Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1861)
- Date
- 1861-07-02
- Page
- Seite 383 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226256-3226284--19558-3248580- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Beamten und Geistlichen desselben ihre Ausbildung erlangen/auch das Judenthum intellektuell würdig vertreten sei , so wie daß viele israelitische Jünglinge, welche die hohem Lehranstalten Marburgs frequenLiren, und die vielen israelitischen Kranken, welche in dem weitberühmten dortigen Krankenhause stets befindlich sind, der geistlichen Belehrung, der geistlichen Einwirkung und des geistlichen Zuspruches theilhastig werden: so dürfte Marburg als der geeignetste Sitz des Provinzialrabbinen außer allem Zweifel sein. Natürlich dürste, wenn die letztern Ansprüche sich verwirklichen sollen, bei der Wahl nur auf bewährte Capacitäten Rücksicht genommen werden; ob aber eine solche bei dem feftgestellten Gehalte sich finden lassen wird, ist freilich eine andere Frage. Unberechtigt ist jedenfalls der von einer Seite geltend gemachte Grund, als ob das zufällige Mehr von 4 oder 10 Steuerthalern einer Gemeinde Berechtigung zu dem Ansprüche gebe, den Provinzialrabbinen in ihrer Mitte zu haben. Man weiß ja, wie die Zahl- und Vermögensverhältnisse in israelitischen Gemeinden oft im Zeiträume von einigen Jahren große Veränderungen erleiden; es könnte demnach, wollte man nämlich jenen Grund für maßgebend halten, das Domicil des Provinzialrabbinen gar nicht endgültig entschieden werden, müßte vielmehr stets schwebend bleiben und der Provinzialrabbine in Gefahr gerathen, mit seiner Familie auf steter Wanderschaft befindlich sein zu müssen. Wenn auch Marburg jetzt nicht die numerisch und finanziell stärkste Synagogengemeinde Oberhessens hat, so ist es doch durch seine Lage und sonstigen Verhältnisse ganz dazu angethan, bei dem unbestreitbar in nicht zu langer Frist zur Geltung kommenden Principe der Freizügigkeit eine solche zu erhalten. Der Lehrer M. Rothschild in Treisa hat im Laufe des verflossenen Winters sein 25jähriges Amtsjubiläum auf solenne Weise gefeiert unter rühmlicher Beteiligung des Schulvorstandes und der Gemeinde. Unter den im vorigen Jahre zur Vornahme einer landständischen Wahl nach Marburg berufenen und versammelt gewesenen großen Grundbesitzern — 200 Acker Landes — war auch ein Israelit, nämlich der Seifenfabrikant Herr Maier Wolf aus Schlüchtern. , B. H. Nürnberg, 14. Juni. (Privatmitth.) Hier wurden letzter Tage 15 israelitische Familien in den Gemeindeverband ausgenommen. Preußen. Königsberg i. P., im Juni. Die neu constituirte Repräsentanten-Versammlung der hiesigen Synagogen-Gemeinde hat bereits die Ersatzwahl von drei neuen Vorstandsmitgliedern vollzogen. Es wurden gewählt die Herren: M. Lipschütz, L. Börnstein und A. Hill er. Erstgenannter ist der Sohn des verstorbenen gelehrten und frommen Oberrabbiners L. zu Danzig; Herr B. zeichnet sich durch Religiosität und Wohlthätigkeit aus; Herr Hiller gehört zu den ehrenwerthesten und geartetsten Kaufleuten unserer Stadt. Der Obervorsteher Herr Gabriel, als die geeignetste Persönlichkeit der Gemeinde, ist in seinem Ehrenamte verblieben. Die Gemeinde beabsichtigt, wie wir hören, aus gesammelten Privatmitteln ein jüdisches Waisenhaus zu gründen und einen neuen, pädagogisch gebildeten Religionslehrer anzustellen. —. Der hier erscheinende „Telegraph" enthält folgenden Artikel: „Wie die Zeitungen uns mittheilen, hat der Justizminister v. Bernuth, der sich bekanntlich für die Zulassung der Juden zu den Richterstellen ausgesprochen, jetzt von den Rabbinern ein amtliches Gutachten darüber eingefordert, ob ihre Glaubensgenossen auch nicht verhindert sein würden, am Sonnabend ihre richterlichen Pflichten zu erfüllen. Wie gewissenhaft, wie rücksichtsvoll! Wird nun nicht auch conseguenter Weise der Herr Kriegsminister die Frage müssen begutachten lassen: ob die jüdischen Soldaten auch am Sabbath schießen dürfen? Und wird nicht ebenfalls der Cultusminister bei den Rabbinern anzufragen haben: ob die jüdischen Aerzte auch nicht behindert sind, am Sabbath zur Ader zu lassen? Glücklicher Weise ist die erste Frage schon zu den Zeiten der Makkabäer gelöst worden. Vor mehr als zweitausend Jahren haben fromme, gottbegeisterte Juden es bereits als eine heilige Sache erkannt, für Gesetz und Vaterland selbst am Sonnabend Krieg zu führen (t Makk. 2, 31—41). Man hat auch noch nicht aus der neueren Zeit gehört, daß preußische, russische oder ftanzösische Soldaten israelitischer Confession ihre Dienstpflichten am Sabbath verabsäumt hätten. Und doch nimmt man immer noch Anstand — freilich nicht in Frankreich und nicht einmal in Oesterreich — ihnen ihre Rechte auf den Officierrang zu bewilligen. Ferner mag der Herr Cultusminister, wenn er auch nicht die Erfahrung aller Zei-