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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-04-10 · Heft 15 (10.4.1860) · p. Seite 225

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 15 (10.4.1860)
Date
1860-04-10
Page
Seite 225 (sequence 7)
Language
German
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sss haltig, MS Herr b. Kleist über Vas -Gerste.- Stadiuln" nretncs -vFMfihLiM/- «behauptete--? Es'.-ist untere dem .-vorigen Ministerium ein Versuch, gemachtwordm/!ob nicht die'Matze auf-gesetzlichem.Wege tzütn Austrag gebrachtwetden^ förfne; es, M. abex .-Veim - Versuch verblieben.Man hat -auf Hkn Beschlüße der. Staatsregierung in derJudtnfragehing'ewiesen-unachdem dieses-Haus siin Vökukr im vorigen Jcihre in bekannter Weise- -abgegeben, und: hat - gefragtwarum ich nicht aus meiner Stellung ausgeschieden wäre? Ich Habel es.micht gethän,??mich vkilmehss dem Beschlüsse der Majorität gefugt. Ich habe geglaubt) diese Fragt füt mein Verbleiben im Amte nicht für eine entscheidende haltkw zu MÜsseO weil /die 'fortgesetzten Erörterungen, michübecheugten, wie-Meifelhaft überhaupt diese Frage fei: -Büde Muser des Landtages stehen -sich in ihren 'bezüglichen Ansichten diametral gegenüber, und selbst die Uttheilt des Obertribunals- .nicht, blos die des- Criminal-, sondern auch die des Civilsenates, constatiren in eminenter Weise die Zweifelhaftigkeit (der Minister verliest einige Entscheidungen des Obertribunals). Ich bleibe bei dem Satze stehendaß ein Jude einem christlichen' Unterthan des. Königs keinen Eid abnehmen könne,, und weil der7 Richter allen richterlichen Befugnissen - genügen muß, und man doch nicht den Juden blos die. angenehmen- Stellen geben kann und den Christen die, beschwerlichen (in Bagatell-Processen re.), darum werde ich dabei beharren, daß Juden kein Richteramt in Preußen bekleiden können. Minister der landw. Angel, bleibt fast gänzlich unverständlich? Die Tendenz der Rede scheint dahin zu gehen, daß er kein Bedenken tragen werde, Juden in feinem Ressort anztistellenwenn er die Ueberzeugüng hatte, daß ihre Religion sie nicht hindere, den DienstverpstichtuNgen nachzukommen. ' . Fürst H o H e n z ö l l e r n uttd Minister v. A u e r s w a l d sind inzwischen eingetreten. Ersterer bleibt Nur wenige Augenbkiste im Male. . ' WM: Die Jurisprudenz sei durch die Verwirrüngest' der Jähie I$48 und 1849 iss Verlegenheit gerath'ess sind HM einige Zeit gebraucht, uni sich zu orientiress Er könne behaupten, daß die Mehrheit der Höheren jÜrMschm Kreise'ein e Ansicht in dieser Fxäge hege, dieKetjenigW dös Ministeriums entgegengesetzt sei. *) Herr Uh den erwidert einiges Thatstchliche gegen die Dast Uaube ich! Gerade wie der Oberbürgermeisters in voriger Session sagte: die Juden sollten und dürften Alleswerden, nur keine Bürgermeister! Red a c t. Ausführung des Justizmiuisters in Bezüg aufd'st h'oü einander - äbweichebden Entscheidungen des Oberstibünäls? -' Füstizminister: Cs habe Me Eütscheidllrig M Civilftnates nur: allegirt) Um daran die Folgerungen knüpfen, - daß auch bei dem obersten Gerichtshöfe keirr^ üMeinstimmendeN Ansichten übet. Viesen Gegenstand etifiirt hätten. .n- - Graf R ittö er g: Cs gebe VetsaffungsparrigtähheU, dieUN und für üsich klar UUd maßgebend feftn'1,' andere, die erst durch - AusführUNgsgrfttze speciälistrt WKM NWteN. ' Zw diesen'-gehöre Art: 12. j derselbe enthäM nur ein allgemeines lPrincip, das ssöch Näheret legislatorisch^ Berstimissüngrü bedürfe. Der §: 2t des Edicttch diis hie Ri^ zulässigkeit der Juden zN öffentlichen Aeitttitn ilusspreche, sei noch heute in voller Gültigkeit) gelte aber nicht für die - Kreisstände. In dieser Hinsicht sei - die Commission inconsequent gewesen. Eine - gesetzliche ReZttung det Ättgeletzenheit sei bei den herrschenden Mcinungsverschieden-- heitrn selbst in der juristischen Welt durchaus nothweUdigauch für das Ministerium, dem die jetzigö Auslegung des Art. 12. viele Schwierigkeiten bereiten werde- Auch diese, freilich schwere; Aufgabe müsse Möst werden, wenn auch nur Allmählich. Jeder Artikel der Mtsüssürig sei ausführbar. Finde man, daß einer, z: B. Art. 12., nicht ausführbar sei, so möge man sich nicht scheuenihn abzuschaffett. (Bravo!) Graf Arnim-B ohtz enburg: Es handle sich darum, wie weit ein Act der Administration gerechtfertigt sei, oder nicht. Die Rechtsfrage: sei iit der kurzbemessenen Zeit in diesem Hause nicht zu entscheiden. - Für ihn sii eS stets maßgebend gewesen, daß Mimstetialrescripte nicht --Recht machten^. *) Einer der Referenten im Stäütsräthe, böü denen der Minister des Innern gesprochen - sei er gewesen; es habe sich damals um eine Novelle zur Kreisordnung gehandelt-, dabei fei von der Frage der Zulassung der Juden gar nicht die Rede gewesen, diese habe die Regierniig durch ein anderes besonderes Gesetz regeln wollen. Er seinerseits habe nun dieses Uebergehen der betreffenden Frage mit Stillschweigen nicht für gerechtftrtigt und zweKmäßig gehalten — (wie Redner durch ausführliche Vorlesung aus seinetu Refekäte beweist) —- geroide auf ein gesetzliches Austragen' der Sache sei sein Rath gegangen'. *) Da hat der Redner Recht, denn was wäre Alles Rechtwenn die Rescripte des vorigen Ministeriums „Recht gemacht" hätten! Damals jauchzten aber dieselben- Herren über Ministerialrescripte, während sie jetzt darübet jammeru! Redäct,

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