Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1861)
- Date
- 1861-07-16
- Page
- Seite 411 (sequence 5)
- Language
- German
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411 Rabbiner hat auch in der That eine recht gute Aeußerung eingereicht. Lesen Sie aber, wie der hiesige Magistrat, L. h. der Bürgermeister, der allein alles Politische besorgt, diese Aeußerung eingeleitet hat.",— Hier folgt das Gutachten des Bürgermeisters von Brody, No. 1924. Nach Weglassung der langweiligen einleitenden Worte, mögen folgende charakteristische Schlußworte hier einen Platz finden. Sie lauten also: >,Dieser Vorauslassung zufolge ist man des'Erachtens, daß man sowohl bei den Rabbinern , a l s auch Nel'igionsweisern höhere Bildung als jene, die gegenwärtig gefordert wird, nicht v o n n ö t h e n habe, um so weniger, da wo die Auslagen aus dem hohen Aerarialfonds bestritten werden müßten — es wäre nur allenfalls einem jeden um die Rabbinerstelle sich bewerbenden Individuum, das über die Gymnasial- und philosophischen Studien sich auszuweisen vermag, der Vorzug zu geben, und man wird bald auf die Art geeignete Individuen in Menge haben, und die oben berührten Auslagen ersparen." — Dieser wohlweise bürgermeisterliche Rath scheint an höchster Stelle Beifall gefunden zu haben und die Genesis des bekannten Hofdecretes vom 7. Juli 1836 Z. 17719/1135, Gub.-Decret vom 10. Oktober 1837 Z. 45422*), wonach nur Derjenige als 'Rabbiner und Religionsweiser angestellt werden kann, welcher u. s. w. gewesen zu sein. Ist man nun bei Diesem stehen geblieben? Nein! Ein Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 17. Januar 1857 Z. 102 ermächtiget die Landesregierung, „in einzelnen Fällen, wenn sich für die Stelle eines Rabbiners, Religionslehrers und Schulsängers (warum nicht auch Schulklopfers?) keine gesetzlich für diese befähigten Bewerber melden sollten, die Dispens von den mit dem Hofkanzleidecrete... 1836... an solche Individuen zu ertheilen, welche mindestens die Nvdmalschule mit gutem Erfolge besucht haben..." — In dem verfassungsmäßigen Oesterreich sind wir bereits — wenn die Herren Bürgermeister nichts dagegen haben! — von der Normalschule bis zum Untergymnasium avancirt! Die Todten reiten schnell! Bemerkung der Red actio n, Wenn ein Correspondent d. Bl. sich mit der Herabsetzung der gesetzlichen Forderungen an die in Galizien anzustellenden Rabbiner *) Es brauchte dieses Hofdecret also volle fünfzehn Monate zu der Reise von Wien nach Lemberg) eine , schöne Illustration zu dem bekannten österreichischen „Langsam vorwärts!" Corresp. einverstanden erklärte, so machte er dafür zwei Gründe geltend; einerseits wäre das frühere Gesetz, welches UiUversttätsstudien verlange, nicht beachtet worden; es sei aber einem Reichsstaate angemessen, Gesetze nicht unerfüllt zu lassen. Wir müssen gestehen, daß uns dies ein sonderbares Motiv zu sein scheint, da es uns eines Rechtsstaates würdiger erscheint, fortan auf die Beobachtung eines Gesetzes zu achten, als deshalb das Gesetz zu ändern und zu ermäßigen. Andererseits, daß für die Verhältnisse in Galizien die Forderung der Untergymnasialbildung angemessener sei, als die der Unioersitätsstudien. Hiergegen müssen wir uns unsererseits vollständig verwahren, als ob wir diese Meinung theilten. Nichts ist gefährlicher, als eine Halbbildung, als Menschen in einen bedeutsamen Wirkungskreis zu versetzen, welche glauben, Etwas zu wissen, sich anmaßen und ausgeben, Etwas zu wissen, und es doch nicht oder nur halb wissen. Wir ziehen jedenfalls entweder einen Rabbiner von altem Schrot und Korn mit rein, aber umfassendem talmudischen Wissen, oder einen vollständig wissenschaftlich gebildeten Rabbiner vor. Die Mittelsorte ist durchaus nichts werth, vermag weder nach der einen, noch nach der andern Seite, hin zu wirken , wird weder von der einen, noch der Indern Seite geachtet, und daher in Galizien ohne jedweden Einfluß bleiben. Die Juden haben Achtung vor dem Wissen, aber es muß ein entschiedenes sein. Die Praxis erweist dies auch; denn in Czernowitz wirkt serMange der Landesrabbiner Dr. Igel, in Andrichau seit einiger Zeit Di*. Kobak, und documentiren also, daß die galizischen Juden sich mit Männern, welche die Universität absolvirt haben, wohl befreunden. . - :v , I Dr. B. B e e *. Dresden, 5. Juli 18 6 1. Die israelitische Gemeinde zu Dresden ist diese Woche leider von einem harten Schlage getroffen worden, der nicht nur uns in die tiefste. Trauer versetzt, sondern gewiß auch in allen jüdischen Kreisen schmerzlich beklagt werden wird. Herr vr. phil. Bernhard Beer, der als Gelehrter und Schriftsteller, und besonders als ein begeisterter Streiter für die Ehre unserer Religion und das Recht ihrer Bekenner einen wohlverdienten ruhmreichen Namen