinnten, dem die Hebung und Belebung; der religiösen, moralisch sittlichen Zustände seiner Glaubensgenossen ,am Herzen liegt, mit Schmerz erfüllen muß, da das Unterrichts - und - Erziehungswesen, das - gerade in Galizien im trostlosesten Zustande sich befindet, nur dann am zweckmäßigstem gehoben/werden könnte, wenn die Rabbiner als Lehrer und Leiter ihrer Gemeinden neben den specifisch jüdisch-theologischen Kenntnissen auch eine allgemeine wissenschaftliche., Bildung. an einer Universität sich angeeignet haben würden. — Wer aber den Fanatismus der so-; genannten Chassidim einerseits, und den Jndifferen-! tismus der sogenannten Aufgeklärten andererseits hier; zu Lande kennt und weiß, wie bei jeder Gelegenheit, wo, es sich um die Wahl eines qualificirten Rabbi- - ners handelt, sich eben die obgenannten, in ertmner; Richtung entgegenstehenden Parteien 'die' Hände rei- 1 chen, um die hohe Regierung zu behelligen und die. Bestellung eines ordentlichen,' den Anforderungen der - Zeit entsprechenden Rabbiners durch allerlei Äachinä- > tionen, Klagen und Beschwerden zu hintertreiben, der \ wird die hohe Regierung wohl zu entschuldigen wissen.l — Ein jüdisches Sprichwort lautet: Dsn ■ ypD3. Ich kann in der That von' mir sagen: -on ‘i’53> ritiS "i2N77,srnich daher selbst als Beispiel anfüh-! rensmnd bei deN' bereits gemachten Erfahrungen der-' sichern, daß auch bei andern Gemeinden oeteris pari-1 bus-in gleicher Weise gehandelt wird. ' Mit einem Diplom als Doctor der Philosophie , von der Präger Hochschule und mehreren n-inn ' rnsoir? von den ersten Rabbinen (Oberrabbiner Räpoport in Prag u. A. m.) versehen, habe ich unter' einigen andern Candidäten den Vorzug erhalten und wurde, im- - Januar -: 1857 zum hiesigen. Kreisrabbiner bestellt. Kaum" hatte ich die Rabbinerstelle angetreten, da wurde sogleich der Recurs gegen meine Anstellung ergriffen. Alles Verworfene und Schlechte, was,; eine kühne Phantasie nur zu erfinden vermag, wurde mir angedichtet; alle k. k. Behörden und Strafgerichte. wurden mit Klagen gegen mich überschüttet, in welchen der Name Verbrecher noch eine milde Bezeichnung für michwar, und in dieser. Weise geht es zum Theil noch jetzt immer fort; -und dies Alles darum, Heil ich meine Pflichten und Rechte als Rabbiner kenne, und dieselben nach. bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und auszuüben mich! bestrebe. Was Wunder also, daß die hohe Regierung) bei dem Umstande, da dieselbe zwangsweise : in die inneren Cultusangelegenheiten der Israeliten nicht zu tief Eingreifen will, um den ewigen Streitigkeiten ein Ende zu machen, die VorschriftdaßWr' Erlangung eines Rabbinatspostens philosophische Studien - erforderlich sind, fallen, ließ, und für Galizien, die.Frequenz des Untergymnasiums allein als hinreichend hierzu erklärte.*) — Ich will nun einige Beispiele anführen, welche den guten Willen der hohen Regierung, die israelitischen Culturzustände in Galizien zu heben, ganz außer Zweifel stellt. 1) wurde unter Aufsicht der hohen Regierung eine deutsch-israelitische Volksschule während meiner Dienstzeit in Lipnik »ä Biala organiflrt und fast gegen den Willen der dortigen Israeliten sanctionirt, und als nach erfolgter Sanction die. israelitische Religionsgenoffenschaft daselbst mir als Kreisrabbinen jedwede Einflußnahme auf die Lehrschule entziehen wollte, da war es wieder die hohe Landesregierung, welche mittelst Erlasses vom 20. November 1858 No. 32,345 mir die Leitung und Ueberwachung des Religionsunterrichtes daselbst anvertraute, welche heilige Pflicht ich auch stets mit der größten Gewissenhaftigkeit, in der uneigennützigsten Weise erfülle. r s v;h 2) Auch in Andrychau.' wollte die hohe Regierung die dort bereits, in Auflösung begriffene Volksschule, organisiren. und sanctioniren; allein das. dortige soge- - *) Wir begreifen nur n icht, wie die bezeichnten Jntrigue.Ni,. Reibungen-, re, dadurch aufhören sollen, daß die gesetzlichen Forderungen an die Rabbinen heruntergesetzt werden! Würden jene etwa nicht eintreten,. wenn das Gesetz gär keine Bildung vom Rabbiner verlangte? : Die Redaktion.