Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1860)
- Date
- 1860-08-07
- Page
- Seite 471 (sequence 5)
- Language
- German
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171 zu Eonftrenzen-5 vorl welcher jedoch bei Religionslehrern häufig Umgang genommenwird / abgerechnet, keine: Mistelli zur > Ausbildung sowohl in theoretischer als^ praktiWr'Beziehung geböten. Mit ber- Gelegenheit äü praktischer Anw enduttg vertiertsich auch leicht der -Drang 'Nach -=Vervollkommnung in;: deneinzelnen Ünterrichtsfächern:' Um aber den Lemstoff auf die der Fassungskraft? -O'Schüler 'ientsprechendste Meise'-Mittheilen zu können, muß der Lehrer" desselben! Meister seiny'd. /h. er - muß' nicht nur sicher wissen/ was die Schüler letstew sollen/ sonderst nochVieles dazu, wodurch dw'Lücken, ^bic der'Kinderunterricht lassest muß/ ausgefüllt,' sein 'Wissen! vertieft/ zu durchsichtiger Klarheit^ zu Hellem Verstästdttiß/ zu jener Uebersichtlichkeit und organischer Einheitlichkeit gebracht wird, von welcher die Fähigkeit-, den' Stoff zu beherrschen, abhängig ist.^ ‘ ■ '; Wenn aber auch, Dank ihrer geistigen Regsamkeit/ viele jünger Lehrer trotz dem Mangel - an Gelegenheit praktischer Anwendung -in den verschiedenem Ustterrichtssächern sich' fortzubilden oder wenigstens das Erlernte zu erhalten suchen, -so mußdoch nochwendig bei dem Abgang eines angemessenen Uebungsfeldes die eigentliche Lehrkunst Roth leiden. Erfolgt daher immer nach Jahren — oft erst nach Jahrzehenden — die Anstellung aNemer öffentlichen Schule, so ist der Lehrer ein Fremdling in seinem Berufe und muß in den Jahren, wo die geistige Spannkraft schon anfängt zu erschlaffen, sich - nun in! seinen Beruf - hineinatbeiteN. -— Wäre dagegen die Einrichtung; gettoffen/ däß die israelitischen SchUlcandidaten alsbaldnach ihrer Reception an einer Elementarschule angestellt würden,' könnten sie! sich in theoretischer und' praktischer Beziehung im Berufe vervollkommnen/ -was! höchst fördernd' Muss das!-'Empv'rblühen-des'jüdischenSchulwesens imAllgemeinen einwirken müßte- und diej Vorzüge öffentlicher israelitischer Schulest erst - recht -ins Helle Licht setzte:- -' : Ein Umstand/ der dem Gedeihen israelitischer Volksschulen besonders zu statten kommt, ist der, daß die Schülerzahl der israelitischest Schulen in der Regel geringer , ist, als bei -dem 'christlichen''-und daherauch aus die Individualität; der Kinder Mehr Rücksicht-'genommen werden kann: und daß überhaupt^ in Landschulen die istae^ litischen Kinder'in - der -Regel Mehr geistige Gewecktheit zeigen/ als die christlichem i Aber auch in l nein materieller Hinsicht empfehlest sich" öffentliche Schulen z denn der StacÜH überstimW bei! diesen Unterstützungen, RemUnerätionen, Gehaltsaufbesserungen/ 'Pensionen- und Wittwengehälter, während bei ReligioNsschülen die Gemeinden diese Verbindlichkeiten allein-tragen;: die oft sehr empfindlich und drückend werden/ '! Allein trotz' diesen Vortheilest, welche die Umwandlung der Religions -- in Elementarschulen gewähren würde, zeigt sich eine große Lauheit in diesem Punkte sowohlbei den Gemeinden selbst, als bei den israelitischen' Religionsbehörden. /; r. ■ Die Gemeinden nämlich sind noch von der auf Vor- Urtheile' gegründetest ' Furcht befangen, erstens, daß sie Mit dieser Umwandlung einen Theil ihrer' zustehenden Rechte'des zustehenden Einflusses bei der Aufnahme und Entlassung der Lehrer sich begeben würden, zweitens, daß die Zeit für den Religionsunterricht - eiste Beschränkung erlitte. Hierzu gesellt 'sich noch hier und da drittens eine Toleranz-' oderwenn man will/ - Hümanitätsrücksicht/ nämlich durch Besuch christlicherSchulen eine Annäherung unter-ded^ jungen -Generation zu bewirken, um dadurch ein sreundschastliches- Berhältniß mit den christlichen Mtbürgern anzübahstenl - " Wenn nun auch der intelligente-Theil der Gemeinden sich mehr oder weniger von diesen Vorurtheilen losgelöst hat, oder doch wenigstens die bedeutenden Vortheile der öffentlichen Schulen erkennt,1 so kann es doch zu keiner Entscheidung kommen, wenn nicht von den Religionsbehörden die Sache ist'die Häird genommen-, die stngegrüstdete'Furcht durch thatsächliche Beweise beseitigt Md-der--MüM Sinn richtig geleitet wird. - - Leider" treffen wir aber hier auf den wunden Fleck der ganzest Sache. " ■ r; "; Nicht nur daß die ganze Umgestaltung des jüdischen Schulwesens, welcher wir so bedeutende Vorth'eile'Md <ErrüuMs0hasten' zu verdanken - haben, aus dem- Schoße der bürgerlichen Gesetzgebüng ohne Anregung Md Einfluß/der jüdischen geistlichen RÄigionsbehördest hervorgegängen ist,' so sind es nicht selten diese, welche' der weitern Entwickelung des öffentlichen Schulwesens durch/ Umwandlung sämmtlicher Religiönsschülest in öffentliche entgegensteten und die Gemeinden in ihren Bedenklichkeiten bestärken. - - -Fassen /wrr'diese Bedenklichkeiten näher ms Äuge. "1)' Was zustächst die vermeintliche Einbuße an Ein-' fluß bei Besetzung' der Stellen' betrifft, si könnte man dem Gemeinden - zst dieser -Eistbuße nur Glück wünschest., EslbedärfHierzuckeiner ausführlichen Erörterung. Man