Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1860)
- Date
- 1860-04-10
- Page
- Seite 220 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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: j Sß,.. . 220 .... 4) i! I 'ilii i gehoben seien, war dennoch der Geist der Erfindnngssucht b i IV *.4*8 Wochenschau. noch nicht erschöpft. Denn andere Mitglieder des.M^ teufMcheü MinisteriunisAamen-Laüf 'die ^AlMOg, Haß, ' troMcrü daß Art.M. -der BSfslffung alle MÄ fung widersprechende Gesetze aufhebt, gerade das JüNngefttz nicht aufgehoben sei, sondern erst durch ein Spccialgesetz aufgehoben werden müsse. Aber die Zeit geht' immer vorwärts^ .und .das gegeüwä^M^Staatsnnnijkerium und IW 'JMiz^ni!i1^sk Äül'ö^n^ stänchte Ihm nunmehr bei, erklärte, daß die beschränkenden Bestimmungen. < des Judengesetzes allerdings durch die Verfassung aufge-, hoben seien. Nun glaubt tfÄ Äch, fotff'Wtt M XShW 4' sei — aber das wäre ein Jrrthum, welchen nur Der begehen könnte, welcher keinen Begriff von per UnchfchApf? » lichkeit, dermenschlichen WfiNd.nn.gßkxM.,HM^.^.BiMchr^ stellt, sich zur rechten' Zeit ein neuer Satz ein: es käme üuf.Wett MssöMMinister ün, ob er JüdM anstelleü wolle -her ÄM— und der Justizminister Simons erklärt auch Rußland. —, rsbuMH)HrD.2G^»tarz n Den israelitischen KauflArten der drcr Gllden ist kaiserliche Entscheidung vom 15. Februar der Besuch der ^Klewer Epiphanias- und Sommer-Messe gestattet worden; sie..sind, mstmneh^chort^allen».anh»e.rmrussischen Un- ' ÄDastm' km ^Hkknde^vEh^ Michgestellt. — . ..Wir. haben schon in diesen Blättern bemeldet, daß bei, der Universität zu. K ö nig öb erg neuerdings aber- ' ilÄkä DröniöÜoE8dss'Äden zu Doctoren der Philosophie in Frage gekommen, und die Schwierigkeit durch M - Mni-stetiM'escript. behoben worden. Wir entnehmen ...dem, eben., erschienenen Märzhest..h.e.s....,.Ce-ntralblatte.S^für die gesummte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" das Mscript selbst, weil es noch mehrfache Momeüte enthält. 56) Promot ion von Juden zu Doctoren sofort: er werde keinen Juden als Richter anstellen! Ja, er hat.noch heute -nicht seinRefexipt zurückgenommen,, durch welches, er keinen Juden zu den juristischen StaatseramLna ^Muzulassen befahl. Wir maßen uns-nicht an, so viel Einsicht in das Staatsrecht zu besitzen» mn schwierige staatsrechtliche Fragen b eantw orten zu. können, aber fragen können auch wir-, -denn Fragen drängen. sich, dem Menschen unwillkürlich auf: heißt nicht obiger neuer- Satz,' jeder Reffort-Minister könne mit Gesetz und Recht nach seinem Belieben verfahren? Denn wenn einmal die Verfassung den Juden das volle Recht eines preußischen Bürgers. zuerkannt hat» stellt sich dann ein Ressort-Minister nicht, über die. Verfassung, wenn er dem preußischen.Bürger, der Jude -ist, ein bestimmtes Recht versagt? Was wird aus Gesetz und Recht, wenn jeder einzelne-Minister es verschieden aus legen darf? Selbst eine, den-Juden sonst entschieden feindlich gefinnte Zeitung drückt sich hierüber folgendermaßen aus: ,»Ein solcher Zustand ist auf die Dauer unhaltbar. Entweder einigt stch das Ministerium in der Judenfrage auch dahin, daß die Beschlüsse des Staatsministeriums-ausgeführt werden müssen, oder wir haben an Stelle des einheitlichen königlichen Willens eine achtfach getheilte Regierung, mit verschiedenen Verfaffungs- und Verwaltungsgrundsätzen." — Hoffen wir daher, daß die Zeit auch über diese neueste Erfindung auf dem Gebiete der Judenfrage hinweggehen werde.. Wird dann aber nicht eine andere an die Stelle treten?. der Philosophie. Ew. rc. erwidere jch; ergebenst auf den gefälligen Bericht vom. 29. v. M. und I., i betreffend die Promotion von Juden zü 'Doctoren drt Phitvsbphie, . . . , daß die Bemerkung in dem Maß meinesverMigteyHnüsvorgängcrs vom 20. Februar 1854 (ll. 788.),eshaöe durch die Fassung, welche dem §. 63. der Statuten für die dortige philosophische Facultät vom 15. Oktober 1854 bei der schließlichen GeüehniiIung geg'ebMwörden, die Bestimmurrg der alten Statuten hinsichtlich des Glaubensbekenntnisses der Promovenden nicht abgeändert werden sollen, aus einer irrigen Voraussetzung beruht. Der actenmäßige Hergang der Sache iE folgender: - l f * Als die< im Jahre 1846 eingereichten Entwürfe M den Statuten für die dortigen vier Facultäten mittelst diesseitigen Erlasses vom 21. December 1846 behufs nochmaliger. Umarbeitung remittirt wurden,, ward.zu Nr^ LXl. des Referats» - welches der damalige Universitätsrichter. über die Ergebnisse der Revision der alten Statuten ausgearbeitet hatte, unter-Anderm bestinunt, daß . bei der.anderweitigen Redaction der Statuten - für: hie.-juristische und philofophifche .Facultät zur Zeit -davon, auszugehensei, daß Juden die Doctorwürde in diesen:; Facultäten nichterlangen können, da mit. Rücksicht auf die bevorstehende anderweitige Regulirung der bürgerlichen Verhältnisse der--Juden eS nicht räthlich. erscheine, jetzt von den bestehendem Bestimmungen abzuwrichen. .Demgemäß war in den mittelst Ew. re. gefälligen Berichts vom 25. Mai 1853. vorgelegs