Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1860)
- Date
- 1860-08-28
- Page
- Seite 512 (sequence 4)
- Language
- German
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ein LheilMeser'ijüdischewMrundbefitzer^denjentgett' Gutsst befitz/rMüwÄchem Lie/Pvllzeigewalt/ireA %c® Schulzens AnltMOMea^chöchMtx exstiämchenAeitMichchemMM ch8ch8DaM-in;^eine^Zeii//in welcher? isiridM?guten»MaWbrNE'stin r müßten- Mast iihüew die -rechtlicheEefähigung züv AüsüLung'»dfesMEHrenrechte 'vöni deüWehÄrden. nicht Argefpröch'enliverdMkönne-^acquirirt hat. l DäzaMm/chaß) was? didjüdifchen Rittergutsbesitzer betrifft», -auchdiege^ sttzlichelBefugniß» derselben ^uxMusübungMsWichtigstett EstvretchschMvrtsoVviMMchr^Gewält/MMkch'd^Wns dischen >RechM ungeachtet-: der« entg'egenstehendew Beschränkung-.im'.§r?Z/: des.Gesetzes chon l-847^bereits anerkannt war.?-! Es Mußte: hiernach^ selbst»'wenttiW micht -prtn^ cipiellWonnentscheivend»gewesen wäre/daß 'es -sich hieW Mmm -ein Unerläßliches Postulat: des»verfassüngsmäßigen Rechts, chündelttz-^ Äuch-'-ÜoO ^praktischen Standpunkt als nckhwendigsich vergeben - die: Rechtliche' 'B efähigung »jüdischer MwÄtbevWezüglichkchrr -in Rede, stehenden AeMter X6ÜbgeMHÜnstanzuerkennen.-: \u$szr‘> r*ui\vy .■}><- l0j ■»«f Selbstverständlich wird hierdurch das ^Erforderniß/ daß eS^<aS'gefchen?--EpdrmcheÜtziösen.'BekesiNMß,uM'-dsx?söüsiigen vollen persönlichen Qualificatiön'^für! die? Verwaltung» ieinesnsokchen! Amtes' itit eoncreteN Falluricht Mangele, niM alterirtp - Es? bieten in dieser- - B eziehung, wä s insbesottdere-'dienst u^sh^erE che P o liz ei betrifft/ die nach dem-GefttzsEber-die-ländlichen OrtsobrigkeiteN-re. v'örtt 14.April"1856 (Ges.-Samml. Seite 354) in der Hand der Megierüngtiberuhenden Ausstchtsbefugniffenamentlich das- .'Rechts die- Bestellung - ein es? Stellvertreters zu verlangen /- Mmn s-dMJnhaber der Polizeigewaltaus--einem-4n seiNe^Wevson^liegenden? Grunde" an ber-- ordnungsmäßigen Ausübung': der:-Poltzeibehindert wird: (§. 7.)," genügende EaütelM dar, ''um in - Einzelfällen persönlich -ungeeignete jüdische-Gütsbesitzer/iauch" wenn'ihr religiöses BekeNntniß ihnew»nicht entgegengesetzt werden därs/ wow der»eigenen VirmMung^der lPolizei strn-zu hätten.: - chff Was das-Schülzem-Amt anlangt/' fö liegt leine Garantiegegendas - Eindringen-sticht? dazutaugender? jüdischer Sübsteie iw der'-füralle Falle-Näch K. 21»-desstoMtbähN- M Gesetzes vom 1>4. April 1856 erforderlichenläNdräthlichewEestäiigüng^ »Dazu -kommt, daß/ wo-Mir' fr e-\k Wa Hk der , G eme i nde' den- Schulzen beruft/-d/- he'zur Ernennungodek.Bestätigung, präsentirt/ wie es in einigen-Landestheilenüblichist/dieZulaffün'g des zum Schulzen" g ew 4 hl t -Juden um seines Glaub ensbekenntnisies willen gewiß nicht-rbedenklich erscheinen kann.: Das Nämlliche 'trifft-aber - Äus-- ganz gleichartigemj Grundeaüchzüwenn- »Wiehes där-!§/l2L» -Hes Gesetzes-»hoin^lTl-^Aprik 1-856?:7AWchieMegOhiüstellt, dkvJtth ab^d der SSkfa* dbr iW esK den Schulzenvörbehältlich der' landräthlichen Bestätigung - er?n e n n t/ -?da chte''ausidinen! Juden »fallende Wähl!-des-sGütshevren/ welcher überdies die Genieinde-vorher anzühörenchütlM^Li j aiuy, :ein-setten trügendes-Zeugnist lfürMieunzweifelhafte! Befähigung des Berufenen sein wird, i »Selbst-wenn»ein »jü da sch er - Drtspolizei -Inhaber ein en j ü disch e n Schulzen' präsentiren solltewird immer diegesetzliche Befugniß des Landraths, die Bestätigung einer -üngeeigneteN. Persönlichkeitzu' versagen/ den nothigen Schutze gewähren. -Das-Nächltcht-/trifft endlich auch d a zu, wo das SchulzenMmtstnldewWesitz eines»bürL g erlich esii-Glu ts" geknüpft? ist/ stöin -rechtlichen' Gesichtspunkte MB kanw'gerade '-in-' den -NMn-ldieftr 'Mt':'die''ÄneMwWNK^derutzleich'en/ab'str'arrdn-Biifähi'güMdMed Gutsbewerber, mit christlich en - am' wenigsten' v ersägt.'w erden, »Weibhier das»Besitzderhältniß»eiNen-?in:der Gemeinde selbst Wurzelnden Rechtstitel! -auf'das 'Schulzett-Amt bildet/ » - Die Regelung der princip iellen Frage erst im Wege der Gesetz gebung herbeizuführen,»hat übrigens auch' hier weder :fürl angemessen, N och »für erforderlich erachtet/ werden ^kömen, da -es^nürl auf dir »Eonstatirun^'sind rWchmäßige Durchführung eines Rechtszüstand'eS:. MaM■)?ded denbestehenden Gesetzenvöllkommen entsprechend - ist^unv auf Gtünd'dessen in verschiedenen Theilen des Landes 'längeres Zeit-hindurch: schon! in anerkannter Wirksamkeit? gestanden-hat.-'-»'" -v-n■ :!? S : Aus allen diesen Gründen hat dN: Minister des Innern, im Einverständniß »mit dem Königlichen' Staats-Ministerium, es für ebensogeboten, als ausreichend' erachten müssen/ durch die im MinisterialblatL! abgedruckte»CircülaW Verfügung vom 3: Febrüar d/ 3/ dsn' Ober-PrästdenM der sechs östlichen Provinzen allgemeine Anweisung dahin zu ertheilew/ -daß»'die den -Bestimmungen der Berfassungs- Urkünde/ -NaincnLlich des -Art»'12/' -zuwidetlaufenden'Borschristen -der ^§/»!2/> >3/? des Gesetzes vom 23/Jüli 4847 der im Uebrigen gesetzlich zulässigen persönlichen'AüsübuNg der polizeiöbrigkeitlichen! Getvalt' durch rjüdische' GlaMensgenoffen-tticht'entg^ --7 ^. ,?? mr: < : » Aus der Adresse -ist irgend »ein Umds Moment-nicht zü - eütwehm-eN/ - welches? ücheblich 'genügMäre /um - gegen diese/ Wort^dsr StaaksEgierung »zu NtW Gegenstände ' der Adresse? leiügenomMMe 'unv M wiederholter reiflicher»Erwägüng förtdauernd als richtig-Merkännte StellUng Be/- denkew zü^tzrdegerü'- >1;; r Die auf' parlamentarische Aeußerüngen deb früheren