Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1861)
- Date
- 1861-05-21
- Page
- Seite 293 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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298 lächeln, wir dazu- und können von! unserm Standpunkte aus nur; bedauern, daß-Gaben von solcher Höhe keinem wohlthätigeren Zweckes z. B. den verhungernden Unterthanen! der-Engländer in-Indien, zugewendet werden. -Es ist dies einmal eine Bet den Engländern eingewurzelte Lieblingssache und chäcun ä son gotit. Daß die Berichte des Vereins; seine-Erfolge als günstige bezeichnen, -nimmt uns nicht Wunder, sie thun dies schon seit vielen Jahrzehenden, und hinterdrein zeigen sich die „Erfolge" als die unbedeutendsten. Man lese z. B. den jammernden Bericht des' Bischofs Gobiat in Jerusalem, der darüber klagt, daß er zwar mit vielem Gelde jährlich einige Juden bekehre, daß diese Bekehrungen^ aber nie länger als ein Jahr anhalten —77d. h. dann bekehren stch die Juden noch einmal und zwar ohne schweres Geld, nämlich sie-werden wieder Juden. - Es-ist dies die Klage des Bischofs; wir beklagen, daß Männer ihr Geld und ihre Zeit an solche Subjecte verschwenden können. Was endlich das Antwortschreiben Sr. Mast des Königs von Preußen betrifft, so haben wir nicht, das Recht, die Authenticität des Schreibens zu bezweifeln. Jndeß ist es gar zu häufig, daß Der, stch an eine hohe Person gewendet hat und eine Antwort mit einigen Höflichkeitsformeln erhält, diese als eine nach-.' drückliche Veistimmuog, als ein bestimmtes Versprechen ansteht und dafür ausgiebt. Sollte aber auch dies nicht der Fall fein, sollten die angeführten Worte als authentisch und in ihrem vollen Gewichte anzusehen sein: so trösten wir uns auch darüber. Die Glaubenstreue und Gewissenhaftigkeit .des jüdischen Stammes; wird auch durch-den Wunsch eines Königsso hoch wir dessen Autorität ^auch; achten und; verehren, ni ch t erschüttert und überwältigt. Wenn der hochselige König Friedrich Wilhelm III. faktisch die Bekehrung der Juden begünstigte und belohnte, wenn der hochselige König Friedrich Wilhelm IV., das Gebet für die Bekehrung der Juden' in allen Kirchen; seines Reiches einführte : so weiß die ganze Welt, .daß darum die Juden, dennoch die Bekenner des einzigen Gottes blieben.. Und' solltedahex auch der jetzt -regierende König den Wünsch ausgesprochen haben; daß die Londoner Misstonsgesellschaft auch die preußischen Juden zu bekehren streben möge, Etwas, was/ wiewir wissen, sie ja. schon seit Jahrzehenden und ohne Erfolg thut —- so möchte dieser Wunsch gerade dieselbe Wirkung Habens Wir fühlen, daß es einem wahr-, haften Christen sehr natürlich sein.kann,, zu wünschen; daß die Juden bekehrtwerden : darum; glauben wir, daß-man. es auch bei -dein wahrhaften Juden sehr, natürlich -finden, wird, daß er wünschst seine Glaubensgenossen mögen,'der, Religion der vier Jahrtausende treu bleiben. Und da dieser sein Wunsch durch eine viertausendjährige Geschichte alseine Gewißheit bethätigt worden, so kann er bei den entgegengesetzten Wünschen sehr ruhig bleiben/ - Aus der Türkei. Die finanziellen Verlegenheiten des türkischen Staats drängen jetzt zu einer Maßregel, welche die einschneidendste Wirkung haben würde, und die in den orientalischen Interessen gewidmeten Blättern, wie „Le Levant“, vielfach besprochen wird. Auch für unsre Glaubensgenossen würden stch an die Ausführung derselben große sociale Vortheile knüpfen können, und wir wollen sie deshalb in diesem Blatte nicht, unerwähnt lassen. Es ist dies die Auf- Hebung der V aqu ou'fs, d. st der Verkauf der geistlichen Güter, die in der Türkei eiben unermeßlichen Umfang haben. Bis jetzt hat sich die türkische Staatsregierung noch nicht dazu entschlossen, aber einmal ausgesprochen, kann sie sich derselben so wenig; erwehren, wie es die spanische Regierung vermochte. Man braucht durchaus nicht an die Reformtendenzen -der Neuzeit :zu äppelliren, um die Nothwendigkeit einer, solchen Maßregel zu . erweisen. Die Nöthigung dazu liegt in der Sache selbst. Es kann kein moderner Staat, ja. selbst nicht, einmal ein Staat in der modernen Zeit einen großen Theil des Grundbesitzes in^ todter Hand lassen, ohne vylkswirthschaftlich und finanziell zum Untergänge zu kommen. Der religiöse Fanatismus. reicht auch überall nicht, mehr aus, um nicht selbst in der : Masse des Volkes, sobald, ihr. einmal der.Gedanke beige- ' bracht worden, die Lust darnach, aufzuhalten.; Beweis da-;; für der Kirchenstaat: Diese Daquouss sind theils aus Wei-! Hungen (wäkf 'om), theils aus der Beerbung Derjenigen, - diewhne gläubige Erbenberechtigte .sterben, theils aus den! Chums,. d:^i.. dem fünften Theil der.Kriegsbeute entstan-; den, und -nach dem mohamedanischen Gesetze weder an eine Bedingung, noch an einen-Zeitraum gebunden. Die Auf-; - Hebung: derselben .würde also ein großer Schritt gegendas; kanonische Recht, des-Islams-sein: .; Mt Recht bemerkt aber Jber „Levant“, daß dieser Verkauf der geistlichen Güter; in dch: Türkei nicht ohne; eine bedeutende, Einwanderung - aus Europa,-und ehen-so nicht/ohne, das Aufhören des Unterthanenverbandes zwischen den in die Türkei . Einge-? wanderten und; - ihrem resp. Vaterlande ein Verhältniß, | dasi in. der Türkei allein noch vorhanden ist, möglich fei, / da weder; bie' bisherige; Bevölkerung. dazu ausreichst noch 21*