Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 50 (5.12.1859)
- Date
- 1859-12-05
- Page
- Seite 720 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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720 niß ohne Werth fein wird, wenn der Träger Uäch Astkünft äst seinem Bestimmungsorte es sticht söfvrt dem Bischof, dem Inquisitor-öder ihrem Vikar des-Orke's übet!- reicht und vistrest läßt. ' 'Es' Md äüch ohne Wekth sein, trenn dieselben aus gerechtest - Ursachen gläüböii/ dasselbe nicht berücksichtigen oder seine Dauer beschränken zu müssen, so wie sie im Gögisttheile aus'geidchten Gründen für denselben Ort eine schriftliche Verlängerung geben können, wie auch für ihtö Diöcsse ödkr Jnäuifitio'n. F. L. Gatti, Vicariö di S. O. Dem „Fr. Zöttrtt." werdest zwei Belege aus vielen für die traurige Thatsäche mitgetheiltdaß selbst ein persönlich humaner Papst wie Pius IX./ ja sogar General Goyst's Einfluß bei der 'Curie best herkömmlichen Mißbräuchen der Priesterherrschaft im Kirchenstaate keinen Ein hält'thust köstn'en. Der jüdische Kaufmann Pa-- dovü zu Cento bei Ferrara hatte-einen katholischest Commis, der seine schöne'Fräst-Verführte ustd entführte. Sie Nahm sogar ihre beiden Unmündigen Kinder mit sich. Der vereinsamte Man» 'klagte aüf deren Rückgabe. Aber die päpstliche Jüstiz gab ihm beit Bescheid': Weib und Kinder feien Christen geworden ünd gingen ihm folglich nichts mehr anNdch mehr! Se. Eminenz beb Cardinal Oppizoni traute Höchstselb das ehebrecherisch^ - Paar und heiligte die Doppelehe dts Weibes durch demSkgen der Kirche. Noch mehr!! Padova wurde verurtheilt, seiner ehemaligen Familie und deren-Räuber eine äüdreichende Leibrentk auszuwerfen. — Der zweite Fall ist folgendes: Ein'römischer Jude hatte ein züm Unterhalte feister Familie nöthiges Landstück gepachtet. Seine christlichen Nachbarn raubten dem Ungläubigen die ganze Ernte und er suchte deshalb um die Erläubniß an, einest beeidigten Flurschützen zu halten. Die Behörde aber verbot den christlichen Eid zum Schutze des jüdischen Eigenthums, auf Göyon's Fürbitte jedoch versprach Cardinal AntoNelli - eine' Ausnahme zu Machen. Nach einem Vierteljahre mahnt ihn der General an-das unerfüllte Versprechen und erhält nun die Bestallung eines von Änton-elli bestimmten Flurhüters. Der arme Jude-- dankt ihm mit Freüdt'nthrän'en ~ ünd erfährt bald, daß der Name des Feldhüters einem seit 'sechs Jahren verschollenen Mattste an gehört. Die Polizei verbot ihm jede weitere Beschwerde!' wird Niemand erwartest, daßwir Aber diese Dinge noch irgend BeMerUlngen Machen. Aber ist es denn in diesem Lastde allein/ daß wir -übet Verfolgungen kleinlicher Art zu klagen Hättest? Sähen wir nicht vor Kurzem selbst in Preußen eine jüdische Mutter mit ihrem Kinde sichist'die ÄZellen eines Flusses werfen und sich diesest lieber änvertrauen, als sich ihr Kind von den nacheilende.n Gerichtsdienern entreißen zu lassen, um es zü taufen ustd ferst von' der Mutter zu erziehest, weil bet Pater des KinM, der das' Weib bethökt und verlassen hatte, Christ war? Verlangte nicht vor Kurzem ein kurhesfischer Bürgermeister, daß die im Hauswesen ihrer Eltern beschäftigten Töchter begüterter Juden sich als Dienstmägde verdingen sollten, weil jeder Jude, ob Mann, 0b Weib, ein bestimmtes Gewerbe Nachweisen Müsse? Sind nicht in Bayern die Juden zum Cölibat verurtheilt, wenn nicht irgend eine Familie erlischt, in deren Matrikel ein anderer Jude eintreten kann? Darf ist Oesterreich ein Äohn das Grundstück stines jüdischen Vaters erbendas dieser rechtlich in der Zeit erworben, als das Gesetz den Juden den Ankauf von Grundstücken gestattet haste? Darf in Meiningen und änderen Staaten das jüdische Landeskind in einer Stadt sich Niederlassen, von deren Weichbild er einen Büchsenschuß wkit geboren' worden und wohnt? Sagt man nicht in Preußen und anderen Staaten zu den Juden: Ihr legt Euch alle auf Handelschaft, hat aber der jüdische Jüngling Mathematik studirt, so sagt man: Lehren darfst Du sie nicht, hat er Jura studirt: .Du;darfst kein Examen machen, will er Baumeister werden: Du wirst ohne Taufschein nicht in die Bauschule ausgenommen? Sollen wir die Länder stüfzählen, und zwar die europäischen Länder, wo' der Jude nicht etwa blos in gewisse Städte, sondern auch stoch in Ghettis gebannt ist? Diese Länder nehmest Noch immer die größte Ausdehnung der europäischen Ob erstäche ein. Soll ich die Staaten aufzählen, und zwar die europäischen, und zwar im Herzen Europas, wo ihnen bald dieses, bald jenes Gewerbe verböten ist, wo sie bald dieser, bald jener Veration unterworfen werden, wo ihnen bald' dieses, bald jenes bürgerliche oder staatsbürgerliche Recht entzogen ist? ' ' - - -- '' ' /,v" '' steht, wir berufen uns picht auf die Kränkungen, Verspottungen, denen Juden und Judenthum, selbst in den vorgeschrittensten Ländern noch immer ausgesetzt sind, auf die gesellschaftlichen Ausschließungen und Gehässigkeiten, sondern auf die drückendsten und benachtheiligendsten Thatsachen, um'sagen zu können : ist auch die Zeit der Verfolgungen im Großen vorüber, im Kleinen ist sie noch, und zwar in ausgedehntem Maße da. t: m