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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-07-09 · Heft 28 (9.7.1861) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 28 (9.7.1861)
Date
1861-07-09
Page
Seite 400 (sequence 8)
Language
German
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selbst entnehmen wir" hier Folgendes: „Als principielle Vortheile, welche sich herausgestellt haben, betrachte ich : 1) die geoffenbarte; Mißstimmung wider den Judeneid, so daß die FragenüberdessenZulässigkeit fortan in jedem Falle bestritten und die Sache Ln mehr legaler Form als hier an den Caffationshof gebracht werden sollte; namentlich muß die Competenz des. Gerichts, sich zum theologischen Oberrichter aufzuwerfen, ernstlich angefochten und verlangt werden, daß im Schwankensfalle Beweis über die Eristenz eines sogenannten Judeneides erbracht werde; 2) daß vorherrschend die Meinung dafür war, daß der Eid nach Art. 121, 1035 und 1041 des Cod. de proc. eiv. nur Ln der Audienz des Gerichts abgeschworen werden darf, womit die Forderung der Eidesleistung in der Synagoge jedenfalls wegfallt, welche Meinung Herr Generalstaats-Procurator v. Piris entschieden vertrat, abgesehen, daß sie hier nichts nützen könnte, weil Rechtskraft, wie gesagt, vorliegt, und 3) daß anerkannt wurde, wie über eine dritte Synagoge als Privateigenthum vom Gericht nicht verfügt, sondern. mit Rücksicht auf den Cultuszweck derselben im Differenzfalle nur das Oberaufsichtsrecht des Staates angerufen werden kann, in - welcher Hinsicht aber, wie bemerkt, hier das. Moyen fehlte." , , . , Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 19. Juni. Der „Wanderer" von heute bringt unter der Ueberschrist: „Die Rabbinerschule Ln Galizien" einen interessanten Artikel, dessen Anfang folgendermaßen lautet.: „Herr Graf Goluchowsky bestimmte, daß die Juden in Galizien, um realbesttzfähig zu sein, am Untergymnasium oder, an der Unterrealschule studirt haben müssen. Als wenn Bildung und Wissenschaft in Oesterreich sich bereits Ln der Weise eingebürgert hätten, daß auch der Bauer befähigt werden müßte, hinter dem Pfluge über wissenschaftliche Probleme nachzudenken. Der College des Herrn Grafen, der damalige Unterrichtsminister, suchte dieses harte Gesetz noch zu verschärfen.; Während sonst Privatzeugnisse, von einer Lehranstalt ausgestellt, welche das Recht dazu hat, für dm Besitzer denselben Werth wie öffentliche Zeugnisse haben — und bekanntlich legen in Wien allein Tausende von Schülern der Volks- und Mittelschulen jährlich privatim die Prüfung ab —sollten die Juden in Galizien, welche realbesitzfähig werden wollten, Zeugnisse über den öffentlichen Schulbesuch beibringen. Da man nicht voraussetzen konnte/ daß erwachsene, verheiratete Männer die Schule besuchen würden, so wollte man eben die ganze, dem Knabenalter -entwachsene jüdische Bevölkerung vom Realbesttze ausschließen. Das Ministerium Schmerling schlägt einen umgekehrten Weg ein. Während das bestandene Gesetz verlangte, daß die Rabbiner philosophische Bildung besitzen müssen, wird jetzt von den Rabbinern in Galizien blos die Kenntniß des Untergymnastums verlangt, und wir müssen dieser Maßregel unsere volle Zustimmung geben." Der Artikel beleuchtet hierauf den geschichtlichen Verlauf der Sache. Das Gesetz besagte also, daß jeder Rabbiner an einer „erblandischen Universität" die philosophischen Studien absolvirt haben müsse. Dieses Gesetz besteht nun länger als ein halbes Jahrhundert, in Galizien wurde es aber mit Ausnahme von zwei Fällen bis auf den heutigen Tag nicht, beachtet. Es sind auch die jüdischen Verhältnisse in Galizien nicht der Art, daß dieses Gesetz dem jüdischen Publikum hätte zusagen sollen und es wurde auf jedwede mögliche Weise umgangen. Von nun aber sollen die Kenntnisse des Untergymnasiums für den Rabbiner genügen. Von Lemberg, aus ist uns auch anderweitig mitgetheilt worden, daß die dortige Statthalterei damit umgehe, eine Rabbinerschule zu gründen. Der Artikel des „Wanderers" endet darum in folgender Weise: „Daß es nun ein Act der Gerechtigkeit wäre, dem jüdischen Schulfonde seinen eigentlichen Zweck zu sichern, brauet nicht weiter bemerkt zu werden. Es sei uns jedoch noch folgende Frage gestattet: Vor einigen Jahren wurde in Preßburg eine Rabbinatsschule ins Leben gerufen, der steilich fast alle Kriterien einer Schule fehlen. Hat sich das Ministerium von der heilsamen Wirkung dieser Schule überzeugt? Im Publikum verlautet nichts davon." — ....... Könnend, 20. Juni. (Privatmitth.) Die Opferwilligkeit der hiesigen Gemeinde, welche durch das mit großem Kostenaufwande aufgeführte prachtvolle Schulgebäude und das aus eigenen Mitteln ins Leben gerufene israelitische Handels-Castno das erfteulichste Resultat ihres zeitgemäßen Fortschrittes liefert, beurkundet sie neuerlich mit ihrem Bestreben, nunmehr auch zur Stempel-Renovirung — ein hier, tiefgefühltes Bedürfniß — zu schreiten, und ttitt diesem Unternehmen die

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