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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-01-10 · Heft 2 (10.1.1860) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 2 (10.1.1860)
Date
1860-01-10
Page
Seite 26 (sequence 10)
Language
German
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;,; Aus Pommern>; im December. > i (Privatmitth.> Plieh - Der e in z e l u n g d e,r- Sy.na g o gen gemeinten. Nachdem, das Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse; der Juden in unserer Provinz: wohlallgemein : ins Leben : getreten und. innerhalb, der einzelnen. Synagogengemeinden dadurch eine früher nicht gekannte Ordnung eingeführt ist, hat sich doch der Uebelstand wohl jedem Denkenden fühlbar gemacht, dass aller Zusammenhang unter den Gemeinden fehlt.. Die dadurch bedingten Nachtheilrliegen auf der Hand. Jede Gemeinde hat ihre separate CultuS- und Gebetordnung; wohlthätige Spenden, womit durch Zusammenwirken dauernde nützliche Anstalten begründet werden könnten, werden zunr Theil an nichtsnutzige Vagabonden verschleudert. Die in den Gemeinden eingerichteten Schulen, die angestellten Beamten sind ohne Controlle, so wie ohne Anerkennung. In der That kann man von den meisten Mitgliedernkleiner Gemeinden, die; größtenteils mit der Erhaltung ihrer Eristenz von früh bfs spät beschäftigt sind, weder die Fähigkeit, noch die Hingebung beanspruchen , auch noch die Beamten und ihre Leistungen zu beaufsichtigen. Wie ist nun den aus der Vereinzelung der Gemeinden hier nur zum Theil und flüchtig geschilderten Uebeln abzuhelfen? Bis zum Anfang dieses Jahrhunderts und noch einige Zeit darüber hinaus hatten die pommerschen Gemeinden eine Art Verbindung, Medinah genannt, wo alljährlich Delegirte der einzelnen Gemeinden sich in einer im Mittelpunkte belegenen Stadt versammelten und als nächsten Zweck zwar nur die Repartirung der Gesammt-Judensteuer auf die einzelnen Gemeindeglieder zu bewirken hatten, bei dieser Gelegenheit jedoch auch allgemein nützliche Anordnungen trafen. Näheres können wir leider über diese Versammlungen nicht mittheilen, da uns solche nur nach mündlichen Ueberlieferungen bekannt geworden. Gott sei Dank, haben wir jetzt nun zwar keine Judensteuern mehr aufzubringen, um so mehr jedoch thut ein gemeinsames Zusammenwirken noth. Wie wäre eS nun, wenn sich in unserer Provinz diese alte Institution, natürlich nach den Erfordernissen der Jetztzeit, umgestaltete, neu begründete? — Wir geben diesen Gedanken, der unS schon seit Jahren beschäftigt, hiermit der Oeffentlichkeit hin, damit jüdische Männer aus unserer Provinz, denen daS Gemeinwohl am Herzen - liegt, ihn prüfen, und-'allseitig. beleuchten,um ihn so. für die Ausführung fruchtbar zu machen^^ Die unsere Provinz. jetzt größtenteils durchfchneidendeEisenbahn macht die Verbindung.leicht und. bequeny und könnte nun in einem der.Sommermonate, etwa Juli, in einer noch zu bestimmenden S.tadt^eine Versammlung von Abgeordneten der Synagogengemeinden' stattfinden. Als nächste Vorlagen würden wir- VorschlägenBegnmdung eines: gemeinsamen UnterstützungsfondS für einheimische Arme; Betheiligung zum Nutzen derselben bei etwa schon bestehenden.Alterversorgungs-Anstalten oder Einrichtung einer solchen; Einführung einer allgemeinen Cultus- und Gebetord^ nung; Bildung vom RabbinatSsprengel am bequemsten durch Anschluß an den zweiten in der Provinz bestehenden Rabbinaten zu Stettin und-Stolpe— Das Letztere namentlich wäre sehr wichtig und könnte den vortheilhafteften Einfluß auf die Synagogal- und Schulangelegenheiten der Gemeinde ausüben. - Finden diese Andeutungen Anklang und Beifall, so sollten sich doch wohl in einer der größern Gemeinden Pommerns Männer finden, welche diese nur flüchtig hingestellten Ideen zur Wirklichkeit bringen. DaS Bedürfniß hat sich wohl allen Denen klär gemacht, welche, nicht versunken in materielle LebenSanschauung, auch für das geistige und religiöse Leben unserer Brüder sich ein offenes Herz bewahrt haben. Welmy. Berlin, 30. December. Für die aus Marokko geflüchteten hülfsbedürftigen Juden sind bei dem hiesigen Comite bis zum 21. d. 1301 Thlr. und 2 Ducaten eingegangen und nach London gesendet worden. Auch in diesen Blättern war mehrfach von einem Erlaß deS Ministers v. Bethmann-Hollweg betreffs einer jüdischen Lehrerin, die an einer Privatschule angestellt werden sollte, die Rede. Das Decemberheft des „Eentralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung' in Preußen" bringt unter No, 352. diesen Minißerialerlaß mit folgender Einleitung: „Wir geben untenstehend daS über diesen Gegenstand disponirende Rescript, weil in die Oeffentlichkeit gelangte Einzelheiten aus demselben Mißverständnisse über die Ausdehnung der gewährten Berechtigung und über die nach der Natur des Unterrichtsstoffes notwendige Beschränkung der UnterrichtSertheilung herbeizuführen geeignet sind."

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