Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1861)
- Date
- 1861-07-16
- Page
- Seite 410 (sequence 4)
- Language
- German
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410 „Wir sehen in der ministeriellen Bestimmung einen bedauerlichen Rückschritt, der dadurch entstand, daß noch immer bei den untern wie bei den höchsten Stellen in Angelegenheiten der Israeliten „de nobis sine nobis“ verhandelt und beschlossen wird. Die Schuster und Schneider werden zu Enquüten berufen, wenn es sich um einen Zoll für Zwirn und Knöpfe handelt, die Juden Oesterreichs haben höchstens hier und da eine einzelne Stimme abgegeben*), die dann im Bureau ohne eigentliches Vernung: Rab, Rabbi, Rabban, Rabbiner, und fein synagogaler Titel: Morenu (unser Lehrer). Er soll daher an Geistes- und Herzensbildung alle Gemeindeglieder womöglich überragen. Jemehr die Masse der galizischen Juden an Bildung und Gesittung zurück ist, je schwieriger es ist, in möglichst kurzer Zeit das Versäumte nachzuholcn, desto erhabener ist die Mission eines Rabbiners in dieser Provinz, desto höher muß auch der intellectuelle ' Standpunkt sein, den er einnehmcn soll. Ueber diesen Punkt müßte vor Allem — unserer Ansicht nach — durch Aufklärung von kompetenter Seite der hohen Regierung eine richtige (unmittelbare) Anschauung beigebracht werden! Corresp. *) Nicht „eine einzelne Stimme", der Vorstand der Lemberger Jsraelitengemeindc, dem die Verhältnisse des Landes und der Juden wohlbekannt sind, und den man tv^hl als moralischen Vertreter und Wortführer in innern Mgelegenheiten des Judenthums der Regierung gegenüber gelten lassen darf, spricht in der erwähnten Denkschrift unter den brennendsten Wünschen auch diesen aus: „Die Vorschrift des h. Hofdecretes vom 7. Juli 1836... wornach nur Derjenige als Rabbiner und Religionsverweser angestcllt werden kann, welcher sich mit dem Besitze philosophischer und pädagogischer Kenntnisse auszuweisen vermag, soll in aller Strenge gehandhabt werden." — Nun paßte dieser Vorschlag allerdings nicht in den Kram des Schöpfers der vielbesprochenen Beschränkungen des Realitätenbesitzrechtes der galizischen Juden, dem es daran ge-; legen sein mußte, die Judenschaft dieses Landes im Allgemeinen vor den Augen Europas zu stigmatisiren; der Artikel, der im nichtamtlichen Theile der Wiener Zeitung einen Tag nach Veröffeutlichung der guäst. k. k. Verordnung zur Rechtfertigung der ausnahmsweisen Ausschließung der Jsraelitenschaft Galiziens zu lesen war, bezeichnete diese daher als „in der großen Mehrheit aus niedriger Kulturstufe stehend". — Daß aber unter den Auspicien Sr. Ercellenz, des gegenwärtigen Staatsminifters gerade in Judenangelegenheiten noch immer veraltete, bereits unbrauchbar gewordene Materialien als Bausteine zu neuzeitlichen Schöpfungen verwendet werden, ist jedenfalls auffallend und entmüthigend; wenn irgendwo, muß in Angelegenheiten der galizischen Juden mit der Vergangenheit ganz gebrochen werden; Corresp. ständniß verhallt. Die gewiß wohlwollende Verfügung des Ministeriums über die Rabbinerschule in Galizien und das Rabbinatswesen giebt neuerdings einen Fingerzeig , daß, um Mißgriffe zu verhüten, die Cultusangelegenheiten von beinahe fünfviertel Millionen Seelen einer andern Behandlung bedürfen." So weit die „Oesterr. Zeitung". Bevor wir das für Galizien so wichtige Thema, die Gründung einer Rabbinatsschule, schließen, erlauben wir uns noch einige diesen Gegenstand berührende Notizen daran zu knüpfen. Diese dürften für die geschätzten Leser d. Bl., welche beim Durchlesen Dieses die Grenzen eines gewöhnlichen Zeitungsartikels überschreitenden Aufsatzes die Geduld nicht verloren, nicht ganz ohne Interesse sein. Sie werden daraus ersehen: daß die Idee der Bildung eines Rabbiner-Seminars in Galizien nicht neu ist) daß es der Regierung schon vor dreißig Jahren an gutem Willen, zum Wohle der Juden Ersprießliches zu leisten, nicht gefehlt hat; daß aber leider die Methode der diesfälligcn officiellen Verhandlungen so unglücklich geartet war, daß die Meinungsabgabe eines Bürgermeisters genügte, um die besten Vorsätze der Regierung wie ein Kartenhaus über den Haufen zu werfen; daß endlich der heutige Standpunkt der fraglichen Angelegenheit, mit dem vor dreißig Jahren verglichen, eher ein Rückschritt, denn ein Fortschritt genannt werden kann. In vr. Rießer's: „Der Jude"*) findet sich eine Correspondenz, datirt: Brody, 10. Juli 1832, der wir folgende Stellen entnehmen: „Hier in unserer Gegend zeigt die Regierung ungemein guten Willen, unsere Lage zu verbessern; sie wird aber allem Anscheine nach in ihren Absichten scheitern, weil einerseits unter uns zu wenig Gemeingeist herrscht, andererseits die untern Behörden zu sehr ihren Vortheil darin finden, die Juden im Druck zu erhalten...." Hier wird einer Verordnung erwähnt, die von oben (Wien) herabgelangt sei, der zufolge der Rabbiner und das Vorstehercollegium ihre Aeußerung abzugeben haben: „in wie fern man den Juden erweiterte Bürgerrechte einräumen könne."... „Bald darauf" (im Jahre 1831), fährt die Korrespondenz fort, „erging an den Rabbiner der Auftrag, sich zu äußern, in wie fern es rathsam wäre, ein Seminarium zur Bildung von Rabbinern hier zu Lande anzulegen, ob es nach'dem Muster des in Padua bestehenden, oder mit diesem Lande angemessenen Modificationen errichtet werden solle? Der *) Bd. 1, No. 12, S. 89.