Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-05-29 · Heft 22 (29.5.1860) · p. Seite 324

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 22 (29.5.1860)
Date
1860-05-29
Page
Seite 324 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226202-3226225--18613-3247585
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

dem /Diw christliche Standpunkt.werde/durch zwei ändere Faktoren gewahrt, durch dieFamilieund die Kirche. In der Arbeit, lln der festen: Ordnung, in der Pflichttreue, tri ibenv Verkehr mit' den -Altersgenossen, in der Persönlichkeit des Lehrers, des einzelnen Lehrers,. nichtwie man auf der gegnerischen Seite sage, des Lehrerkollegiums — darin liege das ,eigentlich erziehende Moment. Man wolle nicht/ hast-Lehrer' aus .dem jüdischen Volksstamme, die die glänzendsten Talente in sich schließen, an Gymnasien unterrichten; nun frage er, ob diese Lehrer, mit der Taufe sofort alle diejenigen Eigenschaftenverlieren; welche ste früher untauglich: machten? Er (Redner) habe zwei getaufte Juden zu Lehrern gehabt, und er denke noch heute mit': tiefster. Verehrung an dieselben zurück: Betreffs der Realschulen! und höhern Bürgerschulen wolle der Minister den jüdischen Lehrern größere Freiheit geben, da an diesen Anstalten zwar die christliche Bildung die Grundlage, aber der confessionelle Charakter in der großen Mehrzahl nicht-rechtlich festgestellt sei Er-begreife nicht, wie der Minister nach den neuesten Aufschlüssen, die über die Thätigkeit und den Lehrplan der Realschule: veröffentlicht worden, zu einer solchen Auffassung komme; da heiße es, daß zwischen Gymnasien und Realschulen kein principieller Gegensatz bestehe, daß die Realschulen eben so wie die Gymnasien vor allem Deutsche und christliche Schulen seien. Er begreife einen solchen Widerspruch nicht. Hier handle es sich aber gar nicht um eine definitive Entschei-, düng, sondern, nur um die Abhaltung eines Probejahrs.: Petent wolle sein Probejahr an einem Gymnasium oder: einer Realschule abhalten; da Nun die Juden zu den Realschulen zugelassen würden, warum sollten sie nicht das Probejahr an einem Gymnasium abhalten dürfen? /Die Lehrer, welche ihr Probejahr abhielten, seien nicht, wie behauptet worden, wahrhafteund thatsächliche Lehrer/ihrer Classe. (Der Redner verliest die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.) Die betreffenden Lehrer seien analog den Auskultatoren und Referendarien, nur mit dem Unterschiede, daß ste nicht wie letztere vereidigt würden; das Probejahr sei für sie nichts als ein eompleweutüm zu ihrer wissenschaftlichen Bildung. Die Commission hätte also Hiernach' eigentlich auf „Abhülfe" antragen Müssen, das Haus möge die Petition in der von der Commission vorgeschlagenen Weise befürworten: (Bravo!) w Kultusminister v. B e t hm ann - H o l l'w eg: Wo die/Stiftun^surkunde eines: Gymnasiums eine bestimmte Confession vorschreibe, müsse.derselben unzweifelhaft Folge, gegeben werden-- verbürgt aber würde der:, konfessionelle Charakter hauptsächlich durch die Personen der Lehrer/- Dieser Rechtszustand würde, verletzt werdeN, wenn ein Jude als Lehrer, : als Mitglied des Schulcollegiums angestellt - würde/ - Die Schule dürfe'unmöglich religionslosr sein,- siemüsse-Äne bestimmte Stellung zu einer bestimmten Religion leiNnehÄ men und so sei es in der Thät: in Preußen; fett 10- Jahren habe faktisch jede Schule einen eonfessionellen Charakter. Was die Hülfslehrer' betreffe, so würdeda den-! selben jede Berechtigung fehle; indem sie keinen Einflußbesitzen, ein jüdischer Lehrer,' den innerer Beruf zum; Lehramte getrieben, .selbst zu stolz sein,, eine solche Stelle anzunehmen;' was jedoch den /Probandus betreffe, so würde z. B. kein Vater versuchsweise einem jüdischen Lehrer ftiu Kind auf ein Jahr anvertrauen, und wenn das - richtig wäre, so würde auch keine Lehranstalt einen Probandus zulassen. — Abg. v. Mallinkrodt: Die Lehrer.seien der Schüler wegen da, nicht umgekehrt; daraus, folge, daß man einem Lehrer die Kinder nicht aufl ein' Jahr zur Probe überlassen könne, wenn man das Wohl der Kinder im Auge habe. Er nehme, den konfessionellen Charakter für die Schulen vollkommen in Anspruch. Er betrachte die Schule als ein einheitliches Ganze; der erziehende Einfluß gehe nicht von den einzelnen Lehrern aus,, sondern nur von der harmonischen Zusammenwirkung aller Lehrer der Anstalt! Deshalb könne er das Princip der Anstellungsfähigkeit der Juden für einzelne Lehrämter nicht zulassen. Er halte die Ansprüche des: Petenten deshalb nicht für gerechtfertigt und stimme gegen die Commission und für die Tagesordnung. . —: Abg. vr. Gau schließt sich diesen Ausführungen an. — Abg. Ritter: Der christliche Staat habe die große Mission von Gott, alle unchristlichen Elemente in sich aufzunehmen, nicht-dadurch, daß man christliche Tendenzen vertrete, nicht dadurch, daß man Missionen unterstütze, sondern dadurch, daß man allen Confesflonen volle Gleichberechtigung in allen Punkten zugestehe.•: Er habe deshalb allen Maßregeln des Ministers des Innern, welche nach diesem-Ziele gingen, mit Freuden zugestimmt und könne demselbendie Versicherung geben, daß diese Maßregeln in feinem Wahl- > kreise — einem ländlichen Kreise — auch die vollste Zustimmung gefunden hätten, und zwar nicht aus Indifferenz. (Widerspruch links.) In einer.christliche!; Staatsschule fei ein Jude als Lehrer nicht zuzulassen, es sei aber etwas Anderes mit allen übrigen, höheren Lehranstalten. Der jüdische Lehrer werde gezwungen, sich bte* christliche Bildung) die - christliche Anfchauungs nach und mach anzueignen und er I sehe nicht ein, weshalb eim jüdischer-Lehrer- NW in allen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.