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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-08-13 · Heft 33 (13.8.1861) · p. Seite 477

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 33 (13.8.1861)
Date
1861-08-13
Page
Seite 477 (sequence 9)
Language
German
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477 fügen und moralischen Kraft des Landes betrifft, spricht das Repräsentantenhaus im vorhinein beschlußweisi aus: daß es zur Beruhigung der Landesbewohner verschiedener Zunge und zum Behufe der Nationalitätsansprüche den in der Adresse ausgedrückten Prinzipien gemäß je früher legislatorisch Vorgehen, und Hinsichtlich aller im Vaterlande gesetzlich recipirten Confessionen die im §. 2. des XX. Art. 1848 ausgesprochene vollkommene Gleichberechtigung und Wechselseitigkeit durch ein detaillirtes Gesetz sactisch ins Leben einführen will." „Da das Repräsentantenhaus bereits die Ansicht ausgesprochen hat, daß hinsichtlich des G e nuss e s der Bürgerrechte die Confession unter.den Bewohnern des Vaterlandes keinen Unterschied machen soll, so erachtet es die Einsetzung einer Commission zu dem Zwecke für nothwendig, daß sie für die bürgerliche Rechtsstellung der jüdischen V olksclasse einen Gesetzvorschlag ausarbeite in Verbindung mitder Jncolatsfrage im Allgemeinen, und der Frage der B efeit i gun g -der die sociale Verschmelzung zwischen d en C h r isten ünd Iuden verhind ernden Verhältnisse." — Haben Sie, Herr Redacteur, je zwei Sätze so voll Widersprüche, eine solche OontraclioUo in adjecto gelesen? Im ersten Satze wird von der Gleichberechtigung aller g ese tz li ch recipirten Religionen u. s. w. gesprochen, und im zweiten Satze wird der moderne liberale Grundsatz aufgestellt : daß die Confession auf den Genuß der Bürgerrechte aller Bewohner des Vaterlandes keinen Einfluß ausüben darf — und gleich dabei der hinkende, unverständliche Nachsatz: daß für die bürgerliche Rechtsstellung der jüdischen Volksclasse — also wir sindkeine Bewohner, sondern bilden eine eigene „Classe" — eine besondere Commission zur Ausarbeitung eines G/setzvorschlages niedergesetzt werden möge! Also Karolyi redivivus! Keine EmäNcipation, keine Aufnahme unserer Religion in die Reihe der recipirten Religionen, sondern ein Judengesetz mit allerlei Klauseln und Beschränkungen der Freizügigkeit und des Gütererwerbes, das die so e ial e Verschmelzung zwischen Juden und Christen durch Mischehen und Taufe der Kinder herbeifuhren soll, steht in Aussicht!! Da haben Sie die Folgen der traurigem Conferenz beim Grafen Kärolyi und des beredten i Schweigens der jüdischen ConfereNzmitglieder!! Sie wissen, wie die Letzteren sich bemühten, durch Entstellung' der Thatfachen die Sache zu vertuschen, anstatt mit einem ec lat an ten Protest 'gegen die i h ne n unterbreiteten Anträge äufzutretem Nehmen Sie mir diesen Ausdruck nicht übel, da die veröffentlichten Erklärungen der Mitglieder und zwar der Herren Karo l y i, Meisel, Löw und der Herren Leo und Julius Holländer in dem Protokoll der Repräsentanten der israelitischen Cultusgemeinden Ungarns voll Widersprüche und Gegensätze sind. Rur Herr Löw war ehrlich genug, zu gestehen, daß er das Wort ergriffen, um Herrn Körolyi die Nothwendigkeit - eines Culturv er ein s, wahrscheinlich zur socialen Verschmelzung der Christen und Juden nachzuweisen — und noch jetzt kann sich Herr Löw von dieser Idee nicht trennen. No. 29 des Ben Chananja schließt Herr Löw sein treffliches historisches Referat über den Commissionsantrag mit folgenden Worten: „Alle diese Wünsche sind rein cultureller*) Natur; die Dogmatik, der Ritus, wie Liturgie werden davon nicht berührt. Das letzte Ziel,' welches die ungarischen Juden anzustreben haben, ist kein anderes, als daß die Bestimmungen des XX. Gesetzartikels vom Jahre 1848 auch auf die Bekenner des Judenthums ihreMnwendüng finden sollen; dieses Ziel kann aber ohne vorherg eg angene Organisation der re l i g i ö sen Angele g en he st en n i ch t a n g e st r eb t w e r d e n."**)' ' Welche - Perfidie liegt in diesen Worten!! Wir wollen-uns in keine Debatte mit Löw einlassen; aber jeder Vernünftige wird zugeben, daß eine Organisation der religiösen' Angelegenheiten nur daNn möglich istwenn alle Schwierigkeiten hinweggeräumt und ein vollkommener Rechtszustand hergestellt ist. Bei-den gegenwärtigen Verhältnissen, wo die isräelitische Religion rechtlos, als nicht mftfrenb de jure bettachtet wird, und deren Bekenner nicht - emancipirt sind, ist eine Organisation sowohl der religiösen als der Schulverhältnisse fast undenkbar! Nur „Ben Chananja" ist der entgegengesetzten Ansicht!! Doch aä vo66m Ben Chananja erlauben Sie -mir eine kleine Bemerkung zur Abwehr und Verständigung. No. 27. beim Beginne des neuen Semesters richtete Herr Löw „an die Leser" einenjkleinen Artikel, worin es unter Anderm heißt: „In Bezug auf die Emancipatiönsfrage wird der „Ben Chananja" seiner *) Welch ein Wort.'.' Redaction. **) Bis jetzt hat man es immer als einen Fallstrick unserer Gegner angesehen, wenn sie religiöse Bedin» gungen der Emancipation voranschicken wollten. - Redaetion. 33

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