Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1861)
- Date
- 1861-05-28
- Page
- Seite 309 (sequence 3)
- Language
- German
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an Petitionen in diesem Sinne auch aus solchen Orten nicht' gefehlt habe, daß aber jedenfalls' dies nur so viel beweise, daß „man sich eben an ein Uebet, welches man länge um sich habe, zu gewöhnen pflege". Die schlechteste Einwendung gegen seinen Antrag sei aber die des Zeitgeistes, die theils einer tadelnswerthen Lauheit oder Trägheit, theils gar der Furcht entstamme. Wenn derlei Motive regierten, dann Lebewohl allen großen Thaten! Dann hätte die Geschichte keinen Heldenkampf des Leonidas vor den Thermopylen zu verzeichnM'gehabt; dann würden noch heute die Mauren in Spanien herrschen, und Gneisenau, Scharnhorst und Stein würden die Befreiung Deutschlands nicht unternommen haben. Stehe aber oder falle sein Antrag: er könne sich beruhigt sagen: dixi et salvavi aniraam meara. Präs. v. Harleß schickt voraus, daß er dem Herrn Berichterstatter durch eine punktweise Widerlegung des Vorredners nicht vorgreifen und darum blos in Einiges eingeh en wolle: in die Schilderung der Zustände im Elsaß und in die angebliche Identität des heute beantragten Zusatzartikels mit dem auf Antrag des Abg. vr. Paur im Jahre 1850 von der Kammer der Abgeordneten gefaßten Beschlüsse. Bezüglich des ersteren Punktes weist der Redner' unter Hervorhebung des Mangels an amtlichen oder sonst hinlänglich coNstatirten Nachweisungen über die Lage der Dinge im ■ Elsaß auf die unbestreitbar gerade entgegengesetzte Physiognomie hin, welche die Betrachtung der desfallsigen Verhältnisse im eigenen Lande, in der bayerischen Rheinpfalz zeige; bezüglich des letzteren Punktes erinnerte er an Zweierlei: einmal, daß allerdings ein mit dem heute gestellten gleichlautender Antrag im Jahre 1850 von der Kämmer der Abgeordneten einstimmig angenommen; daß jener Antrag aber von der hohen Kammer der Reichsräthe eben so entschieden verworfen worden, also schwer zu sagen' sei, in welcher Weise der angeführte Fall als maßgebendes Präcedens zu betrachten. Sodann aber, daß jenerAntrag als transitorischer Zusatz zu einem von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwürfe über vollständige Gleichstellung der Israeliten angenommen worden war, während die heutige Beschlußfassung sich nur auf Aufhebung einiger Beschränkungen erstrecke. Dem Ausschußanträge stimmt der Redner vollkommen bei. Ueber die Nothwendigkeit der Aufhebung der bereits so mannigfach durchlöcherten Artikel, deren einer, der Art. 12., ein Act „völliger Barbarei", herrsche nur Eine Stimme. Eben so gewiß sei, daß man nicht, was man auf der einen Seite gebe, auf der andern nehmen solle. Um so weniger auf eine Weise, wie die beantragte, wodurch die Regierungsbefugnisse in einer Richtung geschädigt wurden, die für das allgemeine Landeswohl die bedauerlichsten Folgen haben könnte. Er wolle nur an Fabrikanlagen erinnern, die nach dem Anträge des Grafen v. Seinsheim am absoluten Veto der Gemeinde scheitern könnten, so oft Antipathien gegen Israeliten ins Spiel kämen. Er sei überhaupt principiell gegen jedes den Gemeinden zustehende unbedingte Widerspruchsrecht. Der Antrag des Herrn II. Präsidenten stehe übrigens nicht nur im Widerspruch mit der Stimmung des weitaus größten Theiles des Landes, sondern werde überdies nicht einmal erreichen können, was er bezwecke. Den gewünschten Schutz gegen jüdische Agenten, gegen Handelsbeeinträchtigungen re. werde er so wenig zu leisten vermögen, wie selbst die bisherigen Beschränkungen den israelitischen Handelsgeist von einer Wirksamkeit selbst in Oberbayern nicht ausgeschlossen hätten/ wenn dies nicht eine Folge der realen Verhältnisse gewesen wäre. Die eingelaufenen Petitionen seien von zweifelhaftem Werthe; angeregt durch ein von Gewerbtreibendett von Tölz ausgegangenes Circularewelches in seinem Rubrum das Wort : „Judenemancipationsgesetz" führte, seien sie doch nur zu der spärlichen Ziffer von 10 aus Ober- und 4 aus Niederbayern angewachsen. Die ganze angebliche Aufregung erscheine als eine gemachte, wofürda er für einen genauen Kenner der Stimmung genannter Kreise sich nicht aüsgeben wolle —die Haltung des hiev erscheinenden, in dieser Beziehung allerdings competenten ,/Volksboten" einen Beweis liefere, welcher erst in seiner heutigen Nummer sich in einem dem Inhalte der Petitionen ganz entgegengesetzten Sinne äußere. Wenn er'in Erwägung, daß im Gegensätze zu den bisherigen harten, drückenden Bestimmungen nur ganze und nicht halbe Erleichterung gewährt werden müsse, fürden Ausschußantrag stimme, so habe er, der „eher berüchtigt" sei, der aura popularis zu wenig zu huldigen, nicht erst nöthig, zu bemerken, daß nicht Neigung zum Zeitgeiste oder Furcht vor demselben sein „innerstes Motiv" sei. Dies liege hier bei ihm im Rechtsgefühl und im Mitleid. Nicht als ob er in letzterer Beziehung wähne,, daß-mit Aufhebung der gedachten drei Artikel auch jene „nationale Antipathie" so rasch werde aufgehoben werden, über welche man als einzige Panacee einen „Humanitätskleister" zu kleben liebe, der aber so wenig wie alle Phraseologie moderner Humanität den tiefen Schlund zu schließen vermöge, aus welchem das Getöse erneuerter Judenverfolgungen erschreckend hervorbrülle. Einzigen Schutz könne dagegen nur wahrhaft christliche Gesinnung und Gesittung bieten. Diese Ueberzeugung dvrch-