Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1861)
- Date
- 1861-04-02
- Page
- Seite 192 (sequence 4)
- Language
- German
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scheu Zstäeliten ünd Christen aus,- und empfiehlt die jüdischen - Candida Lenfür den Staatsdienst der Berücksichtigung -Sttlüt^retzierung.-'-'vr: Ruland: seine Stel- Äng zu der Drage " des Judenthums fei bekannt, -Und er Merde sich hierin gleich--bleiben. Dessenungeachtet habe er im-AUsschuß' für den Antrag gestimmt, weil er nichts Verderblich eres kenüe, als ein Gesetz, das in Wirklichkeit mW 'inehr 'vollzogencherde.- Insonderheit würden die Bestimmungen derssogenännten Matrikelnummern in den Städten nur danng'ehandhäbt; wennman eben eine unliebePersöttlichkeit' nicht äufnehmen wolle) öder aber einen Israeliten «sich -dann'^'äüfnehmeji wenn keine Mairikelnummer erledigt -fei. Auch bei dem Gewerbsbetrieb bestehe eine Ungleichheit, indem z. B?-einem jüdischen Herrn Baron oder fönst bemittelten Juden die Errichtung einer Bierbrauerei gestattet iverde) andern Israeliten dagegen nicht. - Was dagegen" -die Ehe--zwischen' Juden und Christen betreffe, sso könne eine Ehe nie siättfind en, so lange wir in einem christlichen 'Staat leben, und s^ länge positive Kirchengesetze, 'bestehen;' wo Civilehen stattfinden, da möge dies angehen, aber in der Kirche werde,es niemals geschehen. Auch gegen die Zulassung'der Juden zum Richteramt müsse er sich aussprechen — aber für den vorliegenden Antrag könne er und die ganze Kammer mit gutem Gewissen stimmen. Abg. Chelius: Die Juden müssen alle staatsbürgerlichen Pflichten th eilen, es sei also billig, daß man denselben auch alle staatsbürgerlichen Rechte gebe. Abg. Dopst e l h am m e r ist dagegen, daß sich Israeliten überall im 'Lande) also auch da niederlassen und ansässig machen dürften, wo noch ein grösser Widerwille gegen dieselben herrsche, und legt deshalb folgenden Antrag auf den Tisch des Hauses nieder: ),Der 13. des Edicts über die Verhältnisse 'der'jüdischen Glaubensgenossen im Königreich vom löten Januar 1813 soll für die Folge lauten: ),Die Ansässigmachung der Juden über die bisherige Zahl an Orten, wo sich bereits Juden befinden; so wie die Ansässigmachung der Juden an Orten, wobisher noch keine gewesen sind) wird von allerhöchster Stelle nicht verweigert, wenn die Gemeinde die Aufnahme bewilligt hat." Bei der hierauf vom ersten Presidenten gestellten UnterstützÜngs frage hat sich auch nicht eine einzige Stimme für diese Modifikation erho-, b est. Hierauf sprachest sich noch die Herren Medikus, Beer und Nickels für den Antrag aus, Letzterer mit dem Bedauern, daß der Antrag sticht noch weitergehend, und in * demselben' nicht eine völlige Gleichstellung der Israeliten! mit den Christen beantragt ist. Nach den Schlußbemer-. kungen des -Antragstellers und des Referenten ' gab der königl. Staatsmister des Innern vom Ministertisch aus noch folgende Erklärung ab: Ich hatte bereits beim Beginn der Debatte Veranlassung genommen) die Ansichten der Regierung über den Antrag des Hrn. Paur darzulegen. Ich habe dabei den Antrag im Auge gehabt, wie er borlag. Im Laufe der Debatte find aber weitergehende Anträge gemacht worden, zum Theil mit direkter Adresse an den Ministertisch, und ich sehe mich daher veranlasst, noch Einiges zu bemerken, obwohl ich mir Anfangs vorgenommen hatte, nicht weiter in die Debatte einzugreifen. Diejenige Frage, welche direct an-uns gerichtet war, betrifft die Anstellungsfähigkeit deu israelitischen Candidaten. Der Abg. Rö mich bedauert, dass die israelitischen Candidaten keine Gewißheit haben über ihre Anstellungsfähigkeit. Ich glaube, eine Gewißheit kann hier in keiner Weise gegeben werden, alle christlichen Eandidaten find in ähnlicher Lage. Keiner kann sagen, ob und wann er angestellt werden wird, hier handelt es sich um ein Kronrecht. Die Frage hat hier zunächst einen theoretischen Charakter, und ich meines Theils gestehe ganz offen: eine Gesetzbestimmung ist mir nicht bekannt, welche im Allgemeinen die Israeliten vom Zutritt zu öffentlichen Aemtern ausschließt. Uebrigens ist diese Frage gerade im gegenwärtigen Augenblick Gegenstand des Meinungsaustausches zwischen den verschiedenen Ministerien. Allein zu einem Abschluß hat die Communication bisher nicht geführt, und ich bin daher nicht in der Lage, weitergehende Ausschlüsse geben zu können. Bei der hierauf, erfolgten Abstimmung erhob sich fast die ganze Kammer zum Zeichen der Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Auch dieser Beschluß wurde sofort an die Kammer der Reichsräthe hinübergcgeben. (Die Abstimmung erhob den Antrag des vr. Paur mit'allen gegen nur vier Stimmen — es waren über 130 Votanten anwesend —zum Beschluß. Noch niemals war in einer den Juden günstigen Verhandlung die Majorität eine so glänzende.) Aus dem HannöDerschen. Die Adresse der Landrabbiner. Die drei Landrabbiner unseres Königreiches haben sich bewogen gefunden, nachdem die vön ihnen vorgelegte Shnagogenordnung die landesherrliche Bestätigung erhalten hatte, an Se. Majestät den König eine allerunterthänigste Dankadresse zu erlassen, welche bei allen Gesin-