Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1860)
- Date
- 1860-01-10
- Page
- Seite 27 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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27 - DaS in vieler Hinsicht - merkwürdige Reftript lautet nun: Auf Bericht vom 17. Mai d. I., die jüdische Lehrerin M. betreffend, erwidere ich dem Königl. Provinzial-Schul-Collegium Folgendes: Es muß voraüsge-' setzt werden, daß die E/sche mittlere Töchterschule, für welche die u. M. engagirt worden ist, eine Privatschule ist. In diesem Falle konnte das Königl. Provinzial-Schul-Collegium in Seinem Bescheide an die Schul-Deputation nicht Bezug auf den §. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 nehmen, da in diesem nur von „Anstellung" der Juden an Unterrichts-Anstalten die Rede ist, worunter selbstredend nur die Anstellung an öffentlichen Schulen verstanden sein kann. Eben so wenig trifft die Interpretation des Art. 12 der Verfassungs-Urkunde zu, durch welche die ablehnende Bei scheidung des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums hat Motivirt werden sollen. Es kann dem Inhaber einer Privatschule nicht untersagt werden, für seine Schule jüdische Privatlehrer zu engagiren, wenn er dadurch nicht das öffentliche Vertrauen zu seiner Anstalt zu gefährden glaubt. Dagegen kann einem jüdischen Privatlehrer Unterrichtsertheilung in denjenigen Disciplinen nicht gestattet werden, zu deren Be-' Handlung ihm gerade wegen seines religiösen Bekenntnisses die Befähigung abgeht. Hierher ist nicht nur der eigentliche Religions - Unterricht zu rechnen, sondern auch die Behandlung des deutschen Lesebuchs, da in diesem, abgesehen von seinen christlich-ethischen und nationalen Beziehungen, ein großer Theil des Stoffes specifisch christlichen Inhalts ist. Hinsichtlich des Unterrichts in fremden Sprachen, so weit dieser in gewöhnlichen Schulen betrieben wird und wesentlich formelle Bildungszwecke erstrebt, trifft dieses Be-; denken nicht zu. Hiernach hat das Königl. Provinzial-Schul-Collegium das weiter Erforderliche zu ver-' anlaffen und die rc. M. auf-ihre zurückfolgende Eingabe zu bescheiden. Berlin, 20. Juli 1859. Der Minister v. Bethmann-Hollweg. Seitens des Herrn Ministers des Innern ist dem Ober-Präsidium der Provinz Schlesien die Weisung zugegangen/ den Landrath v. Ende in Breslau wegen seines Verhaltens auf dem Kreistage verantwortlich vernehmen zu lassen. Dieses Rescript bereitet uns allerdings keine Täuschung, denn wir haben von dem in dieser Beziehung . hinlänglich bekannten Herrn v. Bethmann - Hollweg eine andere Erwartung nicht gehabt. Die streng konfessionelle Scheidung, die der Herr Minister auf dem Gebiete des Unterrichts festhält und gegen die Juden bethätigt, ist für Diejenigen eine Tröstung, welche er durch sein Verhalten gegen die freien Gemeinden chokirt hat. Allein in diesem Rescripte tritt auch erstens die Gültigkeitsanerkennung der beschränkenden Bestimmung des Gesetzes vom 23. Juli 1847, zweitens eine Jnterpretationsweise hervor, welche dem Ministerium v. Raumer in Nichts nachgiebt. Allein außerdem macht sich darin auch eine Färbung der Gehässigkeit bemerkbar, die uns von einem Mitgliede des gegenwärtigen Ministeriums tief betrübte Er spricht die Voraussetzung auS, daß eine Schulanstalt, welche einen jüdischen Lehrer anstellt, das öffentliche Vertrauen verliere. Er setzt voraus, daß ein jüdischer Lehrer „nationalen Beziehungen" fern stehe, und darüber zu lehren unfähig sei. Wir wollen uns hier auf eine Entgegnung nicht einlaffen, müssen aber nach solchen Aeußerungen Herrn v. Bethmann-Hollweg als gänzlich jener reaktionären Partei angehörig ansehen, welche als durch das gegenwärtige Ministerium beseitigt so vielfach auSgeschrien morden ist. Da sich im Lande gegen die jüngsten Verfügungen des Herrn v. Bethmann-Hollweg über die Schulregulative so laute Stimmen erheben, so möge man unsre Stimme, so stark oder schwach sie sei, hinzurechnen. Stettin, im December. (Privatmitth.) Die hiesige jüdische Gemeinde hat nun. in der Person des rühmlichst bekannten Dr. Treuenfels einen Rabbiner und Prediger gewählt. Ohne allen Kampf ging derselbe aus der Wahlurne hervor und wird feine Erwählung allgemein mit Freude begrüßt. Seine licht- und gehaltvollen Probevorträge, die er hier gehalten, ließen in ihm den ausgezeichneten Redner, so wie sein schlichtes und anspruchsloses Benehmen im Umgänge den biedern Charakter erkennen, wodurch ihm auch sogleich die entschiedene und für die Wahl entscheidende Zuneigung der Gemeinde geworden. Aus dem Posenscheu, 16. December. (Privatmitth.) Der Gemeinde B o j a n o w o stießen noch immer von auswärts reiche Geschenke zu.: ..Einen Rabbinen nimmt diese Gemeinde nicht mehr auf. Sie hat einen Mann zum Rabbinats-Affessbr (Do- 2**