Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 50 (5.12.1859)
- Date
- 1859-12-05
- Page
- Seite 726 (sequence 10)
- Language
- German
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7L6 tungen, rpelche im kaiserlichen Patente vom ^1/ September 1859 der' evangelischen GlaubenSgenoffenschaft Ln. Aussicht gestellt. wurden. - - -A spTiup; Insbesondere bedingt die freie ReligionSübung- Daß die religiösen Beschränkungen - durchgesetzliche Bestimmungen Nicht vermehrt werden; die doch endlich "zur bloßen Formsache herabsinken, weil auf daSReligionsgesetz nicht bastrend,- und. Durch Dispensen weltlicher Gerichte behebbar. : ' ' 7 ' - —! l -Wenn wir auf die Vorschriften, die das Ehehinderniß der Verwandtschaft betreffeneinett' Blick wer-' fettfinden wir diese Anlecedenz erläutert und gerechtfertigt. Der §., 125 deS bürgerl.-Gesetzb. zählt die Fälle auf, welche ein Hinderniß zur Abschließung einer Judenehe nach dem-mosaischen Gesetze abgeben. So - wenig -als nun möglich ist, von einem 'Ehehittderniffe der Verwandtschaft, welches das mosaische Gesetz' alsabsolutes Verbot aufstellt, zu dispenstren- -eben so wenig, sollte man meinen, scheint es zulässig,' daß weltliche- Bestimmungen neue Ehehinderniffe, die mit den? -einschlägigen religiösen -Verboten nicht im Einklang stehen/aufstellen können. Dennoch finden wir in der Praxis, daß die Zulässigkeit zum Abschluß einer Ehe unter jüdischen Verwandten, deren Verwandtschaftsgrad kein religiöses Hinderniß bietet, von der Erwirkung' einer behördlichen Dispens abhängig gemachtwird. Wir finden kein Beispiel, daß Gesuche uni derartige DispeNsen abweislich erledigt worden wären, da doch das Religionsgesetz allein für die Erledigung solcher Einschreiten endlich maßgebend sein kann. Die Verwendung bei der Statthalterei um die Ertheilung derartiger Dispensen erscheint deshalb als' eine veratörische Maßregel und überflüssige Formsache, die nach einem langwierigen JnstaNzenzug stets die?vorausgewußte willfahrende Erledigung findet.! Anbelangend nun die selbststänldige Verwaltung der eigenen Angelegenheiten, so find die Mängel nicht vekkennbar, welche in der ungenauen Abgrenzung der Cultusangelegenheiten von denjenigen, Die in die Verwaltung -der" Gemeinde als politischen Körper fallen, ihren Ursprung ' habend Dieser Mangel an einer Demarkationslinie ruft unter diesen beiden VerwaltuNgSzweigen häufige Collistonen hervor, welche sich itt Gemeinden/? wo -heterogene Elemente und FractiöneN bestehen, oft in Zerwürfnisse ernster Art gestalten und jeden bessern Fortschritt chemmem .? . Beispielsweise' wollen wir anführen, daß der Cultüsvörständ Die Eompetenz zur °Feststellung d'er-Dotationen 'für'Rabbiner, Cantor und- Schächter in'Attfehung' deW religiösen! Charakters','-Den die Perrichtüngen dieser Personen' Än sich tragen, mit vollem Recht sich zueigttet, während erfahrUngsmäßig der GemeiMvvrstand Dieses'! Recht- Der Gehaltsbestimmüngen "ihm streitig macht und-fürustch'^viNdicitt/ weitchas^Gemeindegesetz Die* Gemeindeanstellungen in' seinen Wirkungskreis verweist.; 'U ";!:i i:,v-';i:! Diese? Unklarheit Der 'Bestimmüngku rüst vielseitige Competenzstreitigkeiten ünter den bezogenen Vorständen hervorwelche' in Gemeinden, wo die jüdische und christliche Bevölkerung in eine politische-Gemeinde verschmolzen, um so fühlbarer sich ^geftälten / zumal die' jüdische Bevölkerungim- Gemeindeäusschüffe nicht hinreichend vertreten ist, Die^ Majorität"'stets. auf Seite der fremdconfessionellen Ausschußglieder steht/ welche wegen - unzureichender Kenntnisse' der jüdischett Verhältnisse und Anforderungen denselben bei all ihrer Ehrenhaftigkeit? deS Charakters in genügender Weise keine Rechnung! tragen tönnenr'""""'--" Wie erwünscht es sohin'sei,'Daß-ein Gesetz die Autonomie der israelitischen'Eusiusgemeinden sichere, wird keinem Gutdenkenden entgehen. G—-m.! Arad, 14. November. (Privatmitth.) Ich habe mit Gegenwärtigem eine Anti-Mortara-Geschichte mitzUtheilen. Es führte Mich der Zufall voriges' Zahr aüf einer Riise nach Siebenbürgen zu einem k. k. pensiönirten Rittmeister nach Dobra, den ich im Jahre 1848 als Lieutenant schon kennen gelernt hatte, und bemerkte jetzt bei' ihm ein erwachsenes 'Mädchenvon 16—17 Jahren, welches ihn Vater nannte. Da dieser Rittmeister im. Jahre 1848 noch nicht vermählt war, so erkundigte ich mich bei ihm. in Betreff dieses Mädchens, worauf er mir Folgendes erzählte: Er habe im Jahre 1849 eine verwittwete Jüdin Meirathet, Dw freilich seinen Glauben, den gr, unirten, annähm; selbe hatte jedoch ein kleines;Mädchen, welches sie nicht tau-' fen ließ. Auf ihrem. Sterbebette im Jahre 1856 ersuchte sie.-' ihn, das Mädchen nicht taufen zu lassen/ oder wenigstens so lange es nur möglich zu verhindern^ welche Bitte et bisher treulich"erfüllte, und. Pas Mädchen ordentlich^ erziehen ließ, zwar als Jü-- djnjedoch? ohne jede -Religion. Jetzt sei ■> er in Ver^ tegenheitwaser mik ihr machen solle; Judechwohnen in der MWenv' Mig'/ 'UndDieDW da'wöhnen, ge-