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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-06-25 · Heft 26 (25.6.1861) · p. Seite 366

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 26 (25.6.1861)
Date
1861-06-25
Page
Seite 366 (sequence 4)
Language
German
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es-'itt'Beziehung auf den §. 468 und 478 der politischen Schsstverfaffung'heißt-:;>Da von e’i'ir zeln e n 'ung a - rischen O r Vi n a ri a teE'wo diese 'Unterordnung (nämlich der israelitischen Schule unter den katholischen Schuldistncts-Aufseher rc.) bisher nicht üblich war, Anstand genommen wurde, dem Curatklerus, namentlich aber den Schulbezirks-Aufsehern-eine Einflußnahme auf die israelitischen Schulen zu gestatten*), „weil die katholische Kirch e eine Toleranz im religiösen Sinne nicht kenne undd eren Ausübung nicht ge st atte", wobei daher Äon der Auffassung ausgegangen wurde/ die dem katholischen Klerus zugemuthete Einflußnahme auf die israelitischen Elementarschulen, namentlich die durch die Decane auszuübende Aufsicht über dieselben sei ein religiöser A c t u n d eine G uth eißung des i fr ac litt sch e n Glaubensbekenntnisses; so wurde in dem Ministerialschreiben vom 14. April 1855 Z. 5080 folgende Erläuterung gegeben: „Wäre diese Ansicht richtig, dann dürfte auch - ein weltlicher Katholik und folglich auch der Bezirksrichter diese Function nicht übernehmen, da bezüglich der religiösen Toleranz und deren Ausübung zwischen den geistlichen und weltlichen Katholiken kein Unterschied obwaltet:"**) Bei der vorliegenden Frage kommt aber das religiöse Moment in gar keinen Betracht; denn obschon an den gedachten Schulen nebst andern Gegenständen auch die Religionslehre der betreffenden vorgetragen werden soll, so sind dieselben dennoch keineswegs religiöse und kirchliche Anstalten; sie sind nicht Theile der Synagoge und werden als solche weder von der 'Regierung, noch von der israelitischen Gemeinde selbst angesehen. Für die Richtigkeit dieser Ansicht spricht *) Es wäre sehr interessant, die Ordinariate wie deren ausführliche Motivirung zu kennen, die t>ie Einsprache erhoben und daran Anstand genommen haben, da es doch bekannt, daß "sich der ungarische katholische Klerus von jeher durch humane und liberale Gesinnung vörtheilhaft ausgezeichnet-Hat, der daher auch hier, um Conflicte zu vermeiden, das Jnspectorat den politischen Behörden zugewiesen wissen wollte. **) Dasselbe logische Urtheil brachte auch der Bisch of von Przemy s l in seinem berüchtigten Hirtenbriefe in Betreff des voin Staate aufgehobenen Verbotes des Haltens christlicher Dienstboten vor: „Allein was das Staatsgesetz den Juden erlaubt, das verbieten die Kirchengesetze den Christen"! Was Heißt dies anders' als „bezüglich der religiösen Toleranz u. s. w. darf kein Unterschied zwischen den geistlichen und weltlichen Katholiken obwalten"; die kanonischen Gesetze sind' trotz der Einsprache des Staates und der Humanität für Beide'bindend! auch der Ümstaüd, daß inf allen Diöcesen der d e u t s ch - slavischen Krönlander die kath'olischenD ecane als JUspectören auch der israelitischen 'Schulen fungiren, ohne daß die Bischöfe je daran gedacht hätten, dagegen Einsprache zu erheben, was nicht unterblieben wäre,. wenn diesfalls die Verletzung einer höhern kirchlichen Pflicht obwaltete. Man ist nicht gesonnen, die israelitischen Schüler aUs den katholischen Schulen' aüszuschließen, hat daher gegeti die Mitwirkung der katholischen Pfarrer als Schuldirectoren und der weltlichen katholischen Lehrer zur Bildung der israelitischen Jugend nichts einzu'wenden. Hinsichtlich dieser zuzegebenen Mitwirkung und der verweigerten Ausübung der Aufsicht durch die Decane dürfte wohl kein wesentlicher Unterschied obwalten*), wobei noch der Umstand zu erwägen ist, daß die Decane nicht als Organe des Ordinariats und nicht zufolge bischöflichen Auftrages, sondern lediglich Organe der Regierung und im Namen derselben das Jnspectorat der israelitischen Schulen verwalten; ihre Wirksamkeit in dieser Beziehung ist mehr negativer als positiver Natur und besteht hauptsächlich darin, daß sie die Befolgung der bestehenden oder von der Regierung hinsichtlich der fraglichen Schulen von Zeit zu Zeit erlassenen Verordnungen überwachen."**) Es würde uns wahrlich zu weit führen, das ganze än Trugschlüssen so reiche Minifterialschreiben einer ausführlichen und eingehenden Kritik zu unterwerfen, und darum ziehen wir es lieber vor, in Kürze nachzuweisen, wie dasselbe dem ganzen Systeme der „österreichischen Volksschule" von Wort zu Wort widerspricht und daß *) Die meisten besser unterrichteten Leser werden wohl hier ausrufen : falsch, falsch! Es ist notorisch, daß sich der Coneordatsminister, wie das Volk Herrn Thun nennt, alle mögliche Mühe genommen, um die israelitischen Schüler aus-den katholischen Volksschulen auszuschließen, und in Wien und Brünn wirklich damit drohete, so die Gemeinden sich nicht zur Creirüng israelitischer Volksschulen verstehen wollen. Die Ordinariate glaubten konsequent im Geiste der politischen Schulverfässung Händeln zu müssen, und mochten sich wohl schwerlich mit den falschen Prämissen befriedigen , die ihnen, vordemonstrirt wurden, da sie die weltlichen Behörden für die Leitung der israelitischen Schulen geeigneter hielten^ **) Auch diese Behauptung steht im unzweideutigen Widerspruche mit den Paragraphen der politischen Schülbcrfassung, besonders §. 468, 478, wie dies der bei Helfert 1. e. gleich : darauf folgende Ministerialerlass den wir weiter anführen, klar beweist. Die Wirksamkeit des Klerus war darum schön positiver Natur, weil sie keine andere Mit-? Wirkung jüdischerseits gar duldete!

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