Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 43 (17.10.1859)
- Date
- 1859-10-17
- Page
- Seite 619 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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M licher wissenschaftlicher Bildung und klarer Anschauung, zum Oberrathsmitglied verspricht eine wohlthä- Ijge Pewegung in die Oberländer Judenheit sowohl als auch in sein Collegium zu bringen, welche sich durch eine im Laufe dieses MonatS noch abzuhaltende Versammlung , ber jüdischen Notablen des badischen Oberlandes bereits Bemerkbar machte; sind wir einmal aus der. bisherigen Stagnation. hera.uSgetreten, so. ist von unserer, erleuchteten >Regierung' .gewiß Abhülfe.zu. erwarten. .-n-.. ■■ y: ^Äus Bayern, im October, (Privatmitth^j Nach einer vor Kurzem erschienenen Statistik zählt Mittelfranken gegenwärtig 53 israelitische Schulen, und zwar , 35. Religiotts- und 18 Elementarschulen. Von den ersteren sind dermalen 3 unbesetzt und 5 mit andern Gemeinden vereinigt. Zwei.-Religionslehrer, Nürnberg und Fürth, beziehen ein Einkommen von 600 und 665: Fl., fünf eines dergleichen von 200 bis 290 Fl., alle übrigen, von 120 bis 200 Fl. jährlich.- Die Elementarlehrer sind ziemlich gleich besoldet mit dem gesetzlich .vorgeschriebenen Jahresgehalt von 300 Fl., der in einigen Gemeinden durch Gewährung von freier Wohnung etwas aufgebessert, in andern durch Abzug für Wohnungsbenutzung sogar noch geschmälert ist. Während,, wie aus beregter Statistik ersichtlich, in Folge einer im.Jahre 1857 erschienenen höchsten Verordnung 201 chnstliche Schulen Mittelfrankens aufgebessert worden sind, war dies auch nicht bei einer einzigen israelitischen Schule der Fall. — Obige Daten .mögen aufs Neue beweisen, wie gegründet die schon öfter auch in diesen Blättern geführten Klagen über .zu geringe Besoldung jüdischer Lehrer sind. Bedenkt man überdies, daß weit über die Halste der Lehrer seit 25 Jahren in ihren gegenwärtigen Gemeinden mit Erfolg thätig sind, so mag man es jungen, befähigten Köpfen nicht verargen, wenn sie ihre Kräfte andern, lohnenderen BerufSarten zuwenden; unter den gegenwärtigen Vefoldungsverhältniffen der Lehrer dürften auch die.Würzburger Bacherlich noch zu gut sein. Im eigenen Interesse der Gemeinden ist zu wünschen, daß sie bald zu besserer Einsicht kommen. Es fehlt durchaus nicht an Mitteln, wohl aber am guten Willen. Am 13. v. M. fand in Landshut (Niederbayern) eine israelitische Hochzeit statt, seit mehreren Jahrhunderten wieder die erste. Niederbayern ist der einzige Regierungsbezirk Bayerns, in welchem seit der Judenapstreibung unsere Glaubensgenossen ihre-Ansässigkeit nicht mehr erlangt haben. Dieselbe erfolgte bekanntlich unter Ludwig hem Reichem ums Jahr 1470. D. Preußen. ■ , Posen, 25, September. (Privatmitth.) Der Rabbiner und Prediger der hiesigen.Brüdergemeinde,- Herr Dr. Imlius Landsberger,. ist zum Großherzoglichen Landesrabbiner zu Därmst ad t erwählt worden. ES ist. ein ausgedehnter Wirkungskreis , in welchen hiermit dieser begabte Mann berufen ist, da der Sprengel 96 Gemeinden umfaßt, und der Rabbinatssitz Darmstadt gegenwärtig 166 Familien zählt. Daß es.in einem so großey Kreise, und der religiös sehr vernachlässigt worden, Vieles und Bedeutendes zu schaffen giebt, ist einsichtlich. Mag es dem Dr,;Landsberger gelingen, durch Eifer und würdevolle Haltung die Hetzen zu gewinnen und einer ächt religiösen Richtung zuzuwenden. .. .Vf};, Berlin, 29, September. Wir haben schon neulichst von Prenzlau aus die bezügliche Verfügung, übex die Schulversäumniß -jüdischer Schüler am Sabdath mitgetheilt. Die öffentlichen Blätter enthalten-jetzt hierüber noch Genaueres, und lassen wir dies der Vollständigkeit wegen hiermit folgen. : September. Das Septemberheft des „ Centralblatts für die gesammle Unterrichls-Verwaltung"r enthält den Ministerial-Erlaß wegen Dispensation j ü di s ch e r S ch üler.der höheren,;Lehr- An st alten vom Unterricht am Sabdath-und an den jüdischen Feiertagen. Der Abdruck dieses Erlasses ist mit folgenden Worten eingeleitel: „Um für jüdische Schüler der höheren Lehranstalten die Uebung der Sabbathfeier dem Interesse und der Aufgabe der Schule , gegenüber so viel wie möglich zu regeln, ist nachfolgende Verfügung erlassen worden, Jrrthümlichen Folgerungen entgegen, welche aus derselben in öffentlichen Blättern gezogen worden sind, wird daraus hingewiesen, daß die Schule keine Verantwortlichkeit für die aus Versaumniß der Schulstunden entstehenden Folgen übernehmen kann, und daß das Nachsuchen der Dispensation vom Schulbesuch am Sabbach lediglich dem Gewissen und Ermessen der. einzelnen Belheiligten überlassen werden muß." Das Rescript lautet: - . 43*