Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1861)
- Date
- 1861-08-20
- Page
- Seite 489 (sequence 7)
- Language
- German
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48S Israeliten sich ansässig machten, indem sie daselbst Schank- und. Einkehrhänser, oder Meyerhöfe in Pacht haben. Die Israeliten werden dadurch auf dem Lande angchäuft, und es könnten manche Konflikte mit den christlichen Landleuten, entstehen, die in religiöser Beziehung (!) verderbliche Folgen haben würden. Ungeachtet noch vom Jahre 1849 unter No. 8748 ein fürstliches Edict eristirt, welches das Anhäufen der Israeliten auf dem Lande untersagt, das leider aber bis heute unerfüllt geblieben, hat sich vielmehr seit der Zeit die Zahl der Israeliten auf dem Lande bedeutend vermehrt. Ich adressire mich daher an Euch, daß Ihr von nun an keinem Israeliten gestatten dürfet, derartige Geschäfte in Landesbezirken zu machen. Diejenigen Individuen aber, welche bereits daselbst ansässig sind, ohne Unterschied der Zeit ihres Aufenthaltes und der Kategorie und Namen, und die obgenannte Geschäfte betreiben, werdet Ihr in Kenntniß setzen, binnen 15 Tagen jene Plätze zu räumen, daß keine Spur von solchen Anstalten zu finden sei. Ich hoffe, daß Ihr die Wichtigkeit dieser Angelegenheit (importanlia aquestec chestia) begreifen werdet und der Erecution dieses Edictes pünktlich nachkommet, damit ich nicht genöthigt sein werde, Euch an Eure Pflichterfüllung zu erinnern. Für den'Minister des Innern: P. Orbescu. Mit welcher Entrüstung auch außerhalb der jüd. Kreise dieses Decret ausgenommen wurde, ersieht man aus folgender Beurtheilung der „Bukarester Deutschen Zeitung" No. 16: „Wir erfahren mit vielem Bedauern, daß das Ministerium Golescu in einem Circularschreiben an alle Administratoren der Wallachei den Befehl ertheilte, den Israeliten den Aufenthalt auf dem Lande nicht zu gestatten. Dieser humane Act des 19. Jahrhunderts,. welcher vom Fürsten Stirbey erlassen wurde, blieb selbst von jener absoluten Regierung unvollzogen, um gerade von der gegenwärtigen constitutionellen Regierung, an deren Spitze ultraliberale Männer sind, deren Devise Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist, welche die heiligste Mission haben, den §. 46 der Convention zu realisiren, in welchem es ausdrücklich heißt: „Alle Wallachen haben gleiche Rechte u. s. w.", effectuirt zu werden. Selbst die conditionelle Clausel dieses Paragraphes, welche den Nichtchristen die politischen Rechte zeitlich versagt, und dieses den gesetzgebenden Körpern überläßt, wurde unserer Ueberzeugung nach von den garantirenden Großmächten nur in Absicht gegeben, um sich zu überzeugen, ob die wallachische -r Nation, welche unaufhörliche Freiheit und Gleichheit verlangte, von diesem heiligen Menschenrechte Gebrauch zu machen reif fei; denn es ist eine unläugbare Wahrheit, daß Derjenige, welcher dem Andern die natürlichen Menschenrechte versagt, des^Genusses dieser Wohlthaten nicht würdig sei. Wir wollen hier keine Argumente für die Emancipation der Israeliten anführen, denn alle civilisirten Staaten Europas und Amerikas sind die sprechendsten Beweise für diese ohnehin natürliche Wahrheit; aber wir protestiren im Namen der Humanität, und des Wohles dieser Länder, welches uns sehr am Herzen liegt, gegen jenen mittelalterlichen Act der Intoleranz und beschwören die liberale Nation alpresse, welche competenter ist als wir, ihre Stimme mit der unfern zu vereinigen; denn wahrlich, was wird das freie Europa dazu sagen und welche gefährliche Waffe wird damit in die Hände der Feinde .dieser Länder und besonders der liberalen NaAonalpartei ' gegeben!" — Wer da weiß, daß eine solche, nur aus einem Dekrete der früheren despotischen Regierung erstossene Ausschließung außer dem traurigen Schicksal, welches sie für viele Hunderte Familien, die in redlichem Erwerb die nothwendige Verkehrsvermittlung für das Landvolk erwirken, bereitet, immer nur der erste Schritt zu weiter greifenden tyrannischen Maßregeln ist, erschrickt über die Richtung, welche hiermit von dem sogenannten liberalen Ministerium eingeschlagen wird. Dabei bringt das Decret nicht etwa national-ökonomische. Motive heran, sondern erklärt die Niederlassung von Juden auf dem platten Lande für religiös nachtheilig, und zwar wiederum nicht etwa, weil die Juden antichristlich wirken, sondern weil aus dieser Ansässtgmachung Consticte entstehen könnten, welche religiös nachtheilig wären. Diese Motivirung richtet sich selbst, da sie einentheils zu künstlich ist, um stichhaltig zu sein, anderntheils die Abwesenheit jedes anderen vernünftigen und rechtlichen Motivs erweist. Mögen unsere einsiußreichen Glaubensbrüder in Europa sich auch dieser Angelegenheit annehmen! Zeitungsnachrichten. Deutschlands Aus Baden, im August. (Privatmitth.) In unserem Baden wird gegenwärtig an der Gründung eines jüdischen Schullehrer-Seminars und an der Umgestaltung des israelitischen Oberraths gearbeitet; sollte