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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-06-18 · Heft 25 (18.6.1861) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 25 (18.6.1861)
Date
1861-06-18
Page
Seite 350 (sequence 2)
Language
German
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850 wie die Cantoren, Lehrer und Boten als ihre „BedienDte, bezahlte Subjekte", die sichNhren Anorhnunghn^ unbedingt -fügen Müßten/? und -es - geschEnür zu - oft,' daß, 'wenn ein- Rabbiner durch seine Gelehrsamkeit, und Frömmigkeit zu großem Ansehn bei der Masse ge-' langte, die Vorsteher, von Eifersucht Mühend, ihm jedmögliches Hinderniß in den Weg legten und ihn mit Schmach bedechtep. /Dft.genug ließ-Man . in älteren Zei- . ten dm RäMüet verhünFern, weiß er' sich nicht demüthigen ließ. In Frankfurt a. M. ist jetzt der Beweis ge-,, führt worden, daß es sich in der neuern Zeit darin um nichts gebessert hat. In der Ähat, sirch -einzelne Beispiels von Nebergriffen, welche Rabbinen HHHu Schulden kommen ließen, vorhanden, so sind noD'diel häusigore- Md. eingreifendere Seitens der Vorstände aufzuzählen, welche die Gemeinden oft.AahrzeffDe,. hindurch , in despotischer Weise niederdrückten. ' Unsere Meinung, ist, daß ein Rabbiner um dieäuße- , ren Verhältnisse und die Verwaltung der Gemeinde sich durchaus nicht .zu kümmern hat, und je weniger Gelegenheit .ihm .gegeben und eingeräumt ist, sich in dergleichen zu mischen, desto besser ist es. Dagegen muß der Rabbiner völlige.Lehrfreiheit besitzen, er selbst muß diese als sein unveräußerliches Kleinod hüten; die Gemeinde darf ihm hierin keine Schranken ziehen und er sich desfallstge Eingriffe, niemals gefallen lassem Zeigt es sich mit der Zeit, daß Gemeinde und Rabbiner, in ihren religiösen Anschauungen zu sehr divergiren, so mögen sie sich trennen,, ohne daß eine. Einmauerung des Rabbinen, und damit, der Lehre, versucht werde. .. Wenn man das Treiben vieler Gemeinden näher betrachtet, so muß man bedauerlicher Weise sich cingestehen, daß diese fast gänzlich aus den Augen verloren haben, weshalb sie eigentlich als Gemeinden bestehen, welcher der Zweck. ihrer Eristenz fei! Daß eine israelitische Gemeinde nur eine Religionsgenosfenschaft sei, daß sie also nur daruyr da ist, die Religion zu erhalten und zu üben, die Religion, welche ihre drei Stätten in Synagoge, Schule und Wohlthätigkeitsanstalt hat, daß also Alles, was die Gemeinde schafft und. treibt, .nur diesen einzigen Zweck hat und haben darf, dies ist es, was sie oft völlig aus den Augen verlieren,! während sie dagegen die Gemeinde als eine Art.,-staatliche oder, weltliche Maschine ansehen, die in administrativem, womöglich bureaukratischem Wege zu erhalten, mit Acten und Geldmitteln re. zu, füttern ist; wahrend hie religiösen Zwecke nur-nebenbei laufen. Haßen ja an-Drten dtz Mitgliedes Vorständeund Berp i . . "... .. . tretungen nur deshalb ein Interesse an ihrem Amte, weil es zu adminißriren giebt, wohingegen ih»wn die eigentlichenKw^cke der Gemeinde gänzlich gleichgültig'sind. Wie gesagt, wir wMen den Rabbinen MineMcÄht Lngeraumt, aber sie im vollen Besitzder Lehrfreiheit wissen. —~ Diese Bemerkungen schienen uns nothwendig voraüszuschicken, um den vorliegenden Fall zu richtiger Beur- .. theilung zu. bringen. Denn Wenn wir den - Vorgang in Ntmkfürl A M als'ftändaloß Gezeichneten, so geschah dies, weil ihm nicht etwa eine Principiendifferenz, die objektiven Werth, oder die Unzufriedenheit mit der Amtsführung,-" die eine subjectibe, aber vollgültige Bedeutung hätte, zu Grunde liegt, sondern nur ein überaus kleinlicher. Wreft Mer jede Befugniß und Amtshandlung, die dem Rabbiner zustande, ja ein empörender Etiquettenzank, der. dem Rabbinen nicht einmal die Zulassung zur Vorstandssitzung bei Berathungen über den Eultus, natürlich ohne Stimmrecht, zugestehen wollte. Kommen wir zur Sache. Nach achtzehnjähriger Amtsführung (von 1843 bis 1861) sieht sich der Rabbiner Le o pvld'S tein-genöthigt, sein Amt niedrrzulegen, genvthigt, weil ihm der Gemcindevorstaud auch nicht die geringste Bedingung zu einer segensreichen Wirksamkeit einräumen wolle. Man setzt bei dem ehrenwerthen Namen dieses Mannes, so wie bei der Bedeutsamkeit dieser Gemeinde.voraus, daß die Schuld auf beiden Seiten liege. Bef genauerer Prüfung der Actenftücke und des Berichts, welchen Stein so eben im Druck hat erscheinen lassen*)/ stellt sich dies auch in der That heraus. Greifen wir die wesentlichen Punkte hervor. Die Grundlage des Uebels war eine „Instruction", welche Stein bei seinem Amtsantritt unterschreiben mußte. Da heißt es unter Anderm K. 5; :■ „Bei der Predigt hat sich der zweite Rabbiner" (damals lebte noch der alte R. Trier als erster Rabbiner) „auf die Religiönslehre und Moral einzuschränken." (Eine Censur liegt da sehr nahe. Wie steht es mit Predigten über das Ceremoniale? Der Vorstand verbot 'wirklich dem Rabbiner das Predigen am Tischeah Beabl) §; 6.: „Der Religionsunterricht und die Consirmaiion ist für die Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde dem bei derselben eingestellten Religionslehrer anvertraut/^ (Traut man wohl seinen Augen — man stellt einen Rabbiner *) Mein Dienstverhältniß zum israelitischen Gemeinde- Vorstand zu Frankfurt a. M. Actenmäßig zur Begründung seiner Amtsniederlegung dargestellt von Rabbiner Heohyld Stein.' Frankfurt a. M. - 1861.' w'.!■

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