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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-04-10 · Heft 15 (10.4.1860) · p. Seite 223

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 15 (10.4.1860)
Date
1860-04-10
Page
Seite 223 (sequence 5)
Language
German
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vom 29. März enthält einen Art. aus Berlin, der mit folgenden Worten schließt: „Freilich bildet die im Lande weitverbreitete, und nur zu wohl begründete, Abneigung gegen die drohende Verjüdelung unserer Staatszustände einen schwer zu beseitigenden Stein des Anstoßes.; Ein Abgeordneter hat vor Jahren die Schreiberzunft einen,Mäusefraß" genannt: in dieselbe Kategorie dürften heutzutage die meisten gehören, die vorder Synagoge im Borhöf der Heiden ihren Platz genommen oder verdient haben, darunter diejenigen die durch die deutsche Presse den Jubelruf erschallen ließen als der Jude Godefroi holländischer Justizminister wurde, und die andern, oder vielmehr dieselben/die unfern Justizminister beschuldigten, er sei von jüdischer Herkunft. Gerade dieser uneigentliche Same, der den Kantischen Einwurf gegen den . sogenannten ontologischen Beweis dahin deutet, daß die Freiheit Geld; zu machen, die kostbarste von allen politischen Errungenschaften sei, macht unsere Zukunft so unsicher, weil er seine Ausbeutungsgrundsätze nicht auf die Taschen der Staatsbürger,. sondern auch auf ihr Gewissen, auf Kirche und Schule auszudehnen droht. Man - sehe sich einmal die Criminalregister an, in welchen die Betrüger verzeichnet sind! Und wie mit der öffentlichen Reclame wird es nächstens auch mit dem öffentlichen Skandal beschaffen sein. Die Juden können allerdings mit Recht einwenden: warum denn so viele deutsche Schmarotzer sich um sie sammeln? Die Antwort können sie sich beim allmächtigen Geldsack holen. Glücklicher Weise ist der Haß, der sich in diesen Worten ausspricht, ebenso unverständig, wie unverständlich ausgedrückt. Daher nur die eine Bemerkung, welche Frechheit dazu gehört, die edelsten Geister Deutschlands, die größten Staatsmänner, die trefflichsten Gesetzgeber, welche sich für Gewissensfreiheit ausgesprochen, und die bürgerlichen Rechte weder nach dem Stand, noch nach dem Glauben zugeschnitten wissen wollten, als „Schmarotzer am allmächtigen Geldsack" zu bezeichnen, und die gegenwärtigen preußischen Minister auch in diesen Kreis zu weisen! Freilich, die Mmmorsuew der Uckermark, auf ihren Wollsäcken lagernd — wie Humboldt sie bezeichnet — find andere Kerle! Nach Bendigung obiger Worte laufen neuere Nachrichten ein, welche den Conflict immer schärfer hervortreten lassen. Während das Ministerium vom/„Herrenhause" gescholten wird, daß es zu Gunsten der Juden zuweit vorgehe, wird ihm vom „Abgeordnetenhaüse das Gegentheil vorgeworfen: Der „K.-Z." wirb unterm 2. April von Berlin geschrieben: '> „Die Petitions-Commission; des Hauses der Abgeordneten hat die aus dem vorigen Jahre'wiederholte Petition des Ober-Rabiners Sutro in Munster wegen Anstellungsfähigkeit der Juden für Staatsämter dem Staats-Ministerium abermals zur Berücksichtigung zu überweisen empfohlen, weil-dieselbe noch nicht ihre volle Berücksichtigung erhalten. -Bemerkenswerth'ist dabei die Erklärung des Vertreters des Unterricht s - MiNisteriums, dahin gehend: „Im Bereiche - der Unterrichts- Verwaltung werde die Anstellung von Juden als ° Lehrer an öffentlichen Schulen und anderen Unterrichts-Anstalten bei nachgewiesener Befähigung nicht beanstandet werden, sofern nicht der christlich konfessionelle Charakter der betreffenden Anstalt, welcher durch den Director und das Lehrer-Collegium repräsentirt werde, entgegenstehe. *) Mit der hierdurch bedingten, sich von selbst rechtfertigenden Beschränkung würden Juden auch zur Absolvirung des sogenannten Probejahres, womit die amtliche Lehrthätigkeit beginnezugelaffen werden. Im Bereiche der Medicinäl-Verwaltung werde bei Anstellungen ein principieller Unterschied zwischen Juden und Christen überall nicht' gemacht. Das Reffort der beiden geistlichen Abtheilungen des Ministeriums werde durch die angeregte Frage nicht berührt." Dagegen erklärte der Commissar des Justiz- Ministers: „Die angegriffenen Rescripte des 'Justiz- Ministers beständen noch in Wirksamkeit, derselbe halte sich nach jetziger Lage der Gesetzgebung' nicht für verpflichtet, die Juden zu Richterämtern zuzulaffen, weil nach Art. 4 der Verfassungs-Urkunde alle öffentlichen Aemter für die dazu Befähigten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen zugänglich wären. Zu diesen Bedingungen gehöredaß der Bewerber im Stande sei, alle ihm obliegenden Amtspflichten zu erfüllen. Zu den Pflichten des Richters gehöre die Abnahme der Parteien- und Zeugeneide, welche eine mit der christlichen Religion wesentlich zusammenhängende Handlung sei und deshalb nicht von dem Bekenner - einer Religion vorgenömmen werden könne, deren Hauptgrundsatz in Äbläugnung der Wahrheit der christlichen Religion bestehe. Außerdem *) Da haben wir wieder eind Clausel, deren Trag- ■ weite nicht abzusehen. Wenn -also an einer Schule Director und Lehrer Christen sind, so ist die Anstalt christlich, und Juden sind nicht anstellungsfähig!!. Red. d. A. Z. d. Jud.

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