Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-10-17 · Heft 43 (17.10.1859) · p. Seite 625

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 43 (17.10.1859)
Date
1859-10-17
Page
Seite 625 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226147-3226191--18083-3247030
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

625 Höchen. war aber eine Zwingherrnnatur, ber fein ,ah, den, Landvögten nahm. ÄlS Vorsteher st)end§fe-er'MnchesHngewitter von den aargauischen Israeliten durch sein Ansehen und seine Geistesgewundtheit.'ab?/ -7-'. .■ ' ' ./ , , Was würde nun Keller jetzt sagen, .wenn, er wieder in seine Paterstadt Baden zurückkäme? Eine niedlich: eingerichtete, Synagoge, die.jüngsten Sabbath bezogen, ward,' eine jüdische. Gemeinde von 12 Familien mit -einem 'sehr zweckmäßigen- Organismus,. an deren Spitze ein. Vorsteher, Herr Daniel Guggenheim, und ein.Hc.tuar,, Herr'Louis Bernays, Sohn des verstorbenen Hamburger Rabbiners, mit dem uneigennützigsten Eiser wirkeu.. Üyd bald wird die Gemeinde auch ihren, eigenen Lehrer haben,, der auch Prediger-, Cantor- .und Schächteramt verstehen wird. (Bisher wurde der Religionsunterricht vom Lehrer Dreifus zu Endingen wöchentlich ein Mal nur ertheilt in drei Stunden Nachmittags, was allerdings nicht hinreichend und nur supplementarisch war.) Und diese Bestrebungen alle werden von dem .Stadtrathe zu Baden, der Gemeindeschulpflege und dem Schulinspector Herrn Huwiler, Chorherrn und Prediger unterstützt. D. ■■ , Rußland. ' Kalisch, im September. (Privatmitth.) Während die ganze israelitische Bevölkerung des Königreiches Polen, wie Sie oftmals in Ihrem geschätzten Blatte mitzutheilen Gelegenheit gehabt, seit dem Regierungsantritt unseres glorreichen und erhabenen. Monarchen Sr. Majestät. dB.Kaisers Alerander II. immer mehr die Segnungen., eines. milden Regimentsempsunden, während man,, .endlich seit jener Zeit, wenn auch nur allmählig,.damit .begonnen,.auch die Juden der allgemeinen Menschenrechte theilhästig werden zu lassen, wie dies in den benachbarten Staaten mit dem besten Erfolge schon längst geschehen, und die Regierung somit dadurch nicht nur im. ganzen Kaiserreiche selbst, sondern sogar im Aus lande eine gebührende,Anerkennung,.^ eine ungetheilte Sympathie .sich zu erwerben ge.wußt,.. hat.mit einem Male, wie ein. v6U8...ex..waedms,,. eine , ganz .unerwartete und kaum geahnte Verordnung, .unserer Polizeibehörde die Gemüther eines gpoßen Aheiles der jüdischen Einwohnerschaft urKummer:.,und Sorge versetzt, vorläufig ohne die geringste Aussicht,, wie und auf welche Weise diesem in das Familienleben sa. weit. .eingreifenden Nebel Llbhülfe geschafft werde. Kraft dieses Ukases sollen nämlich alle die auf dem Markte und in den anliegenden Straßen unserer Stadt wohnenden Israeliten mit nur ganz geringen Ausnahmen vom 1. Octöber g. e,,ihre.Wohnungen, resp. ihre eigenen Häuser, räumen, unddieselben mit, denen in dem.sogenannten Judenviertel sich befindenden vertauschen.- Nun ist beim großen Brande, welcher bekanntlich im Sommer deS Jahres 1852 einen Theil unserer Stadt einäscherte, fast, das ganze Juden- Ghetto fammt unserer alten ehrwürdigen Synagoge ein Raub der Flammen geworden, und da der Wiederaufbau dieses Stadttheiles, welcher noch je$t einem Schutthaufen gleicht, nur ganz schwach. und spärlich von statten ging , so ist es ganz unmöglich, daß daselbst Raum genug vorhanden sei, um so viele und zahlreiche Familien auszunehmen, die-von dieser Verordnung betroffen worden sind. Der Winter ist vor der Thür, und mit. welcher nachsichtslosen Strenge derlei Befehle bei uns in Polen ausgefüh.rt, werden, hat. nur Der einen Begriff, welcher einmal Gelegenheit gehabt, die. Handhabung und Deutung eines ungünstigen, ausschließlich die Juden betreffenden Gesetzes an Ort und Stelle, als Augenzeuge wahrzunehmen.. — Wir halten eS jedoch mit den Principien unserer hohen.Regierung und namentlich mit den weisen und edlen Intentionen unseres erhabenen Monarchen, dem das Wohl aller seiner Unterthanen ohne Unterschied der Confessio.n gleich am Herzen liegt,, ganz unvereinbar, ein so strenges, auf keinerlei Weise zu rechtfertigendes Gesetz in Ausführung zu bringen, zumal hierzu auch nicht einmal die allergeringste Veranlassung Vorgelegen hat, und dürfte eine derartige falsche Auffassung,, denn anders können und. möchten; wir; die beregte Polizei - Verordnung nicht bezeichnen, lediglich auf einem Mißverständnisse beruhen.. — . . .. . Leider sind unseres Wissens bis jetzt keinerlei Schritte gethan worden, um eine Aufhebung oder vorläufig nur einen Aufschub dieses auf mittelalterlicher Intoleranz basirenden Befehles zu erwirken, indem unserer Gemeinde, geradewas ihr am.meisten noth thut, d e r Gemeinsinn abgeht, welcher eben geeignet ist, mit Erfolg für daS allgemeine Wohl in gebührender Weise Sorge zu tragen, und ,so wollen wir wünschen, daß vielleicht aus diesem Wege dieser Gegenstand dahin Bahn sicht.breche, von wo, allein nur, eine Abhülfe von diesem uns be- 43

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.