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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-05-28 · Heft 22 (28.5.1861) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 22 (28.5.1861)
Date
1861-05-28
Page
Seite 308 (sequence 2)
Language
German
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jetzt nach nm 10 Jahren unmöglich obsolet geworden sein. Damals habe doch auch gewiß die Volksvertretung die wah-, ren Bedürfnisse. , des Volkes erkannt, und in denhsiher bezüglichen Verhältnissen werde/asichwohl wahrscheinlich jn^ Bayern seitdem eben so wenig eine bedeutende Veränderung^ ergeben haben, wie in allen jenen Ländern, in welchen seit längerer oder kürzerer Zeit vollständige Judenemancipation bestehe, und in denen man — eine höhere Bildung allenfalls ausgenommen — keine-'merkliche Veränderung-in den Verhältnissen der Israeliten „im Guten weder, noch im Schlimmen" verspüre. So im Elsaß, in Baden, in Hessen. Die im Elsaß durch bett Nätiönalconvent im Jahre 1793 decretirte Emancipation sei schon im Convente selbst auf bedeutende Gegner gestoßen) so habe namentlich das bekannte Conventsmitglied Rewbel allen Jenen, welche aus allgemeinen Menschlichkeitsgründen den Antrag befürworteten, zugerufen: „Alle Eure Humanität würde sich gar rasch verfliegen nach einigen Monaten Aufenthalts im Elsaß, und alle Eure schönen Floskeln würden verstummen vor dem Anblicke der durch eine grausame Horde von Orientalen oder Afrikanern unterdrückten und gepreßten christlichen Bevölkerung!" Daß die trotzdem, erfolgte Emancipation eine segensreiche Veränderung in den in dieser Hinsicht traurigsten Zuständen des Elsaßes wenigstens bis zur Kaiserzeit noch nicht bewirkt hatte, beweise die Thatsache, daß Napoleon auf die vielfachen desfalls erhobenen Beschwerden einige Beschränkungen habe eintreten und unter Anderm auch, eine Revision der Forderungen von Israeliten an Christen vornehmen lassen, bei. welcher sodann von den geforderten 70 TOlbttert ^3. 60 Millionen abgesirichen worden seien. Die letzterwähnten Beschränkungen seien seit 1819 wieder aufgehoben, eine Veränderung zum Guten sei aber in der langen Zeit der letzten 40 Jahre wiederum nicht erfolgt. Die Israeliten seien eben geblieben, wie sie vordem gewesen. Durch das an sich gebrachte Monopol des Vieh- und Güterhandels übten sie blos ruirenden und demoralisirenden Einfluß auf die Bevölkerung, mit der sie sich -— wenn auch einige unter ihnen sich von wahrem Bürgersinne beseelt erwiesen — in keiner Meise, namentlich nicht durch Verehelichung verschmelzen. Eben so wenig vermöchten sie von ihrer ausgeprägten Vorliebe für den Handel hinweg sich zum Ackerbau und Handwerke zu wenden, wie er aus eigener Erfahrung wisse, da er — vor drei Jahren auf Besuch bei einem Freunde im Elsaß — dort unter den Israeliten wohl einige wackere und ordentliche Leute, aber keinen Einzigen hinter dem Pflug oder in einer Werkstätte getroffen, sondern sie meistens des Morgens mit gefüllten Säcken habe ausziehen, und des Abends mit gefülltem Säckel habe heimkehren sehen. . Dasselbe,habe er persönlich in Baden wahrgenoprmen, wo.- eralljährlich mehrere Zeit verlebe, unh bezüglich^der ZustälH;in Hessin könne er sich auf^di? Berichte bayerischer LändtägßMgeordneter berufen, die sich bitter über den nachtheiligen Einfluß beklagten, welchen die angrenzenden emancipirten, . nach wie vor.vom Schachergeist durchdrungenen Israeliten aus die Verhältnisse der bayerischen Landesangehörigen ausübten, die sich ihrer bei keiner Gutsveräußerung, ja mitunter nicht einmal bei Eingehung von Ehen zu erwehren vermöchten.' Daß 'die Israeliten durch Annahme seines Antrages schlimmer gestellt würden, als bisher, könne mit Recht nicht behauptet werden; die Vortheile, die ihnen durch Aufhebung der Art. 12., 13 und 18. eingeräumt würden, seien jedenfalls so.bedeutend, daß sie den allenfallsigen Nachtheil des beantragten Zusatzes leicht verschmerzen könnten, um so mehr, da dieser kein absolut nothwendiger sei, die Aufnahme der Israeliten ja keineswegs ausgeschlossen, sondern nur die Zustimmung zu-selber von der Staatsregierung auf die betreffenden Gemeinden übertragen werden solle. Hierin habe man zwar einen Angriff auf Kronrechte erblicken zu dürfen geglaubt, einen Angriff, den zu wagen „er gewiß der Letzte" sein würde, der aber auch hier nicht gefunden werden könne, indem sein Antrag sich nur auf Ausübung eines Rechtes beziehe, welches nach Annahme des vr. Paur'schen Antrages in Folge der Aufhebung des Art. 12. des Edictes von 1813 bereits erloschen sein werde, und zwar — nach der desfalls vom Staatsminister in der Kammer der Abgeordneten abgegebenen Erklärung erloschen ohne irgend welchen Widerspruch von Seiten der Krone. Sein Zusatzantrag sei auch nicht überflüssig, wie gegnerischerseits behauptet und durch die Vermuthung habe bewiesen werden wollen, daß überhaupt da ein offener Widerwille gegen ihre Zulassung bestehe, Versuche zu Ansässigmachungen von Israeliten gar nicht würden gemacht werden. Dies sei eben nur eine Probabilität, auf die er kein Gewicht legen könne bei dem regen Geiste dieses Volkssiammes, der eine gute Seite desselben bilde und der vor kleinen Schwierigkeiten nicht zurückschrecken werde. Wenn man ihm vielleicht bezüglich der im Lande herrschenden Stimmung über. die Vor - oder Nachiheile einer erleichterten Ansässigmachung von Israeliten entgegenhalten wolle, daß gerade aus jenen Orten, wo solche bereits seit.lange ansässig, keine Petitionen gegen den Dr. Paur'schen Antrag eingelausin seien, so müsse er erwidern, daß —- wenn dies diesmal nicht der Fall gewesen — es doch im Jahre 1850

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