Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 50 (5.12.1859)
- Date
- 1859-12-05
- Page
- Seite 721 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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721 Chanukka oder Weihnachten? (Aus dem „Jüdischen Volksblatt" No. 48.) Wir brauchen es nicht hervorzüheben, daß an der so eben vorüberMangenen S chillerfeier unsere Glaubensgenossen aller Orten den allgemeinsten und thätigstm Antheil genommen. Es war dies ein deutsch-nationales Fest, und zut Mitfeier eines solchen ist der Jude ganz besonders berufen. Alle nationalen und politischen Feste sind dein Juden, als Glied des Volkes, dem er aNgehört, eben so bedeutungs - und weihevoll, wie seinem christlichen Mitbürger. ' Anders aber verhält es sich mit religiösen Festen. So wenig wie es dem Christen einfallen kann, ein rein jüdisch-religiöses Fest, wie Peßach, Succoth, Purim u. dgl: mitzufeiern, ebeü so wenig ist es Seitens des Juden recht und würdig, christlich religiöse Feste seinerseits zu feiern. Ja, genau genommen, noch weniger: Denn in den jüdischreligiösen Festen, abgesehen von den rein historischen, liegt noch eiü allgemein menschlicher Inhalt) die specifisch christlichen Feste aber enthalten specifisch christliche Momente. Ihre Mitfeier kömmt demüach einem Bekenntniß des Christenthuttrs sehr gleich, und, mag dies daher der Jude,wollen oder nicht, so Hai dieses Äitfeiern früher oder später, namentlich auf die Jugend einen solchen Einfluß und Eindruck', daß das Resultat mit der Zeit eben öUhtN führt. Es versteht sich, daß wir hier unter Mitfeier christlicher Feste nicht das anständige Erscheinen in der Kleidung, nicht das Unterlasten geräuschvoller Arbeiten an. christlichen Sonnurid Festtagen verstehen — dieses gebietet sich von selbst — wohl aber die festliche Feier im eigenen Hause. Am- 20. December Abends tritt das Chanukkafest ein, dieses ewig denkwürdige Fest, welches den Triumph des Glaubensmuthes über die weltliche Größe und Macht aus einer ded glänzendsten-Epochen unserer Geschichte feiert, das nicht etwa den Sieg heldenmüthiger Waffenthat, sondern die Obmacht des Geistes, insonders des echten und aufopfernden Glaubens über alle irdische Gewalt befaßt. Am Sonnabend Abend darauf tritt das Weihnachtsfest ein, dieses vor allen christlichen Festen das specifisch christlichste, da es die Geburt des Stifters der christlichen Religion feiert, da es mit dieser Geburt die ganze Reihe der christlichen Dogmen verbindet, da es mit dieser Geburt die Freude in allen Herzen, insonders in denen der Jugestd entzünden will. Ihr jüdischen Familienväter und Familienmütter, werdet Ihr den Abend des zwanzigsten oder des vierundzwanzigsten Decembers in Euren Familien, mit Gaben und Geschenken an die Jugend, mit freudigen oder religiös gehobenen Gefühlenwerdet Ihr Chanukka oder Weihnächten feiern? Wird es am jüdisch religiösen Feste in Euren Häusern still und gewöhnlich ohne Feier und Bewußtsein bleiben, aber am christlich religiösen Feste kommt Lichterglanz und Jubel in Eure Zimmer, Alles ist festlich ge-- schmückt, Alles voll Freude und Glückes, auf den Tischenprangen die Gaben, alle Gesichter find voll Heiterkeit— schöne erhebende Stunden? Diese Frage richtet an Euch. So wie sie hier einfach und nackt ausgestellt ist, so durchdenkt sie, und macht Euch ihren Inhalt klar, erwäget die Bedeutung und die Folgen, und gebet Euch Antwort. Zeitirngsnachrichteir. Deutschland. Schwerin (Mecklenburg), 17. November. . (Privatmitth.) Der Kaufmann C. L. W a l d heim in S t e r n b e r g(Mecklenburg) hat wegen seines. verdienstvollen Wirkens während. der dort vor Kurzem so schrecklich hausenden Cholera vom Großherzog K. H. ein Ehrenschreiben nebst der silbernen Medaille „für daS Verdienst um das Vaterland" am Bande erhalten. ES ist dies in Mecklenburg. daS -erste Mal, daß ein Jude diese erhielt. (Also auch in Mecklenburg-Schwerin kann man sich der Anerkennung, verdienter Israeliten nicht mehr entziehen!) ' Bernburg, 24. November. Die „M.Z." enthält in einem Artikel über den, nach der neuen octroyirten Versaffung (?) vonDeffau-Köthen zusammentretenden Landtag folgenden Passus: „Ob auch die Streichung der Bestimmungwonach Juden. nicht landtagssähig sind und somit in eine Kategorie mit denen, die der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gegangen oder in Concurs sich befinden- (§. .14.)^ gestellt werden, beantragt werden wird, darüber sind die Meinungen der Wenigen, die sich desfalls geäußert haben, noch sehr gctheilt. Möglich, daß die Bürgermeister der vier Anhaltischen Hauptstädte, welche eo ipso Abgeordnete sind, eine solche Propofition zur Sprache bringen, da die Gemeindeordnung beider Herzogthümer den Juden activcs und passives Wahlrecht verliehen hat und hier sowohl als auch