Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1861)
- Date
- 1861-06-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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28. Jahrgang. Allgemei n e "IflSR'"' JW 23. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 4. Juni 1861. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in l'/r stiS 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. IS Ngr. Vierteljährig 22Ngr. Inserate werden mit l'/r Ngr. für die Petit-Zeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für V- Bogen 3 Thlr., für ^4 Bogen. 2 Thlr. Alle Brrchhandlnngen. Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Häuptexpedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitung-- Bureau hier unterzogen. I n h all. / Leitende Artikel: Aus Bayern: Die Kammer der Reichsräthe. (Schluß.) — Winke zu literarischen Arbeiten.— Historische Notizen von G. Wolf. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Stuttgart. Preußen: Aus der Mark, Berlin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien. Rußland: Warschau. Türkei: Magdeburg. Italien: Aus Oberitalien. Korfu: Korfu. Leitende Artikel. Aus Bayern, Mitte Mai. Die Kammer der Neichsräthe. (Schluß.) Der Herr'Bischof von Augsburg erklärt, daß bei der schroffen, gegensätzlichen Weise, in der die vorliegende Frage aufgefaßt werde, bei ihrem innigen Zusammenhänge mit dem materiellen Wohle des Landes und endlich bei der Stellung, die er außerhalb dieses Kreises inne habe, eine specielle Motivirung seiner späteren Abstimmung ihm Pflicht zu sein dünke. Im Art. 12. des Ediktes von 1813 erblicke er seinerseits zwar nicht die Harte, die derselbe zu athmen scheine und welche ihn fast, als einen „Nachklang pharaonischer Zeit" charakterisire. Er für seine Person glaube nun und nimmermehr, daß König Mar „der Gute" bei Erlassung des Ediktes eine solche Härte beabsichtigt habe; der wahre Wunsch sei vielmehr sicherlich nur darauf gerichtet gewesen, die israelitische Bevölkerung zu einer Assimilirung mit der christlichen und zu einem Aufgeben gemeinschädlichen Gewerbsbetriebes heranzuziehen. Nach der in der Kammer der Abgeordneten ausgesprochenen Ansicht sei diese Intention eines „allmählichen sanften Hinüberführens" vollständig erreicht worden, nach jener des Herrn Grafen Seinsheim zu großem Theile unerfüllt geblieben. Er seinerseits, als Franke oftmals in Berührung mit hieher einschlägigen Verhältnissen gekommen, wisse nur, daß er niemals einen Israeliten hinter dem Pfluge und, wenn auch manchmal israelitische Handwerkslehrlinge, so doch nur selten einen israelitischen Handwerksmeister, nie aber einen solchen getroffen habe, der sich von seinem Handwerke wirklich genährt, wie denn ein fränkischer Spruch besage, daß das Handwerk bei den Israeliten nur ein Deckmantel sei der alten Leidenschaft zum Handel. In beiden Beziehungen gelte für die Israeliten das alte: „rari nantes in gurgite vasto“. Sei aber die milde Absicht, die dem Edict von 1813 zu Grunde gelegen, durch dieses nicht erreicht worden, so müsse der entgegengesetzte Weg eingeschlagen werden, um den Vorwurf abzuwenden, daß die Staatsgewalt selbst durch ihre Bestimmungen der erwünschten Veränderung hemmend in den Weg getreten. Den Israeliten müsse der „weiteste Raum gewahrt" werden; wenn auf diese Weise ihnen möglich gemacht worden sei, ihres Erwerbes froh zu werden, dann werde auch christlicherseitS die Erwartung gehegt werden dürfen, daß sie