Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1861)
- Date
- 1861-07-02
- Page
- Seite 381 (sequence 5)
- Language
- German
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381 Noch wichtiger aber ist eS, daß diese Weigerung nicht blos in Ungarn vorgekommen ist, und daß der Curatklerus durch das erläuternde Ministerialschreiben nicht völlig überzeugt sein mochte, denn §. 871. bei Helfert heißt es: „Wo in einer Diöcese das Ordinariat die Beaufsichtigung und Leitung der israelitischen Schulen ablehnt, hat die Landesstelle die von der geistlichen Schulbehörde verweigerte Mitwirkung durch die unterstehenden politisch e n B e ho r d e n möglichst zu ersetzen." Ministerial-Erlaß vom 16. Februar 1859, Z. 22,454.. „In gleicher Weise", heißt es daselbst weiter, „haben in Galizien die Kreisämter in Bezug auf jene israelitischen Hauptschulen, wo die betreffende Cultusgcmeinde darum als Ausnahme von der Regel, welcher zufolge (polit. Sch.- Verf. §. 476. Lit. E.) sie der katholischen Schulenoberaufsicht unterstehen, wünscht, die Oberaufsicht zu führen." Allerh. Erlaß vom 22. August 1853, Z. 8743. Man sieht also daraus, daß laut Ministerial-Erlaß vom Jahre 1859 einige Ordinariate bei ihrer Einsprache beharrten und daß hinwiederum einige Gemeinden in Galizien gegen das Jnspectorat der Geistlichkeit protestirten und daß das Ministerium den weltlichen Behörden, den Kreisämtern die Ueberwachung der israelitischen Volksschulen als Ausnahme von der Regel übertragen mußte. Die lange Gewohnheit hat die Gemeinden in den deutsch-slavischen Ländern dagegen ganz gleichgültig gemacht und darum konnte auch als den schlagendsten Beweis für die Nichtigkeit des erhobenen Anstandes von Seite der ungarischen Ordinariate das Ministerialschreiben hervorhcben: „daß in allen Diöcesen der deutsch-slavischen Länder die katholischen Decane als Jnspectoren auch der jüdischen Schulen fungircn, ohne daß die Bischöfe daran gedacht hätten, dagegen Einsprache zu erheben" — und, fügen wir noch hinzu, es doch allbekannt ist, daß der ungarische Klerus den der genannten Länder an Liberalität, humaner Gesinnung und Toleranz weit überflügelt.*) Allein wir erinnern hier blos an die Worte Goethes: „Es erben sich Gesetz' und Rechte — Wie eine ewige Krankheit fort — Sie schleppen von Geschlecht -sich zu Geschlechte — Und rücken sacht von Ort zu Ort." Wir lassen hier noch zur Ergänzung den folgenden *) Zur Erklärung dieses Räthsels wollen wir blos daran erinnern, daß die jüdische sogenannte Normalschule in den deutsch-slavischen Kronländern eine Schöpfung des Kaisers Joseph ist, und im josephinischen Zeitalter wagte inan nicht mit solchen Argumenten hervorzutreten! Der noch nicht erschienene 2te Band von Helfert: „Die Volksschule unter Joseph" wird darüber das Nähere schon bringen! Auszug eines Ministerial-Erlasses, den auch Helfert sä §. 818. dem obigen Ministerialschreiben gleichsam als Commentar anreihte, folgen. Wir meinen nämlich das von der k. k. mähr. Statthalterei, Brünn, den 6. Mai 1857 Z. 12,437. publicirte Ministerialschreiben, das in dieser Zeitung 1857 No. 39. auch vollständig abgedruckt ist: „In Hinblick auf die angedeuteten Bestimmungen der polit. Schulverfassung §§. 468. und 477. rc. steht den Nabbinen auf die Schulen und die an denselben in gesetzlicher Weise angestellten Lehrer keine besondere Einflußnahme zu rc. Was ferner das Verhältniß des Lehrers als Israeliten zum Rabbiner überhaupt anbelangt, so ist dies keine eigentliche Schulsache; es darf jedoch vorausgesetzt werden, daß jeder israelitische Lehrer schon des Beispiels wegen, das er der Jugend zu geben schuldig ist, nicht unterlassen werde, dem Rabbiner die ihm gebührende Achtung zu erweisen." — Auch diese schmachvolle Verfügung gegen die Rabbiner und Gemeinden wurde mit stoischem Gleichmuthe hingenommen! Herr Thun hielt mit starrer Consequenz das in seinen Augen geheiligte Privilegium der katholischen Geistlichkeit zur Leitung und Bewachung der Schule aufrecht, und die meisten Schritte, die dagegen von den ungarischen Gemeinden gethan wurden, um den Rabbinen wenigstens das Localschuldirectorat zu vindiciren, blieben meistens erfolglos. — Es haben sich bereits im ungarischen Reichstage gewichtige Stimmen für die Trennung der Schule von der Kirche erhoben und hoffentlich wird der Reichstag in Wien auch dieser Forderung der Zeit so weit wie möglich gerecht zu werden streben. Zwischen dem alten starren Systeme und der gänzlichen Trennung der Schule von der Kirche, also zwischen den beiden Ertremen, läßt sich wohl noch eine goldene Mittelstraße auffinden^ aber das Eine steht fest und unbestritten: In der Schule kein Privilegium, kein Monopol!! — Die endliche Lösung der Schulfrage wird wohl wegen der vielen verwickelten politischen Fragen lange auf sich warten lassen, und es ist darum Pflicht und Ehrensache der Gemeinden, ihre Schulen, wenn auch im Status glio, vollkommen zu erhalten, und in Berücksichtigung der kritischen Zeiten, die zur Reorganisation und Neubau am wenigsten geeignet sind, vor allen Erperimenten zu bewahren. Denn obwohl wir im Princip das System des Herrn Thun verdammen, so müssen wir es doch ehrlich eingestehen, daß derselbe sich ungemeine und außerordentliche Verdienste um das gesammte österreichische Schulwesen erworben hat, und wir nehmen keinen Anstand, dies jetzt ebenso wie früher immer noch anzuer-