Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1861)
- Date
- 1861-03-12
- Page
- Seite 145 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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145 durch? Verfitgruigek!der' obersten Provinzralbehörden der Rheinprovinz-müsdrücklich anerkannt-tvörden/ und'ich Habe die Verfügungfm ausdrücklich aitirt gefunden irr der '-Zufamnwnstellungder'Gesetzgebung,so weit siesich auf die Juden, imn preußisches Staate. bezieht,: wie sie uns von Rönne in.Mndlicher und ausführlicher Weise vorlegt. ■ i - Hier-ist ausdrücklich ^ausgesprochen/ daß Kie Annahme der^Schullehrer nicht auf bestimmten contractlichen Fristen, sondern aufjährliche öder halbjährliche Kündigung-erfolgen soll, welche letztere jedoch, wie-es-ausdrücklich.bestimmt ist, sobald der Lehrer einmal von der Regierung approbirt worden ist, niemals ohne Genehmigung der Regierung stattfinden soll. .. .Diese Bestimmung ist in andern Verfügungen ausdrücklich wiederholt, indem namentlich als Motiv'hingewiesen ist auf den entschiedenen Nachtheil, den der'häufige . Wechsel ,' namentlich der. Religionslehrer, sowohl . .für : den Lehrer wie. für die- Kinder' mit sich: führe, indem dadurch die; jüdischen. Geistlichen die - ihnen .durch-: aus unentbehrliche Autorität und -das' ihnen: nöthige Ansehen-verlieren, wenn, siegänz einfach,auf das Niveau gewöhnlicher Lohndiener herabgedrückt werden können. Ich kann deshalb daher nur wünschendaß die Petition des israelitischen 'Lehrers-und «Predigers. Jakob.Rosenhaupt, wie sie hier pox-uns: liegt, der Staatsregierung Veranlassung gehen;,möge, diese alten gesetzlichen Bestimmungen wieder in.Anwendung?zu. bringen, um dadurch einem ehrenhaften. Standeinnerhalb^ der. jüdischen, Gemeinden wieder? die Stellung und Autorität? zu. sichern,, ohne die er durchaus- .außer Stande ist, seiner .wichtigen und'schweren Aufgabe zu genügen.- . c . . w. P r ä fid e n t.Der Abgeordnete vr. Veit hat das Wort. : Abgeordn: vr, Veit (vom.Platz): Meine Herren! Die. vorliegende?Petition, ist Mf Grund des Gesetzes?vom 23. Juli -1947 zu behandeln. Das Gesetz enthält im §. 74. folgende ^Vorschrift: . - . -; . - , , „Alle von iden -Bestimmungen dieses Gesetzes abweichenden -allgemeinen und besonderen gesetzlichen Be- - ■ stimmungen werden -hierdurch; außer Kraft. gesetzt,^. Nach dieser Bestimmung ist mir-nicht erfindlich,' wie man jetzt, noch auf frühere Bestimmungen zurückgehen,sann, welche -vor Manirurlg'.. des Gesetzes, vom 2,3.iiJuli 1847in Kraft waren. .1 Ich bin demHerrn,Abgeordneten-! welcher vor.^mir sprach,,-für das 'Interesse, -das er h.eMj,Schick-, sah der jüdischen iReligionslehrer; und Rabbiner.dargelegt hat, von ganzem,HMen dankbar. jHejt-erkeit), ja, <ichf-hin aufrichtig-uyd^.vonganzemKerzen; haM hankbari;. hoch . hin ich nicht dep MeinWg, daß. es- Mr Msttzttchen Re-- gülirungdieftrr Angelegenheitbedürfte -Äf die) Sacheri gegenwärtig!stehen "(nnd? ich glaube,"das-hat! dieKommission gewollt),- hat sie geglaubt, daß; eine; solche)Regü-- lirüng verfrüht-sei. - Das Gesetz von 1847- 'ist bekättntlrch. erst: fast ein- Jährzchend nach seinervEmäüatiö'nrzur Ausführung. gekommen. - - ' Die Statuten - der? . jüdisch en; G e-? meinden, '! in benen? die in Rede stehende ^Angelegenheit re-, gulirtwerden! soll - ünd.-.regülirt:wtrdetL.E,k-:Andl?evstchLL kurzer Zeit erlassen, und! es scheint mir daher .nach allen Regeln der Klugheit angemessen, dieMirkungdieser Statuten erst' abzulvarten/! und.wenn?stchmit.-der Zeit-Mißgriffe Herausstellen, die von Seiten-.-d.er jüdischen?GemeM den: in Bezug - auf-Anstellung von.Religionslehrern^gemacht werden," dann eine. Revision der - Statuten? vorzu-? nehmen und auf Grund einer solchen' Revisioneine .allgemeine zusätzliche Bestimmungzum Gesetz: vom-23? Juli 1847 , zu erlassen. In diesem Sinne-kann ich mich . na.ch Lage der Umstände, nur - dem Votum der.Commission,anschließen.;r?Tr-:hV -; Präsident :DerAbgeordncte Wagen er.hat das Mort.; Abgeordn. W agen er sNäugardf (vom.Platz)-:-Jch?,will nur zwei Worte darauf erwidern, daß, so weit es sichiumdie> fernere Legislation handelt- - ich Mich durchaus-dem Standpunkt des. verehrten Vorredners anschließen-:kann, . daß ich aber seine Deduction: so weit nicht thcile, «als es-sich hier keineswegs um Bestimmungen handelt, die von dem Gesetz von 1847 . abweichen — und. dies dürfte vorausfttzlich die Prämisse seiner Deöuctionen sein, — sondern es handelt sich um gesetzliche Bestimmungen über Verhältnisse die das Gesetz vom Jahre 1.8.47 unentschieden gelassen hat, weil. es sich darüber auf noch? zu begründende.. - Statuten bezog: So? lange diese Statuten,nicht beschafft unds namentlich nicht von. der Regierung genehmigt sind,-, glaube ich, daß die; frühere Gesetzgebung dessen ungeachtet in; Kraft geblieben ist, um. so mehr, als - ja doch; auch hie -Regierung sich durchaus darüberklar werden-muß-welch<m-Stanhpunkt..und-- Gesichtspunkt sie-demnächst bei?etwaiger BeW tigung der -ihr: vorzulegenden, Statuten einzunehmen h,a.t.; .- Präsident: -Die, Discusston ist geschlossen.Nimmt der Herr Berichterstatter noch -das., Wort? ,!,?- , . Berichterstatter Abgeordn. -M/ande.-.(voM Pl.aH)-Ich, bitte darum.?!- ---4* . Eine Regelung der-Verhältnisse der Mischen Khrex durchein besondMs Gesetz fcheint -nichl erforderlich, .da die VerhältnisseW jüdischen Lehrer an.öffentlichen Schulen bereits, gesctzlich geregelt sind., Diese öffentlichen jüdischen Schulen genießen-alla Rechterer öffentlichen Schu- 11* M-