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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-07-16 · Heft 29 (16.7.1861) · p. Seite 409

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 29 (16.7.1861)
Date
1861-07-16
Page
Seite 409 (sequence 3)
Language
German
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409 Galizien Studienzeugnisse erwarb, mit welchen Dokumenten die Gemeinde- und Kreisbehörden, auch das Gubernium und die 'Statthalterei sich zufriedengestellt zeigten, welche Subjecte hierauf die Rabbinatssitze „mit hoher Bewilligung" besteigen durften —'bleibe mit einem Schleier bedeckt.* *) Unter dem Ministerium des Herrn Grafen Thun war es keine Empfehlung,/ordentlich die philosophischen Studien absolvirt zu haben, und in der letzten Zeit feierte der sogenannte Chassidismus neue Triumphe.**) Die Nichtbeachtung des, klar vorgeschriebenen Gesetzes, worüber, die Kirchen - und Schulbehörden als Aufsichtsorgane keine Klage erhoben, und welche Übertretung unter den Augen der Landesautoritäten vor sich ging, verschuldete das Zurückbleiben des Schul- und Erziehungswesens unter den Israeliten dieser Provinz, und jene Formlosigkeit in den Synagogen, und was daran hängt, worüber die intellilebentreten der zu erwartenden Gemeindeordnung, abwarten — ad graecas calendas zu verschieben! Corresp. *) Mit'Erlaubniß des Herrn Verfassers obigen Artikels wollen wir es wagen, eine Zipfelspitze dieses Schleiers wegzuschieben, da wahrscheinlich , mit uns noch so mancher Leser neugierig sein dürfte, zu erspähen, was hinter den Couliffen getrieben wird.— Der Name des großen Zaddik zu Sandec, die Tendenz seiner Pastoralen Thätigkeit, so wie sein Einfluß auf die unwissende Masse von fast ganz Westgalizien und einem Theile Oberungarns sind männiglich bekannt. Aber damit ist noch nicht Alles, abgethan. Praktischer als Moses — der mit Umgehung seines Sohnes die göttliche Leitung seines Volkes Israel seinem Jünger Josua übertrug — wußte er es dahin zu bringen, daß seine Söhne die vacant werdenden Rabbinatsstühle ansfüllcn, um nach mannigfachen Richtungen hin, in seinen Fußstapfen wandelnd, als Lichtlöscher fortzuwirken. So ist es, einer seiner Söhne —• Reb Arendl — der als Kreisrabbiner in Sandec fungirt; ein anderer Sohn — Reb Duwidl ■— hat seinen Rabbinatssitz in Chrzanow; ein dritter Sohn — Reb Cheskele — beglückt als Rabbiner die Gemeinde Sieniawa mit seiner geistlichen Thätigkeit; ein vierter Sohn endlich — Reb Burechl — fungirt als religiöses Oberhaupt in Rudnik; außerdem hat ein Bruder von ihm —• Reb Wigderl — seinen Rabbinatssitz in Dukla. Dies' Alles geschieht, wie - sich's von selbst versteht, vor den Augen der Behörden. Nachdem nun die Organe der Regierung den armen Judendie Suppe eingebrockt und alles Mögliche zur moralischen und intellektuellen Verdüsterung derselben gethan: haben— müssen diese die Zeche zahlen, indem im Schoße der Gesetzgebung für sie eigene beschränkende Gesetze ausgearbeitet werden, „weil sie ihren Religionsgenossen in den andern Kronländern weit nachstehen! " Das ist die unerbittliche Logik der Thatsachen! Corresp. **) Siehe vorhergehende Anmerkung. Corresp. j genten Einwohner des Landes selbst die lautesten Klagen erheben. Als es zu den Landtags- und Reichsrathswahlen kam, fand man unter einer halben Million Einwohnern dieses Bekenntnisses nicht Einen Rabbiner, nicht Einen Repräsentanten des Religions- oder Schulwesens, der befähigt gewesen wäre, in eine solche Körperschaft einzutreten. Wenn man etwa meinl, daß ihnen die Kenntniß der nationalen Sprache allein abging, so darf man die^ Vermuthung aussprechen, daß nicht gar Viele der Reichssprache mächtig seien. „Was nun das Ministerium bewogen Haben mag, für diese .Provinz das Erforderniß der philosophischen Studien zu beseitigen, statt nicht blos für die Zukunft mit aller Strenge bei der Besetzung jedes erledigten Rabbinates darauf zu beharren, sondern auch eine Revision der besetzten Posten vornehmen zu lassen, ist den Kennern der Landeszustände kaum begreiflich. Der Besuch eines Untergymnasiums, selbst wenn er thatsächlich stattfindet, das Erheben eines Zeugnisses über die Studien, selbst wenn es nach einer förmlichen Prüfung stattfindet, kann unmöglich jene Qualificationen geben, die heute von dem Leiter und Vertreter einer Cultusgemeinde der Staat, die Bürgerschaft, der Familienvater und selbst die Religionsgenossenschaft vorauszusetzen berechtigt sind. Absolvirte Gymnasiasten sind wohl noch keine würdigen Aspiranten für die höchste geistliche Stelle, welche eine Glaubensgenossenschaft zu vergeben hat; sie sind keine Förderer der Wissenschaft und keine Stütze der Cultur, und 'können eben so wenig zur Hebung des Volksunterrichtes als zur Wiedergewinnung der Autorität beitragen.*) *) Es scheint, daß in den höhern und höchsten Regionen der Staatsverwaltung die Stellung des Rabbiners noch immer nach dem Maßstabe christlicher Anschauung aufgefaßt wird, was aber grundfalsch ist. Das jüdische Knäblein. wird im achten Tage nach der Geburt durch die bekannte Operation in den Bund des Judenthums ausgenommen, wobei der Rabbiner — ist er nicht zufällig. Operateur (Mohel) entbehrlich ist. Der Jude kann ferner in den Bund der Ehe treten, indem der erste beste, mit den jüdischen Eh ersetzen vertraute Talmudift die Copulation vornehmen kann; auch hier ist der Rabbiner entbehrlich; die gebräuchlichen Taren werden ihm üblichermaßen erst später ins Haus geschickt.- Auch sterben kann der Jude ohne Zuthun des Rabbiners; hier fungiren zuvörderst die Aerzte, dann die Männer der heiligen Brüderschaften. Die Functionen des Rabbiners sind überhaupt nie die des Geistlichen im christlichen Sinne. Ein Rabb in er i st V o lks l eH r er und Er zi eh er im h ö h e r n Sinne des Wortes. Dafür spricht schon die Benen- 29*

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