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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-04-10 · Heft 15 (10.4.1860) · p. Seite 224

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 15 (10.4.1860)
Date
1860-04-10
Page
Seite 224 (sequence 6)
Language
German
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wären hie. organischen MAKschMün '/für die: Merichtsver-- handlungen, namentlich iyegen Abwartung - der Sitzungen und Termine und wegen der Gerichtsferien: auf christliche Einrichtungen basirt, welche mitdein jüdischen Sabbath und^ den Feiertagen -nicht harmonire //-an.lwelcheu dm Juden jede MOE verboten 7sei.: ,--Der Justiz-Minister glaube deshalb,. vor einer Reformationi der Proceß-Gesetz-- gebung die Juden nicht iw. RichterLmLovch anstellen zu können r -und in der beschränkten - WMchftit: der Anftel-- lüng.' habe/ die nur als vorübergehende- Maßregel getrost« fene Anordnung ihren Grund, die jüdischen RechtscandidateN nicht unbedingt zum Auscultator - Gramen zuzulassen." : . Pas Herrenhaus^ das Mmitterinm und die Iu- 7 denfrage. ' (Schluß.) ' ' ‘ vr. v. Z a u d-e. x - Ihm Meine piß. Frgge juridisch zweifelhaft. Sft, Iperde gM dadurch verwickelter, daß dje Regierung im anderen MM Me neue.Kreisoxd-, NWg Mgebrachst habe. , W handlesich darum, durch eig Ausführungs-lNefttz tzm bftpeffendry Artikel der Verfaffung näher zu bestimmen, M ststzusetzep, zu welchen Mmtern die Juden, znzulassxn sejey. Kas wplle das Amendment, ffesches er (rstit den Herxen Hetzer u. f. w, — s. o.) eingebracht hahe. Herr y. ^lfiftMftzow; Hgch ssj Wr kein Argu? ment zu Gesichte gekMWN, W Wo ftüher ausgfspro-. cheyen Ansichten wgnkxnss gemacht, ffs sei ihm-, lieb,. daß das MnisteriM hie Wahrheit spreche. Mt dxn vorjährigen. Auslassungen hes Justizmjnisters. sei er vollständig einverstanden, er segx sir als sesne eigenen Ansichten por^Medner verlfest die betreffende Stelle). Heiße das, frühere Gesetzehie zu Recht beständen, richtig auslegen, MM gM entgegengrsetzto. Rescripte exlaffe? Auch die Minister msißsen-zzuweilfn ihre subjeetiven Ansichten der höheren Jgstayz, hier dem Ober-Tribunal,-, unterprhWr. ,Es sei ein ZMspalt ün Ministerium selbst üher --hiM. Ansicht, dxn MYverheAcn wolle. . Has aber y&pppp Mn nicht können und,. der.Zwjespalt Wde in has Land dringen. — Man würde Juden zu Lehrern an christlichen Schulen, *)• Cultüsministern, **) Remonte-Jnchecto- *) Warum nicht? sollen sie griechisch - und lateinisch, Mathematik und Geographie re. nicht so gut — oder, so schlecht'wie christliche Lehrer lehren können? Ich habe [ reu, W) RegierungsräthM1--lu.'rs.!w/i habe«/^-Das-jetzige Ministerium fei tief unter dasEveNU' dev BÄwü'tfe-hek^ abgesunken/--diedem vorigen Ministerium 'gemacht-worden. Das -vorige Ministerium - haMsich auf den Standpunkt der Verfassung- Und-des ChriftenthnmsH gestellt/ s'Mls jetzige lese aus der/Verfassung nur heraus, was es wolle,'- 'fnh^ aber den Grundsatz nicht in allen Ressorts durch-tbeil der Justizminister vor einzelnen allzli grellei^Widetsprüchess M rückschrecke,i^und ^w'xil einzelne Mitglieder des' Mittisteriums. ihre--Ejnwiüigimg.-üicht^chwWbkN)- das einflußreiche Land aufzuwühlem Die7Schülzen,>mehr üoch die Landräthe hätten mit religiösen Angelegenheiten zu thun. - Wid könne die Schule für die Dauern diechristliche -Lehre beibehalten, wenn sich Juden , in ihre Leitung -mischten? " 'Unser liberales. And constitntionelles Ministerium trage die Verantwortung, wenn -wir aus den Weg' der Herrschaft des Egoismus -geleitet -würden^ (Bravo!)l l - - : : .7 Aur'sttz'Mi-n-ister:-'-'Als: bic- Frag'e, 'ob die' Juden zur Krcisständschaft /berechtigtseien, unter dem vdrigen Miuifteriüm -zur- Bcrathüng kam, habe ich dieselbe Ansicht' vertheidigt/ welche die gegenwärtige Staatsregierüng adoptirt - hat. - Diese - Frage ist von der allgemeinen Frage zu sondern, denn^ in Bezug auf sie eristirt ein specielles Ge-. setz. Das Gesetz vom 11. März 1850 enthält die derogatorische Bestimmung: „Alle ftüheren Gesetze über Kreis- und Provinzialordnungen sind aufgehoben.^ Mein Votum im Jahre 1855 ging nur dahin, daß nach diesem spcciellen legislativen Momente den Juden der Zutritt zu den Kreistagen rechtlich nicht versagt werden könne, denn das Gesetz von 1853 stellte die alten Kreisordnungen nur her, in so fern sie mit der Verfassung nicht im Widerspruche stehen. Der Beweis, daß die §§, 2. und 3. des Judengesetzes von 1847 nicht aufgehoben seien, ist nicht geführt, und es ist rechtlich unzweifelhaft, daß die jüdischen Rittergutsbesitzer auf Grund Rechtens nicht aus den Kreistagen ausgewiesen werden können. Es ist also nicht stichchristliche Lehrer gekannt, die, religiös sg gründlichihre Schüler verdarben und zu Alheistm machten,' dass es eine' Wvhlthat für diese gewesen -wäre-, dafür einen 'jüdischen Lehrer gehabt zu haben.7 Redaet.-?*) JSit spaßen) Herr Ex-Ober-Präsident! /Meda ettk. - -«-**) Nun, die nichtjüdischcn „Remonte-Jnfpectorew' haben sich Schwachheiten genug zu Schulden kommen lassen! . ....... ...... vr> |) Das wäre ein JamWr! /Richt.pahp.? anderswo giebt es sogar Regierungschefs, dre JÜdcn. sind, und die Staaten' gehören nicht zu'den schlechteDegietten! -.7 ti ' Reda'ci. '

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