Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1861)
- Date
- 1861-07-16
- Page
- Seite 408 (sequence 2)
- Language
- German
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408 aufgehoben und der Schulfond, welcher durch den Beitrag des fünften Gulden der jüdischen schutzsteuerpstichti^ gen Hausväter gebildet war, und 132,460 Gulden in Bankozetteln und 126,628 Gulden in Obligatiöüen betragen hatte, in Folge der Hofdecrete vom 26. Juni und 28. August 1806 mit^dem allgemeinen galizischen Normalschulfonde vereinigt wurde. — Der Vorstand der Lemberger Jsraelitengemeinde hat bereits in feiner im October 1859 an den damaligen Minister des Innern, Grafen Goluchowski gerichteten Denkschrift darauf auftnerksam gemacht,, daß aus diesen Beträgen den einzuführenden jüdischen Volksschulen, deren Gründung die'Denkschrift dringend empfiehlt, eine nicht unbedeutende Subvention zu Gute kommen könnte. — .-'-'V. ■ ■ So sehr es nün befriedigte, daß das hohe Staatsministerium diesem gerechten Wunsche Rechnung zu tragen sich bereitwillig zeigte, so peinlich war der Eindruck, den der 3. Passus des erwähnten Erlasses auf alle Bessergesinnte der galizischen Israeliten sch aft machte, und ein Artikel in No. 149. vom 21. Juni in der „Oesterr. Ztg.", überschrieben: „Rabbinatschule in Galizien", spricht nur einen Theil dessen aus, was in allen urtheilsfähigen Kreisen der chierländischen Israeliten beim Durchlesen des oben erwähnten'Erlasses die Gemüther. bewegte. „Die zweite Bestimmung", sagt dieser Artikel u. A., „finden wir bedauerlicher Art. Das bisher für alle deutschslavischen und auch für die italienischen Provinzen bestandene Gesetz, daß die Aspiranten auf ein Rabbinat sich vor der Landesbehörde mit einem Zeugnisse über zurückgelegte philosophische Studien ausweisen mußten, ist aufgehoben, und es genügt in Galizien die Frequentation * *) eines Untergymnasiums!! *) Frequentation? auch das nicht einmal! Eine Frequentation des Untergymnasiums würde wenigstens einen vierjährigen regelmäßigen Besuch des Gymnasiums, und dieser wieder einen solchen der Hauptschule voraussetzen; besagter Erlaß spricht aber blos aus^ „daß sich mit dem Beweis der Bildung, welche das Untergymnasium bietet, begnügt werde."!! — Bei Beschränkung des Rechtes, ein Haus oder ein Stück Feld zu besitzen, was doch dem unwissendsten Bauer gestattet ist, haben es wohl drei Ministerien in Uebcreinstimmung für gut gefunden, zu erklären: daß man unter „absolviren" — „frequentiren" zu verstehen habe; wo es sich aber lediglich um die Bildung von Kreis- und Gemeinderabbinern handelt, wo es blos nachzuholen giebt, was durch ein halbes Jahrhundert versäumt, arg vernachlässigt undver- „Diese Milderung der Vorschrift ist eine Concession an die Unbildung*), eine Prämie für das Afterwissen, eine Ermunterung des' flunkernden Talentes ohne gründliches Studium! Wahr ist es, daß, wie so viele andere Gesetze in Galizien, auch das Gesetz bezüglich der philosophischen Bildung der Rabbiner blos auf dem Papiere stehen blieb und die Beamten, die Wächter des Gesetzes, es in aller Weise umgehen ließen. **) Wie man sich in wahrlost wurde, da wird ein bloßes Zeugniß genügen: daß man im'Besitze der Bildung sei, welche das Untergymnasium bietet! Corresp. *) „Wie wir hören", schreibt man der „Presse" aus Lemberg, „haben die hiesigen orthodoren Juden bereits ein Project zur Organisirung eines solchen Seminars überreicht, worin sie nichts weniger verlangen, als daß darin von den „weltlichen" Wissenschaften nur die Mathematik, und zwar diese nach einer hebräischen Uebersetzung des Euklid, gelehrt werde." Riecht dies nicht nach den rabbinischen Akademien in Preßburg und Eisenstadt? Corr. **) Dies ist besonders der Fall, wo es sich um Förderung des Fortschrittes unter den Juden handelt. Hier nur zwei Beispiele unter vielen aus Einem Orte. — Im Juni 1858 erstoß an die Tarnower Gemeinde von der Landesregierung zu Krakau eine energische Ermahnung, in welcher an die Gubernial-Decrete von 1846 und 1847 erinnert wird, daß nur diejenigen Israeliten schankberechtigt sein sollen, welche die jüdische Tracht abgelegt oder sich mit dem genossenen Elementarunterrichte für sich und ihre Kinder ausweisen können. Um nicht des Schankrechtes verlustig zu werden, bereiteten sich schon Viele vor — die jüdische Tracht abzulegen; Manche waren sogar froh, einen stichhaltigen Vorwand zu haben, um diesen ihren lange genährten Wunsch in Erfüllung gehen zu sehen; und was war das Ende? Das officielle Schriftstück wanderte zu den Acten, um — wie viele seiner Vorgänger — unter Staub und Moder der Vergessenheit anheimzufallen, und mit der Tracht — und mit dem Elementarunterricht — blieb es —■ zum Aerger vieler Langröckler — beim Alten!!! Im Jahre 1856 nahm die Tarnower Gemeinde einen Anlauf, eine vierclassige Schule zu gründen, den Fond von 4000 Fl. jährlich sollte ein Aufschlag auf Koschersieisch decken. Die Statthalterei wollte diese freiwillige .Selbstbesteuerung nicht bewilligen, und das Schulproject verlief sich in Sand./ Inzwischen wurde jene Statthalterei aufgelöst. Neulich langte ein Erlaß von der Statthalterei in Lemberg herab, daß bei den gegenwärtigen veränderten Umständen ein Koschersteisch-Aufschlag nicht beanstandet werde, die Behörden möchten diese'schwebende Angelegenheit wieder aufnehmen und zur Ausführung bringen. Was war das Ende? Es genügte eine kleine Agitation Seitens einiger Fanatiker, um die ganze Angelegenheit — unter dem Vorwände, man wolle das Ins-