Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 48 (21.11.1859)
- Date
- 1859-11-21
- Page
- Seite 692 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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m? MachVrendignng des Obigen erhielten-wir das ,Mi^ nisterialblatt ssürinnere Verwaltung^ jsür das.'Jahr 1859/ die bisher erschienenen Nummern Es find nn demselben; die/bekannten Erlasse Mer Hie Zülassun g: der jüdischen MttergutSb'esltzer'»tzm'.dM-.:^ZnMnden.,.5ver^HLrchs mitgdtheilte Erlaß/ ider-das. Verbof, christliche Minder!in Priv atschulen'-zuzüläffen/ - auftech t? erhält,! ssch-wie - der? üb er den' Schulbesuch an Sabbath und Festtagen? Außerdem bringt das BlaA zwei? .^Erkenntnisse des'königlichen Gerkchtshoses'. zur- Entscheidung der Competenz-Confliete, daß gegen iFestsetzungen?'der "Königlichen Negierung!-.über die Abfindungs-Summe, ^welche!/ein nimIGroßherzogthum Posen 'S wohnender:Jirde5bei Verlegung' feines 'Wohnsitzesin eineandere Provinz?- an -den Eorporation^Verband -seines Wohnorts zur Ablösung seines Antheilsan - denCorporätions'-- Verpflichtungen - zu zahlen hat, -der .Rechtsweg nich b/xulässtg-i-st;uvom •:J30:-;X)ctobet:II85®/''j?) . ■ Bei der: Specialitätdes Gegenstandes! undder Weitläufigkeit! der'-Deduktion. Wunen -wir, eineu Abdruckhier nicht.geben.'!???'? n??.!.tr. <;ji I.; ü'.rü :)'</! Iht? '*) -5" fn j ■ Hteranscher Wochrnbrricht. ■ -nSSVägddbur'g*, 1. November.-. „Die preußische Verfassung und der' confessionslle Eid, von D. Honigmann, Docior./der Rechte. Breslau 1859." Das Schriftchen besitzt - alle Vorzüge einesguten StyW,. - Correcjheil und Ktärheit der Sprache mit Abwechslung -und' Wärme Des Ausdrucks.' -Dazu gerechnet vollständige!Sachkenntuiß und scharfsinnige Kritik,; und wir; werden dem Verfasser .den herzlichsten-Dank-zu ssagen haben. Der-Vers, hat die Form zweier? Briefe 'gewählt,- in deren, erstem er die bekannte Verhandlung des Abgeordnetenhauses über die. Sutro'sche Petition^ bespricht-undaußer der Schwäche der Gegner^ die Schwäche-ider-'.ministeriellen Erklärungen und die Schwäche der! für die Juden? eintretenden Ccntr.en und Rechten klar erweist, so daß erzu?dem Ausspruch-kommt (S.-11.) :-ist doch höchst betrübend, auch -irrDiesem Falle die Erfahrung machen zu.-müssen /- wie.'gering das Aufgebot an Feuer und Vegeistikung//wie klein das.Häuflein -der Tapferen -zur:V.errheidiguug der Verfassung ist, wenn dieselbe zufällig in deniZ?u d e n angegriffen wird." — Schlagend ist der Nachweis -des Verfassers, daß die Berufung-, des-Justizministers über, die .Gültigkeit des JudengesetzeS trotz der Verfassung auf die Eutscheidung des Odertn bim als eine irrige und halbe sei, da das Obertribimah ausdrücklich. nur. priv.asi^chtlich.e VerMtnisse besprochen hat. Alsdann wendet-sichnder. Verfasser -zu-dev Behauptung, daß christliche Eide von einem jüdischen Richter nicht abgenommen werden dürften, und, indem er den Grundsatz aufrecht hält, dem Rechte des Einen dürfe durch dieAusübung''%i. Rechtest>eg7Ändern kern Schade'geschehen, verlangtiier/.baß^ )venn?confMpnelle Eide, die jedoch der preußische Staats für die Geschworenen schon aufgehoben, und nur fakultativ gemacht hat, bestehen bleiben ssollen! sie? überhaupt^ -nur vp.m - konfessionellen uGeistlichen? abgenommett? und -Pom- Richter beurkundet-werden sollten. Der? zweite Brief-beschäftigt? sich nunmit dem Eide! more judaico, und stellt ausführlich , die Geschichte der jetzigen -preußischen Formen -des. Zud'eneides - - .namentlich' den Äntheil dar, , den - Mendelsso hu. daran gehabt, sowohl um diesen letzteren,zu, rechtfertigen, als? auch! wiederum zu zeigen, --daß-nichtdas jüdische Recht/ sondern das gegnerische /Mißtrauen das Motiv .jener Formen sei. Möge auch. dieses Schriftchen'. zur- Herbeiführung'-des. Besseren', beitragen. , / 1 - - ' i '. . Magdeburg, 2. November. „Die Verhältnisse der Aclavewcheii dew alten.Hebräern, nach biblischen?-und'talmudischen Quellen dargestellt/ Ein Beilrag zur hebräischjüdischen Alterthumskunde, von vr. Pt. Mielziner. - Kopenhagen 1859." Die vorliegende Monographie.zeichnet sich durch die völlige Ueberwältigung ihres Stoffes,- .so .wie durch die.'sachgemäße Anordnung aus.^ .Nachdem zuerst die leitenden Grundsätze der mosaischen.Gesetzgebung hinsichtlich der -Sklaven und -die allgemeinen Pezeichnüngen für.?solche.erörtert worden,- wird in der ersten Abtheilung das Derhältniß des hebräischen Knechtes und der hebräischen Magd, in der zweiten-das Verhältniß -der-nicht-hebräischen Sclqven behandelt. Die Weise, auf.welche ein Hebräer in Sklaverei' gerathe'n'konnte, die gesetzliche Dauer derselben, hie außerordentlichen Fälle, in denen der hebräische Sklave seine Freiheit erlangte, die Verlängerung der" gesetzlichen Dauer/die Stellung und Behandlung, das Entläfsllttgßgeschenk, 'die Entlassüug im'Jobeljähre, der hebrätsche Knecht'im Dienste eines' Nichthebräers, die endliche Aufhebung der Sklaverei für Stammgenossen bilden den Inhalt.-der. ersten .Abtheilung; die- Abstammung der nichthebräischew Sklaven, . die ursprüngliche- Erwerbung, Zahl und. Preis, -.die rechtliche/, -religiöse-/und bürgerliche Stellung, die. häusliche -Lage chyv - die Freilassung .solcher, so -wie der. Einfluß der mosaischen Gesetzgebung auf die Lage der Sklaven bei den Nachbarvhlkepn/machen den In-