Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1861)
- Date
- 1861-08-27
- Page
- Seite 505 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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505 welche die Allerhöchste Ordre vom 14. Oktober 1838 keine Anwendung findet, sofern dieselben solchen Staaten des Auslandes angehören, welche — wie namentlich Großbritannien, Frankreich und Belgien ^- diesseitigen jüdischen Gesellen den Aufenthalt und die Beschäftigung in' dend ortseitigen Gebieten ohne größere: Beschränkung, als denen christlich er Confession gestattem Hinsichtlich der jüdischen Gesellen aus außerdeutschen Staaten, welche diese Reciprocität nicht gewährenbleibt es dagegen bei dem bisherigen Verfahren. Sollte in concreten Fällen über das Bestehen dieser Reciprocität Ln einem bestimmten Staate Zweifel entstehen, so bleibt der Königlichen Regierung überlasten, dieserhalb bei uns anzufragen. Berlin, den 10. Juni 1861. Der Minister für Handel, Gewerbe u. öffentl. Arbeiten, v. d. Heydt. Der Finanz-Minister Der Minister des Innern, v. Pat ow. Graf v. Sch w erin. Wenn man auch für die mildere Praxis dankbar sein kann, so fragt man sich dennoch, warum auch in diesem Punkte, die Behandlung auswärtiger Israeliten, noch immer die ausschließlichen Bestimmungen des Judengesetzes von 1847 der Verfassung gegenüber aufrecht erhalten werden, während es so einfach wäre, auch hierin die für Christen der angeführten Kategorien geltenden Gesetze auch auf die Juden anzuwenden! Man wende nicht ein, daß es sich hier Um Nichtpreußen handle — eine Verfassung muß im eigenen Lande überall vollgültig sein, und es gilt hier die Behandlung von Ausländern im preußischen Lande. —. Die „Nationalzeitung" vom Een August e. hat unfern Leitartikel in No. 32 „das Verhältniß des Judenthums zur katholischen Kirche" vollständig gebracht. . Schwerin aW., im August. (Privamitth.) Im vorigen Monate wurde von der Stadtverordneten-Versammlung in Schwerin a/W. der Kaufmann Herrmann A. Heymann als Schiedsmann gewählt, der Wahl aber von dem Landrathe des Birnbaümer Kreises, Greulich, auf Grund eines Gesetzes vom Jahre 1841, nach dem Juden nicht Schiedsmänner werden könnten, die Bestätigung versagt. Letztere wurde jedoch in Folge einer Beschwerde von dem Oberpräsidenten der Provinz Posen, von Bonin, ertheilt, weil das betreffende Gesetz von 1841 mit der Verfassung in Widerspruch steht. Von der Oder, im August. (Privatmitth.) Die Gemeinde Groß-Glogau ist dieses Jahr um eine Stiftung reicher geworden. Die Frau GeheimeCommercienräthin Lehfeld hat das von ihrer Mutter der verstorbenen Wittwe M. Munk — ererbte große Haus (an der Grützner- und Melzstraßenecke) der Gemeinde geschenkt und der Vorstand der letztem in diesem.Hause eine mehrclassige Religionsschule eingerichtet- In dieser Schule, — die unter Leitung des Rabbiners Herrn vr. Klein gestellt ist und an welcher, außer demselben, vorläufig noch zwei Lehrer beschäftigt sind, — - werden nun sämmtliche Knaben und Mädchen der Gemeinde in der Religion, wie im Hebräischen unterrichtet, und ist hiermit einem Bedürfniß abgeholfen, welches allda längst schon sehr stark gefühlt worden war. Die. Claffenzimmer befinden sich sämmtlich im untern Stockwerke, während der Oberstock dem Herrn Rabbiner als Amtswohnung eingeräumt ist. ...; ■ / .. Von den neulich aus Deutsch ' s Musik - Institut in Breslau entlass men Aspiranten sind bereits' drei als Cantoren gut pläcirt, und zwar der eine in Thorn, der andere in Oppeln und der dritte in Speyer. Die feierliche Cinweihung der mit einem sehr großen Koflenaufwande neu erbauten Synagoge zu Gleiwitz ist'auf den 29. d. M. festgesetzt. — Von dem vor drittehalb Jahren alldort (unter 0?. Freunds Leitung) ins Leben 'gerufenen „Oberschlestschen Lehrer- Verein" ist — was jedenfalls sehr auffallen muß — seit länger Zeit gar n i ch ts m ehr gehört worden. Zu KattoWitz, einem oberschlestschen Fäbrikdorfe, hat sich - die Anzahl der jüdischen Einwohner so stark vermehrt, daß daselbst nicht nicht blos eine Synagoge, sondern auch schon ein Frauenbad erbaut wird. In,Beuthem, Oberschl.,: wird binnen Kurzem — unter der Leitung des Herrn Dr. Günzberg — eine dreiclassige Gemeinde-Unterrichtsanstatz i Elementaru. Religionsschule) eröffnet-— Warum: hört, man aber aus Ratibor, Tarnowitz rc. noch immer nicht, daß A e h n l iches — geschehen solle? — .„■. In Rybnikiwill mau die seit sechs Jahreni bestechende und so. segenreich wirkende Gemeinde-Elementarschule auf eine bloße Religionsunterrichtsanftalt reduciren, — eine Metamorphose, welche „int Interesse der Jugend?? jedenfalls,sehr zu bedauern sein würde. Seit dem Isten Julie., ist auch in Los lau unter 35