Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1861)
- Date
- 1861-06-25
- Page
- Seite 372 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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änderen derartigen Festlichkeiten ähnlich gewesen sein.^Daß derKönigliche Hof durch deüMenerälädjutanttn' 'Grafen von Taubenheim,- die-MMgl.'Regierung!durch»mehrere Minister, die Bezirks - und städtischen, weltlichen und geistlichen Behörden vertreten waren, war unter den bestehenden Verhältnissen in unsrer schwäbischen Hauptstadt nicht anders zu erwarten. Wenn Se. Majestät der König dem Geistlichen der israelitischen Gemeinde, dem Kirchenrath Dr. Maier und dem Kirchenvorsteher Dr. Adolph Levi durch den Herrn Grasen von Taubenh eim seinen Dank und seine Anerkennung ausdrücken ließ, so ist dieses ein Act der Courtoisie, der wohl anderwärts Bewunderung erregen kann, bei uns aber bei dem greisen Ritter ohne Furcht und Tadel so natürlich gefunden wird, daß wir es füglich unterlassen, es als etwas A u ß e r o r d e n t l i ch e s darzustellen. Was die Israeliten Württembergs ihrem Könige zu verdanken haben, das drückt ein Toast des Kirchenraths Dr. Maier beim Synagogeneinweihüngsfestmahle in sehr beredten Worten aus. Wir lassen den Trinkspruch hier folgen: Von Aügustus rühmt die Geschichte, daß er das hölzerne Rom, welches er angetreten, seinem Nachfolger als ein steinernes hinterlassen habe. Ein Aehnliches kann sich unser König rühmen. Aus Stuttgart, das, als er zum Throne gelangte, eine kleine Stadt mit meist hölzernen Häusern war, ist unter seiner Regierung eine große Stadt mit monumentalen Gebäuden geworden, die mit den schönsten und größten anderer Städte wetteifern können. Unter den Baudenkmalen, welche unter der Herrschaft dieses Königs entstanden sind, wird das Haus, dessen Weihefest uns hier beim^ heitern Mahle vereinigt, zu allen Zeiten eine hervorragende Stelle einnehmen. Nun ist zwar unsere Synagoge nicht auf Geheiß des Königs, sondern auf Befehl des Königs aller Könige entstanden) allein so ganz ohne Einfluß ist unser geliebter König doch nicht darauf geblieben. Zur Entstehung einer solchen Synagoge war vor allen Dingen unbeschränkte Gewissensfreiheit nöthig, d. h. das Recht, nicht nur die Religion ungehindert ausüben, sondern auch alle Anstalten errichten zu dürfen, welche die-Pflege und die Ehre derselben erfordert. Diese Ge-- wissensfreiheit verdanken wir aber unserm hochverehrten Könige, welcher der Erste unter Deutschlands Fürsten die israelitische Kirche zum Range einer Staatskirche erhob und ihr alle Rechte und Befugnisse der übrigen im Staate bestehenden Kirchen einräumte. Aber nicht nur die Gewissensfreiheit war nöHig, wenn eine solche Synagoge entstehen sollte, sondern auch die Gewerbefreiheit,'das Recht, jedenordentlichen Beruf' und jedes redliche Gewerbe an jedem Orte des Landes treiben zu dürfen.! 1 Diesem-Rechte verdankt die Hiesige -Gemeinde dienUlnerischeGröße und 8en Wohlstand, der: es' ihr möglich machte>r ein solches Gotteshaus erbauen zu lassen. Bei den gewerblicheUBeschränkungen, wie sie früher' bestanden, wäre ihr ein sölcher Aufwand unmöglich gewesen. Ist es aber nicht unser König, der auch diese Freiheit uns gewährte? Sie sehen, meine verehrten Festgenoffen, daß unser König ein volles Recht sich erworben und wir die volle Pflicht Haben, daß wir heute Seiner in Liebe und Verehrung-gedenken Und auf Höchstdessen Leben und Gesundheit ein volles Glas leeren. Seine Majestät, der Königlebe hoch!' - Wenn der Redner den Aufschwung der Stuttgarter israelitischen Gemeinde nicht allein der Gewissens-, sondern der Gewerbefreiheit und dem Freizügigkeitsrechte züschteibt^ so hat er vollständig Recht, denn am Ausgang des vorigen Jahrhunderts hatte noch kein Israelit das Niederlässungsrecht - in Stuttgart und wenn Einer auch die Aüfenthaltserlaubniß bekam, so durfte doch kein jüdisch-religiöser Casualfall, wie Trauungen, Beschneidungen rc. dort vorgenommen werden. Der k. k. Rath Jakob Kaulla mit Familie war der Erste, der vom König Friedrich das Stuttgarter Bürgerrecht im Gnadenwege erhielt. Anders haben sich die Verhältnisse mit dem Regierungsantritte des Königs Wilhelm gestaltet. Die numerische Größe und-ihren' Wohlstand hat die Stuttgarter israelitische Gemeinde nur der weisen Gesetzgebung ihres Landesherrn zu danken) denn ZUnftzopf und Spießbürgerthum sträubten sich stets gegen die Gleichstellung der Juden. Die guten Städte -— die Städte erster Classe werden nach altschwäbischem Brauch g Ute Städte genannt — machten principiell gegen jede Aufnahme auswärtiger Juden.Opposition und dieselbe mußte-stets - Mf detWRecurswege durch das KönW Oberamt, oder, die König!. Regierung erzwungen werden. Es liefert düs den Beweis,! daß, wenn auch das Gesetz für-die Juden sprach, so war das Bürgerthum' doch g e'g eN sie. - Anders "hat jetzt die Sache sich gestaltet. Die Stuttgarter bürgerlichen Collegien / ausgezeichnet - durch die Intelligenz und den Besitzstand'ihrer Ehargirten, haben eine so-freudige Theilnahme bei der Synagogeneinweihung bewiesen und ihre bürgerfreundlichen' Gesinnungen gegen ihre israelitischen Gemeindegenossen in einem Schreiben an den'Kirchenrath Maier, als Vorsitzenden des israelitischen Kirchenvorsteheramtes, niedergelegt, welche Sie bereits in No. 23. d. Bl. wittheilten. b u y-r;.