Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1861)
- Date
- 1861-05-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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25, Jahrgang. WZ' % l1 g e rn e i tt e JW 22. unparteiisches Organ für alles Mische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner »r. Ludwig Philippson in Magdeburg.. Leipzig, den 28. Mai 1861. Dicfe Zritung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in l'/r bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig. 22 »/r Ngr. Inserate werden mit l'/r Ägr. für die Petit-Zeile oder/deren. Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für Vr Bogen 3.Thlr., für 1/t Bogen 2,Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und.Zeitnngs-Exveditionen nehmen Bestellungen an; ' der Hauptexpedition für beide Letztere hat sich daS König!. Sachs. Haupt-ZeitüngS . Bureau hier unterzogen. In ha l t. Leitende Artikel: Aus Bauern: Die Kammer der Reichsräthe. (Forts.) v— Kromie Ewreew!Rechnungsabschluß des Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur aus seinem sechsten Jahre (I. Mai 1860 bis 1. Mai 1861.). Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Hannover, aus dem Naffauischen. Preußen: Berlin, Königsberg, aus der Provinz Posen. O'esterreichifcher Kaiserstaat: Aus Ungarn, Böhmisch-Leipa, Wien. Rußland: Aus Neurußland. .. Leitende Artikel. Aus Bayern, Mitte Mai. Die Hammer der Neichsräth e. (Fortsetzung.) . Der Herr II. Präsident, Graf Seins heim, erklärt sich vorerst i mit dem Anträge in allen seinen Theilen vollkommen einverstanden.' Die Aufhebung der Judenmatrikel sei vollständig gerecht und billig, und um so' mehr vorzunehmen, je mehr der nach und nach eingerissene Usus die Bestimmungen des Art. 12. illusorisch 'gemacht habe/ Auch die Art. 13. und 18. seien unhaltbar, wenn er gleich für seinen Theil der Aufhebung der dem Brauerei- und' Wirthschaftsbetriebe durch Israeliten entgegenstehenden Beschränkungen „nur etwas schwerer" zuzustimmen vermöge. Durchaus geboten erscheine ihm über die Annahme eines Zusatzartikels,'wodurch den Gemeinden ein Mittel an die Hand gegeben werde/ sich der Einbürgerung der Israeliten/ wo ihnen eine solche dem gemeindlichen Interesse zu widerstreiten scheine, zu erwehren. Ein in dieser Richtung von ihm im Ausschüsse eingebrachter Antrag, bei Änsässigmachung von Israeliten in Gemeinden diesseit des Rheins, in welchen solche bis jetzt nicht ansässig waren/ den betreffenden Gemeinden vorübergehend das absolut hindernde Widerspruchsrecht zuzugestehen, sei vom Ausschüsse verworfen worden, in welchem gegen denselben unter Andern: auch der Einwand erhoben worden fei/daß er eine gesetzliche Ungleichheit in sich schließe, durch die einzelnen Gemeinden, jenen nämlich, in denen bisher noch keine Israeliten ansässig waren, zu ertheilende Privilegirung zu solchem unbedingten Widerspruchsrechte. Diesem Einwande vorzubeugen, beantrage er nun eine Verleihung des unbedingten Vetos an sämmtliche Gemeinden durch Reproducirung des im Jahre 1850 in der andern Kammer ebenfalls vom Abg. vr. Paur gestellten Antrages:: „Bei Ansässtgmachung von Israeliten in 'Gemeinden / diesseit des Rheins, in welchen bis jetzt'solche 'nichtansässtg waren/ und in jenen Gemeinden^ in denen sie bisher ansässig waren, über die Zahl der bis jetzt ansässigen Familien, steht den betreffenden Gemeinden bis zum Erscheinen des revidirten Gemeindeedicts und der revidirten Gesetze übet Änsässtgmachung und Verehelichung das absolut hindernde Widerspruchsrecht zu." Dieser Antrag, von demselben Abgeordneten gestellt, der den Heutigen eingebracht habe, und damals von der Kammer der Äbgeördneten einstiminig'angenommen, kann doch wohl