Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1861)
- Date
- 1861-05-21
- Page
- Seite 296 (sequence 6)
- Language
- German
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L96 eben die Haltung des „Volksboten" in; dieser Frage Zeugniß von der Stimmung gebe, welche im Volke herrsche. Dies ist auch vollkommen richtig: denn der Volksbote kann beifügen, daß er seit dem Beschluß der Abgeordneten unter Hunderten von Briefen aus allen Theilen des Bayerlandes nur drei von einzelnen Persönlichkeiten erhalten hat, die damit nicht einverstanden waren und Befürchtungenfür die christliche Einwohnerschaft ausdrückten?/ —- Aus dem Anträge des Herrn Abgeordneten vr. Panr verdient noch nachstehende Stelle hier besonderer Erwähnung: „Es gehörte die ganze Macht des Anklammerns der Israeliten an ihre Religion und des unerschütterlichen Festhaltens ihrer religiösen Einrichtungen dazu, um in ihnen, trotz aller Drangsale, den göttlichen Funken im Menschen nicht erlöschen zu lassen, trotz all dem beobachteten sie sittliche Reinheit im Familienleben,. Nüchternheit in den Genüssen und einen bis zur Selbstverläugnung gesteigerten Sinn für Wvhlthätigkeit und Aufopferung in Nothfällen." Wir find es übrigens diesem Biedermanne' schuldig hier'zu erklären, daß es wohl seinen und seiner Freunde , d. h. der Majorität der Abgeordnetenkammer, Intentionen weit mehr entsprochen hatte, die völlige Emancipation durchgebracht zu sehen. Wenn dennoch der Antrag in solch gemessener Grenze sich hielt, so geschah dies lediglich, um ihm die. Zustimmung auch der übrigen gesetzgebenden Faktoren zu sichern. Die Erklärung des Herrn Minister des Innern, daß gesetzliche Bestimmungen, welche die Israeliten vom Zutritte zu öffentlichen Aemtern ausschließen > nicht vorhanden sind , berechtigt - bei den toleranten Gesinnungen unserer dermaligen hohen Staatsregierung, zu der Hoffnung, daß auch hierin von der.starren Praris des früheren Regimes abgegangen, und den jüdischen Rechtscandidaten geeignete Berücksichtigung zu Theil werde. Daß beiher christlichen - Bevölkerung eine Antipathie gegen jüdische- Angestellte! nicht vorhanden,, beweist sich am besten dadurch,- -daß die-jüdischen Aerzte und Advocaten gerade zu den -.gesuchtesten gehören. Im: Vorsaale des Herrn Prosector vr. Herz in Erlangen, der bis jetztvergebend auf Erlangung. einer Professur an dortiger Universität gewartet, harren täglich hunderte christlicher Patienten, die von diesem weltberühmten Manne Heilung hoffen. Schließlich geben wir eine vergleichende Zusammenstellung des dermaligen rechtlichen und thatsächlichen Zustandes der Israeliten im diesseitigen Bayern bezüglich! der Ansässigmachung und des Gewerbsbetriebes.mitdem! Zustande, welcher-sich aus der Annahme!des Paursschen . Antrags herausgebildet hat. : u : l - U I s) Die Juden des-'diesseitigen Bayern -sind " durch 'das ( Edict von 1813 zugelassen zu alleM bürgerlichen! Nahrungszweigen,als l Feldbau/ Handwerken, Trei-; bung von Fabriken und- Manufactüren und ordentlichen Handlungsgewerben mit'- ordentlicher Buchführung. (Ausgenommen sind' nur Bierbrauereien, Schenk- und Gaftwirthschaften.) Sieunterliegen hiebei keinen weiteren Beschränkungen, als die Christen, und können derartige Nährungszweige; gegebenen Falls nach erlangter Concession oder sonstiger obrigkeitlicher--Bewilligung unter Umständen auch ohne Ansässigkeit und Immatrikulation. (z. B. bei Erkauf von Realrechten), allenthalben betreiben,; also auch an Orten, wo noch keine. Juden wohnen. Auf diesen gesetzlichen Zustand hat der P aur'sche Antrag keinen weiteren Einfluß, als daß obige Ausnahmsbestimmung bezüglich der Bierbrauereien und Wirthschaf- - ten wegfällt. •_ ,(l; b) Die Ansässigmachung auf die eben mib- L angegebenen Nahrungszweige wird--nach dem Edikte von 1813 den Juden, und zwar gegebenen Falls nach erlangter Gewerbsconcession, deren Vorbedingungen, keine anderen sind,'als bei den Christen/ dann regelmäßig gewährt, wenn Matrikelnummern erledigt sind. Aber auch über - die Matrikelzahl , sowieauch an - Orten, wo noch keine Juden .sind-, wird bei Vorhandensein ' der sonstigen allgemein,! gesetzlichen Voraussetzungen die Ansässigmachung von allerhöchster Stelle regelmäßig gewährt. - 1) wegen Errichtung von Fabriken oder großen. Handelsunternehmungen, 0': 2) bei Ergreifung eines - ordenrlichen ' Handwerks und Erlangung des Meisterrechts, - 3) bei Ankauf und Verrieb einer die Familie nährenden Landwirthschaft. - - - - Nach dem Paur'schen Anträge fällt die Beschränkung und die Bezugnahme auf. vorhandene Matrikel weg,' und; die Ansässigmachung wird von den nach den allgemeinen ' Gesetzen über Ansässigmachung und Verehlichung und/ nach den allgemeinen gewerbsgesetzlichen Bestimmungen 1 kompetenter Staats- oder Gemeindebehörden beschieden. e) Die Einwanderung und Niederlassung fremder Juden im Königreiche bleibt versagt, und-die Jndigenats-