Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1861)
- Date
- 1861-07-23
- Page
- Seite 426 (sequence 4)
- Language
- German
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m also nichts weiter als eine Sache persönlicher Eitelkeit ist, kann ihn die Religion nicht weiter in Berücksichtigung ziehen und so weit beachten, um ihn zum Gegenstände eines Verbotes zu machen. Sie überläßt es dem Einzelnen, ob er die Würde des Bürgerthums in einem Staate, dessen Verfassung alle seine Glieder gleichberechtigt erklärt, nicht genug achtet, um erst noch nach einer nichtigen Befriedigung der Eitelkeit zu streben. In unserer Zeit wird bekanntlich ein solcher Mann nicht höher geachtet, sondern eher das Gegentheil.; Literarischer Wochenbericht. Braunschweig, im Juli. n3-Dn D'WpiT) (Ueber die Ehe vom Standpunkte der Rabbaniten und Karäer), von S. Holdheim, Berlin 1861. 173 S. in 8.; im Selbstverläge seiner Wittwe. Dem Ersuchen, dieses nach Holdheim's Tode erschienene Werk zu recensiren, entspreche ich bereitwillig, weil dasselbe eine gefinnungstüchtige Leistung ist, über welche freilich im Lager der „Rechtgläubigen" viel Geschrei erhoben werden wird. Es ist in hebräischer Sprache geschrieben, und der Vers, hätte nicht nöthig gehabt, um Nachsicht für seine Ungelenkigkeit in ihr zu bitten, denn sie ist meistens fließend und stellenweise sogar voll Schwunges; einen eigenthümlichen, doch schwerlich allen Nerven zusagenden Reiz verleiht ihr die häufige Verwendung von biblischen und talmudischen Ausdrücken, alten, guten Bekannten ohne Harm, zu den heterothoresten Urtheilen und Angriffen. Von dem Inhalt des Werkes will ich Einzelnes mittheilen und mit kurzen Bemerkungen begleiten. Das Iste seiner 9 Capitel will „von der Ehe und Blutsverwandtschaft der Jisraeliten und Noachiden" handeln. Es wird hierbei ausführlich besprochen, daß der Talmud den Noachiden keine wahre Ehe zuerkenne und den Concubitus mit einer noachidischen Ehefrau dem Juden zwar in anderen Beziehungen, aber nicht als Ehebruch verpöne; aber ich sehe nicht ein, wozu H. solche Gespenster der Vorwelt heraufbeschwört, und jedenfalls hätte er dann nicht unterlassen sollen, alle milderen Ansichten von Talmudisten hierüber in vollstes Licht zu setzen, z. B. die sogar zur Halacha erhobene des R. Chanina Synhedrin 571), welche den Noachiden eine Ehe unter einander wohl zuerkennt, für deren Brechung sie todesschuldig seien, oder die Ansicht des Nab Dimi ib. 82'a., daß das makkabäische Bet-din den Concubitus mit einer noachidischen" Ehefrau dem Juden auch als Ehebruch verboten habe. — Für kaum glaublich sollte man es halten, daß er S. 4. unten in dem Wortlaut von 4 Mos. 25, 12. 13. über Pineha's Eiferthat finden will, daß jedes blutige Eifern für Gott ein gottseliges Werk sei. Hat etwa die Bibel zwischen Fällen von welthistorischer Wichtigkeit und unwichtigen nicht zu unterscheiden gewußt? oder ist jene Bibelstelle dem Rab Chisda und R. Jochanan unbekannt gewesen, als sie (Synedrin 82 a.) sagten habä limalscK 6n worin Io? — Ferner: der Talmud erklärt leider bekanntlich die frühere Blutsverwandtschaft' eines Proselyten für aufgehoben, doch glücklicher Weise nur dogmatisch, in starrer Consequenzmacherei, nicht für die Praris; H. aber will S. 6.. Jenes fastOechtfertigen durch Hinweisung darauf, wie schnell Proselyten thatsächlich jedes Band früherer Blutsverwandtschaft abschüttelten! und wo hat er dies gesehen, erlebt? — Kraß ist auch die Ansicht S. 7. unten, daß die Noachiden zur Ehescheidung keines Scheidebriefes bedürften, weil sie nur durch mündliche Einwilligung in die Ehe einträten (ungeschichtlich!), und diese also auch durch eine bloße Wortformel wieder äufheben könnten; wogegen die jüdische Ehe, durch rv^Di» iY’ap (nämlich durch eine der drei bekannten Weisen) eingegangen, auch wieder nur — durch eine Schrift zu lösen sei. S. 4. oben hatte er sich gescheut, auch via für eine „sittliche oder symbolische Erwerbweise" zu erklären; hiernach müßte nun entweder eine durch Bia geschloffene jüdische Ehe ohne Scheidebrief gelöst werden können, oder den Beweis liefern, daß auch die noachidische nur durch Scheidebrief aufzuheben ist.' Diesem Dilemma zu entgehen, behauptet er, die erste Bia des Noachiden sei schon der Anfang seiner Ehe, die des Juden aber erst die Begründerin derselben; warum hat er dann aber dem Noachiden S. 4. oben eine erste Bia lesedsm isedut zuerkannt? Cap. 2. handelt zunächst von der bekannten Differenz des Bet-Schammaj und Bet-Hillel, was erwat dabar 5 Mos. 24, 1. bedeute. Holdheim sagt, daß bei tieferem Eingehen in den Sinn der Schrift mehr des Ersteren Auffassung sich empfehle, weist dieses aber nicht nach, und hat auch nicht beachtet, daß 5 Mos. 23, 15.,. wo allein'jener Ausdruck noch einmal vorkommt, außerordentlich Bet-Hillel's Auffassung begünstigt, wenn dessen „hikdicha tawschilo“ entweder das Unpassende, wie bekanntlich dieser Mischnaäusdruck gedeutet worden ist, oder sonst etwas Unzartes bezeichnet; und diese Umdeutung braucht keine apologische Fiction zu sein, da Berachot 17 b. und Synedrin 103 a. der Ausdruck makdiach tawschilo wirklich in symbolischem Sinne vorkommt. Wer indessen nicht zugeben mag, daß Bet-Hillel ihn in