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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-06-11 · Heft 24 (11.6.1861) · p. Seite 340

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 24 (11.6.1861)
Date
1861-06-11
Page
Seite 340 (sequence 6)
Language
German
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m dieses Mannes um die hebräische Grammatik, die biblische Eregese und Archäologie. In der That kann er sich auch nicht über die jüdischen Autoren beklagen, die ihn überall beachten und rühmend citiren. Daß man aber bei Ewald eben so wenig -stehen bleiben kann, wie er bei Gesenius stehen geblieben, daß man daher schon auf dem biblischen Gebiete über Ewald hinaüsgehen mußte, daß die nachbiblische Literatur durch die wissenschaftlichen Arbeiten der neuern Juden wie ein ganz neues Feld urbar gemacht worden, wo Ewald als von nur sehr geringer Kenntniß bestehen konnte, dies. Alles ist selbstverständlich, hat aber Ewald, der in Allem, was orientalische Sprache und Literatur betrifft, zum Beispiel auch auf Phönkzische Inschriften, die Keilschrift/ das Sanskrit, eine unbedingte Autorität beansprucht, als ein Terrain oder eine Domaine, die er allein beherrschen willin seinem Gemüthe tief gereizt, sö daß' er gegen jeden jüdischen Schriftsteller, selbst wenn er ihn auch nicht im Entferntesten berührt, in bitterster Weise losfährt. Die Leidenschaftlichkeit, die er selbst empfindet, legt er jedem Juden als Motiv unter. Beschreibt ein jüdischer Historiker die Verfolgungen, welche sein Stamm erlitten hat, so behauptet Ewald, er predige Christenhaß; erwähnt er, in wessen Namen an den Juden die Marter vollführt worden, oder schildert er die Streitigkeiten und Disputattonen, welche zwischen jüdischen und christlichen Theologen stattgefunden, so beschuldigt Ewald ihn, das Christenthum lächerlich zu machen; wehe aber dem jüdischen Autvr, der eine Meinung äußert, die mit der Ansicht, welche Ewald ausgesprochen, nicht übereinstimM, er wird der Anmaßung, Zudringlichkeit, Selbstüberhebung, der Ignoranz und dergleichen geziehen. Ewald hat dieses Verfahren über nunmehr so oft erwiesen, daß seine Pfeile gänzlich abgestumpft find, er macht sich bereits lächerlich, UNd wir können es nur bedauern, daß eine Größe, die sich durch Anerkennung der Verdienste Anderer —. wie es z/ B. Humboldt gethan — noch vergrößern könnte, auf solche Weise sich selbst verkleinert. In jüngster Zeit hat Ewald abermals feinen kleinlichen Sinn und seine niedrige Kritik in solcher Weise documentirt, und zwar gegen einen jüngern strebsamen jüdischen Schriftsteller, der auch nicht im Entferntesten Ewald angegriffen und überhaupt völlig' unparteiisch seinen Weg verfolgt. Wir wollen eben unsererseits das Nähere gar nicht berühren, weil es von gar keiner Wichngkeit ist, und uns nur Veranlassung geben sollte, darüber zu sprechen, daß wir energisch immer mehr die Selbstständigkeit anstreben müssen-, Md-' die Resultate Und 'Verdienste überall schätzend, wo wir dergleichen finden, aber weder- Lob suchend,; noch Tadel fürchtend unbeirrt unfern Weg gehen sollen. Je mehr dann unsere Leistungen für die Wissenschaft kleinem und großen Gewinn bringen, desto mehr werden auch solche erbärmliche.Versuche, uns) in der Literatur mundtodt zu machen, scheitern, und wir jene Achtung gewinnen und.üben, welche das Pfand für ächte wissenschaftliche Erfolge ist. r Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin, 15. Mai. Die neueste Nummer des „Justiz-Ministerial-Blatts" enthält folgende allgemeine Verfügung des Juftizministers vom 21. d. M., betreffend die Zulassung jüdischer Rechtscandidaten zur Auscultatorprüfung : „Unter Zurücknahme der allgemeinen Verfügung vom 10. Juli 1857 (Just.-Min.-Bl. S. 266.), welche den Einttitt jüdischer Rechtscandidaten in den Justizdienst bis auf Weiteres nicht mehr gestattete, werden sammtliche Obergerichte angewiesen, Rechtscandidaten jüdischer Religion zur Prüfung für die Auscultatur und zur demnächstigen Beschäftigung bei den.Gerichten wieder zuzulaffen. Berlin, den 21.. Mai 1861. .s Der Justiz-Minister v. Ber n u th." Magdeburg, 29. Mai. Zur richtigen Bemtheilung dieser Verfügung wird eine Correspondenz der „Magd. Ztg.", d. d. „Berlin 27. Mai" dienen. Sie lautet: „Es ist eine betrübende Eigenthümlichkeit unsrer Regierung, baß, wenn sie das Rechte thut, sie es ohne Grazie und ohne Freude thut. . Nach den Nachrichten, welche wir über dir Berathung der Sütro'schen Petition im Schoße der Commission des Abgeordnetenhauses erhalten, ist endlich die ganze Casuifirk, mit welcher Herr Simons die Verfassung für sich zurechtzu legen versuchte, vom Justizministerium verlassen worden. Nicht mehr ist das Bedenken wegen des Eides vorhanden und die Ueberzeugung ist endlich durchgedrungen, daß Art. 14. der Verfassung die strapaziöse Anwendung nicht erträgt, welche Herr Simons demselben zurnuthete, nämlich die Rechte, welche die Juden durch Art.) 12. titt* geräumt erhalten, illusorisch zu machen. Der kleine. Mas des' ehemaligen Chrfö der Justiz,. wonach er die Juden — natürlich ,/aus Wohlwollen", wie sich der edle Herr ausdrückte — von der Auscultatur, -ausschloß,, .ist ofsiciell als Dlls anerkannt, wofür ihn jederMann voy

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