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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-06-04 · Heft 23 (4.6.1861) · p. Seite 322

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 23 (4.6.1861)
Date
1861-06-04
Page
Seite 322 (sequence 2)
Language
German
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sich bemühen, die Mitbürger ihrer Nähe froh zü machen. Bezüglich der eingelaufenen Petitionen müsse er nach einem^,Nachdenken vieler Tage und reiflicher ErwägüNg"^ bekcnnen, dgß trotz deren vielleicht' etwas „trüber Entstehungsquelle" dennoch die Motive ihm nicht in unbegrün-' deten Vorurtheilen, sondern in „nicht ungegründeten Befürchtungen" zu wurzeln scheinen, die sich auf die von den Israeliten, nicht bezüglich des religiösen Bekenntnisses, sondern des Gewcrbsbetriebes eingenommene Sonderstellung, auf das größere, in ihren Händen admassirte Capital und auf die Thatfache gründeten, daß bisher das Zusammenleben von Israeliten mit Christen am Allerwenigsten zum materiellen Wohlergehen der Letzteren geführt habe. In dieser Beziehung habe zwar er selbst aus unmittelbarer Nähe bestätigende Erfahrungen gesammelt; wenn er aber sich der religiösen Gewissenhaftigkeit, der Mäßigkeit und Ausdauer, der Arbeitsamkeit und besonders des trefflichen Familienlebens erinnere — Eigenschaften, die den israelitischen Volksstamm, unter dem er persönlich mehrere hochzuverehrende Charaktere kennen gelernt, vorzugsweise zierten — so müsse er aussprechen, daß es nicht gut sei, das Gute unter dem Eindruck des Schlimmen büßen zu lassen. Der Inhalt der Petitionen ziele thcils auf Erhaltung des bestehenden Zustandes, welcher allseitig verworfen werde, theils auf jene Widerspruchseinräumung, die Herr Graf Seinsheim beantrage. Nach „langer Prüfung" müsse er aber „ohne Rückhalt erklären, daß mit bloßer Aufhebung der drei mehrgenannten Artikel und einer gleichzeitigen Einräumung des absoluten Veto an die Gemeinden den Israeliten weniger gegeben, als genommen werde. Er wolle nicht beitragen, die Israeliten zu dem Ausrufe zu berechtigen: „Timeo Danaos et dona ferentes", und werde darum, so leid es ihm thue", gegen den Antrag des hochverehrten Herrn II. Präsidenten stimmen. Schließlich aber ersuche er, seine Abstimmung nicht als einen ihn bindenden Präcedenzfall zu betrachten, wenn über kurz oder lang ein verwandter Antrag „von größerer Tragweite" ans hohe Haus gelangen sollte. Der folgende Redner, Herr Graf August von Seins heim, sprach, was freilich aus seinem, auf der Journalistentribüne absolut unhörbaren Vortrage nicht entnommen, sondern nur aus der nachfolgenden Abstimmung durch einen Schluß a posteriori gefolgert werden konnte, für den Antrag seines Bruders, des Herrn II. Präsidenten. Herr o. Niethammer erklärt, gegen, denselben stimmen zu wollen, weil, er, abgesehen von allem Andern, um so entschiedener gegen die in ihm liegende Schaffung eines neuen unbedingten Vetos ankämpfen müsse, je mehr er die völlige Beseitigung des leider bestehenden wünsche. Herr Erzbischof h. Scherr erklärt,-schon in demALgtze:^,Was DuMcht''willst, daß man Dir thüe^ rc„ genügenhetz Motiv zu findend um füNHn Äusschudantrag un^ gegeFhen Zusatzartikel des Grafen v. Seinsheim zu stimmen. Nach einigen kurzen, auf der Tribüne unverständlichen Worten des Frhrn. v. Fraunhofer bemerkt Graf von Sein sh eint noch bezüglich der eingMuftneN Petitionen, daß denselben der Stempel der Werthlosigkeit deshalb, weil sie auf eine von Tölz aus ergangene Anregung erfolgt seiend nicht aufgedrücÜ werden dürfe, da eine solche Anregung das „natürlichste Ding" sei. Der Behauptung, daß die gegenwärtige Gestaltung des Judenthums in Bayern eine Folge des fortgesetzten Druckes sei, stellt er die Gegenbehauptung entgegen, daß auch in jenen Ländern, wo die Israeliten seit lange völlig emancipirt, die Sonderstellung der Israeliten und deren verderbliches Einwirken auf die Verhältnisse der christlichen Bevölkerung unverändert fortwucherten. Der Herr Berichterstatter Fürst Hohenlohe bemerkt, daß nach dem Gange der Debatte ein weiteres Wort zu Gunsten des Ausschußantrages überflüssig sei, da das hohe Haus einstimmig zu sein scheine über die Nothwendigkeit der Entfernung der die Principien des Rechtes und der Humanität verletzenden Bestimmungen der Art. 12., 13. und 18. des Ediktes von 1813. Was den vom Grafen v. Seinsheim beantragten Zusatz betreffe, so scheine dieser wohl einige Berechtigung zu besitzen. Oft schon habe er wahrhaft christliche Männer sich gegen eine Emancipation der Israeliten aussprechen hören. Den Grund dieser Erscheinung glaube er aber weniger in der Sache selbst, als in dem Umstande finden zu muffen, daß die gedachten Männer den Widerwillen gegen manche besonders eifrige, „am eigenen Glauben bankerotte, dem indifferenten gebildeten Pöbel angehörige" Befürworter der Emancipation auf diese selbst übertrügen. Dieser subjektive Einwand könne aber keine Geltung beanspruchen der vom objektiven Standpunkte aus nachgewiesenen Wahrheit, daß der christliche Staat wohl bestehen könne bei Aufhebung aller die Israeliten dermalen belastenden Ausnahmsbestimmungen. Der Antrag des Herrn Grafen v, Seinsheim sei unnöthig, unzweckdienlich und dem Rechte widersprechend. Unnöthig, weil die als Motiv angegebene Verarmung ganzer Orte, in welchen Israeliten wohnen, als nachgewiesene Schuld den Israeliten nicht aufgebürdet werden könne, Befänden sich doch andere Orre, wie Ansbach, Fürth, Günzenhausen u. s. w. darthun, ganz gut bei ih-

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