Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1860)
- Date
- 1860-10-30
- Page
- Seite 645 (sequence 3)
- Language
- German
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6*5 w W d-zienilich trf Micher 'Lage? ' Das Votum der dortigen juristischen'-Facultät zählt die Meinung der einzelnen Professoren/' aufi 'Planck erklärt, dHdie Statuten nichts gegen die -Zulassung enthielten,' da die. bisherige -Ausschließung , nur! auf der allgemeinen Ländesgcsctzgebung beruht habe, Andeutungen für die Pflege des christlichen Glaubens.' könnten nicht als.statutarische Bestimmungen über die Unfähigkeit der Juden zu Lehrämtern geltem Er verneint ' aber' auch , dgß die Juden in Zukunft nicht auch zur. juristischen Facultät zugelassen werden sollten. Was Planck hierüber sagt, ist so gewichtig und beachtenswerth, daßwir es hierherzustellen uns nicht versagen können. /Die Auffindung der richtigen/ Rechtsbegriffe ist Sache einer - unbefangenen historischen Untersuchung der staatlichen und sittlichen Grundlagen, des Volkslebens , verglichen Nut den geschichtlichen Vorgängen, ans denen die einzelnen Rechtssätze sich im Laufe der. Zeit' entwickelt haben. Die Fähigkeit zur Vornahme cmee solchen kann aber dem Juden um so weniger abgesprochm werden., als es dazu nicht! eines' Mitbringens einer bestimmten. religiösen Anschauung., sondern! nur eines vorurtheilsfreien Hingebens an dem zu. untersuchenden Stoff bedarf. Dagegen läßt sich auch, nicht einwenden, daß jener Stoff.selbst zum Theil hervorgerufen und getragen Mrd durch eine eigenthüinliche religiöse Ueberzeugung des ihn schaffenden Volks. Denn wenn auch? die gewaltige. Einwirkung des - Christenthnins auf die Heranbildung des heutigen.Rechtszustandes der germanischen Völker in keiner Weise geläu.gnet. werden kann, so ist doch eben von dem redlichen, Forscher, welcher Religion-er Much/ angehörenmögeda es ihm um richtige. Resultate zu thun ist,. zu erwarten - daß: er auch diese Thatsache in allen? ihren Conftqüenzen erkenne und * in Rechnung bringe. Wollte man den Nichtchristen die Fähigkeit dazu abstreiten, so müßte mit gleichen Rechte dem. christlichen Juristen die Möglichkeit abgeläugnet werden/, das römische' Alterthum, welches noch in-der vorchristlichen Zeit zur höchsten Blüthe seiner Rechtsentwickelung gelängte, richtig zu begreifen. Die dogmatische Verarbeitung aber! des geschichtlich, gefundenen Rechtsbegriffs ist.Sache des richtigdenkenden.Verstandes, welcher dem - Menschew als -solchem,! abgesehen von seiner religiösen Ue-! berzeugungbeiwohnt. —- Dagegen die Gefahr, welche aus - dem i Mangel einesguten/ Willens auf Seiten des jüdii schen Rechtsgelehrten etwa befürchtet werden möchte, indem manihn für geneigt hielte, die von ihm.beobachteten christlichen Einflüsse-auf die Rechtsbildung zu unher-, schlagen/und,, ihren Folgerungen entgegenwjxken —7, diese l Gefahr scheint Lei dem jetzigen., SuWitzusttz'ndk^chiiMtey den 1 germanischen Völkernzurgleichm-bürgerlichmBe^ rechtigung Webenden Äudyv -nichtrin Ansatzgebracht werden zu können! Das Strebenderselben' geht!nicht dahin) aw drie Stelle des-,unter, der Herrschaft detz. Christenthuws ausgebildeten heutigen - Rechts ein; -jüdisches/ wder. von jüdischer. Religionsanschauung! gefärbtes Recht-zu setzen,.fon-- dern? an dem. bestehenden! der. Christew-gleichen Antheis zu nehmen. Dazu kommt,/ daß die Hoffnung! auf'Erfolg!.ebnes solchen, widersinnigen StreLeNs. sofort -niedergeschlagen. werden würde durch das? Gegengewicht der ichristlichen Rechtslehrer.- und Rechtsforscher,, die dergleichen,Versuche -von der Aufnahme und Anerkennunguder? Wissenschaft fern zur halten wissen. würden/^ ,/ , Hieran schloß sich Prof. Niemeyer, der die-Juden nur vom Lehramte, des-Kirchenrechts ausgeschldssenwissenwofite. — DaS Gegentheil behauptete - Prof. Barkow, der zwar nicht im Wortlaute, aber im Sinne und- Geiste-, die-Ausschließung. vorfand,. ,und. insbesondere. im Recht,! und zwar „in allen Bildungen des öffentlichenundPrivatrcchts" ein christliches Element, anerkennt- - welches? den Juden das Lehramt, unmöglich.macht.- Hingegen^ Prost Beseler stimmt für die Zulassung , - weil in-, den, Statuten -nichts?dagegen spricht und aus einzelnen sAushrückM auch? die,Ausschließung der Katholiken und. Reform-irten durch-Folgerungen abgeleitet werdenkönne.. Auch an.der juristischen.Facultät könnten sie thätig sein, denn dje.Motive dagegen sind aus einem gewissen Jdeah eHnommen. „Allein, wenn man unbefangen prüft, was denn in dieser Hinsicht an deutschen Universitäten als Regel verlangt und geleistet wird, so möchte, sich. doch, eizre. Ausnahme zun; Machjh eile her ^uden nicht rechtfertigen' Nässen.''Die AeverlitDusiß bestimmter Kenntnisse und' die Schärfung ünd üebüng! des juristischen -Verstandes, deri Zuhörer! wird/ man, auch vom ihnen erwarten dürfen, und d.araufiwerden, so-viel.ich fetze, die besondern Anforderungen an eincnakademlschenRechtsflehrer beschränkt, ohne^daß eine tiefere,, gemüthlicheAuffassung des- Rechts, welche.auch7nur einigen Chrssten^eigen istnothwendigerschiene. Auch halte,jch dafür, daß man selbst , diese, einmr Juden nicht -u.nbedLngt;absprechep darf." Ganz -Gleiches,!Lußxrte.Prpf. -Püjtzter,^derf.ein he sonderes Gewicht, auf die-.sittliche Bildung der preußische^ Juden legte, in. denen -daher, nichts dem/LehjraWe Widersprechendes,/wenn sie'-sich fonst dazu tüchtig gemacht, vorhanden, fei.. -Somit fiel das-Gutachtender ganzen,.juristischen Facultät durchaus,-selbst für,, den ,Eintritt, in die letztere-günstig, aus,, — -Uyter dm viex Profeffor^.de.r 44*