Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1861)
- Date
- 1861-03-12
- Page
- Seite 144 (sequence 2)
- Language
- German
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144 große Dotationen ziehen, ein Bedürfnis», namentlich umgrößere Institute für die..Allgemeinheit herzustellen, ujife. kleirtÄ, Gemeinden, zu subleöjren. . ’V-J 4 -dKS HchK>K«yal^Glqüben^- nossenschaft weiter zurückgedrängt, als in irgend einem anderen Staate. Nicht allein, daß man ihm auch nicht W9 I | ÄS unfern Zielpunkt zu verlegen haben, um die nothwendige Energie zu wecken. ' . , Wirtz^E nun. Hls dMmWSi'tte Mrait^ Äer-ein H^KchteDHR HDlAKiAnI dHWg^dnetenhauses am 25. Februar kam eine Petition ArVrrhandlung. Das Haus ging über dieselbe zur Tagesorddie geringste Unterstützung zukommen läßt, daß man seine Gotteshäusex^Mtz. WedhM-wie mit ^Steuern^ belegt, daß ssdisse" ^rktuMtÄlm^Äst Äeärstt^ von „Privatgesellschaften" betrachtet, die daher von den allen, unmittelbar und mittelbar öffentlichenBeamten zustehenden Rechten (z. B. den 2ÜUtibcttfeifeit)r duöflnbvJ ihre Schulen, mit Ausnahme in der Provinz Posen und einem halben Dutzend in der gesammten Mozlarchi^^W ErivatsHulE,^^ der Synagogej[ebe Autorlitcchj unb Geltung ahs einer anerkannten religiösen Genoffenschaft - entzogen. Zu geschweigen z. 'B., daß man feit längerer Zeit^Do^aMMrt;Plt^ den SYNagoWst gemeinden Lei Gelegenheit Patriotischer Feste und kirchlicher Fürbitten,- .wie,hei ^Wburten^, Krankheiten, Hochzeiten und Todesfällen in'der königlichen Familie, deöfallsitze^ Kundgebungen'uÄ Astsforderungew'zuköuimen zu fas-' stü, so"!hät'man durch tie äüs'nähmsiveise Auferlegung der obligaten Civilehe den christlichen Kirchen gegenüber der Synagoge selbst die Gültigkeit^ihrer Trauung^genommen. ^'W'O'reÜür Nicht eiUtttäl'Von-Wndftligkeiftn, indem man die Gebete um Bekehrung der Juden vfficiell .in die Sonntagsfeier der Kirchen einführte, womit man protestantifcherfeits ähnliche Vornahmen in der katholischen Krrche hezugtich' der Protestanten gerechtfertigt 'hat, intern'man denGeistlichen. verbot, Synagogenfeierlichkeiten, . z. P.Synagogenweihen beizuwöhnen u. dgl. -'7 Man darf sich hei Veurth/ilüng dieser Verhältnisse nicht aus einen idealen , sondern muß. sich, auf den facstlschen '.Standpunkt. des betreffenden' Staates, versetzen. Der 'deshalb,., wenn 'auch erst in schwachen' Anfängen begonnene Kampf wird voraussichtlich..ein sehr schwieriger feuu 7hier "verbinden sich, . di< äußersten Parteien, und "selbst' .rechtes^ und' Pnlest iCentrum gegen'ünös und höchstens 'iall ‘ Zentrum wird" nach und nach für uns stimmen. ' Mein' die' Gerechtigkeit ist m unserer Zeit eine ÄZäffe, welcher der Sieg, wenn auch laMsam, doch sicher ängehörs Wir ' habest auf ünserN^Miete so wundersame Erfolge erlebt, daß die Entmüthigung niemals Platz greisest darf,7 Vorerst ist es unser Bestteb'em unfern Glaübensgenoffest selbst die StÄung ihrer 'Dweinde klar zu üiachen und Das zum Bewußtsein zst bringen, wohin wir nung. Dennoch war dies in dem gegebenen Falle keine Miederlage, vielmehrgingdiö Frage aus der Berhand- Äng äl^eiNd offtne^üstMsthieVene^hlber die sich ein Be- , fchluß^noch nicht fassen läßt, hervor, und auch dies betrachten wir schon als . einen Vortheil. Die Sache erscheint Ans'wichtig geuüg^üm den stenographischen Bericht hierüber wiederzugeben. . - Unter der zweiten Nummer desselben Buchstaben wird der Äntratz des kob Rösenhaupt in Saarlouis behandelt, ein Gesetz zur Umgestaltung der Verhältnisse jüdischer^Religions- und;MnigreichesHrMen "zu ' entwerfen. Der Antrag der Commission geht auf Tagesordnung. . Der Abgeordnete.Wagener (Naugard). hat das Wort. Ävgeördn. W ag euerhMstgärds''ssi)m Platz): Meine ' Herren! ^Es' ist stichst minne Absicht, Ihren Geschäftsgang 'durch Stellung' eines besonderen durchaus aüsstchtslosen Antrags zu' berzögern.'. 'Ich möchte nur meine 'abweichende Abstimmüüg' rechtfertigen' und zugleich' einen' Protest für bessere Zeiten '"äussprechen. Die Commission hat auf Tagesordnung. votirt, weil. sii glaubt, daß, so lange für die Synagogengemeinden besondere Statuten nicht angefertigt sind, die preußische. Gese^gchung, sich, gewissermaßen in 8U8penso befindet, daß also' duxchaüs steinigefESF,AyhM vorhanden sei) wie man die vorliegende 7 Beschwerde^der Petentenirgendwie zü beurteilen/habe; Ich glaube, daß, so lange " es' an" Stätüten für' die Synagygengemeinden fehlt, nach denen die Rech'tDerMtniffst der,Religionslehrer der jüdischen Gemeinden zu beürtheilen sind)' ganz einfach die frühere Gesetzgebung und "das frühere Recht in Kraft geblieben, ist .Die 7ftüherezGesetzgkchüng spricht sich in der unzweideutigsten Weise über die in Redo stehende Frage aus. Es Handels sich hier allerdings um eine Privatschule, jedoch um eine Privatschule, die namentlich, so weit!'es. 'sich um i denn Religionsunterricht handelt, -durchaus. nicht in das Belieben der einzelnen Synagogengemeinden gestellt ist, sondern jede Gemeinde hat die Verpflichtung, durch" geprüfte.' und; approbirte Lehrer, für den Religiönsunterricht der jüdischen Kinder ganz ist derselben Weise wie sonst Sorge zu tragen,7 Eß istdies auch durch frühere Ministerial - Verordnungen und namentlich