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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-10-10 · Heft 42 (10.10.1859) · p. Seite 609

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 42 (10.10.1859)
Date
1859-10-10
Page
Seite 609 (sequence 7)
Language
German
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609 wurde;, allein. dies ist unrichtig,; da das letzte erff im Jahre. 1761 abgehalten ward. In Spanien -ist, wie man, in Pastor ©jag’, „Galeria sie Lspanoles eelebrss" lesen kann, noch im Jahre 1826, unter, dem Ministerium Calomarde, ein Schullehrer, Namens Ripoll, zu Valenciaals, Deist: verbrannt worden. ,,, Aus Süddeutschland, im September., In der Buchdruckerei des Herrn M. Auerbach zu Emmendingen erscheint die. zweite Auflage des 2^2 ^2y, erstes hebräisches Lesebüchlein von V. G. Dreifus, Lehrer zu Endingen im Aargau - (Schweiz). Es enthält dasselbe: 1) Uebungen im mechanischen Lesen des Hebräischen.,2) Lesestücke in jüdisch-deutscher Schrift (Druck), l 3) Sprachübungen über das Gegenstands-, Für-, Zahl- und Zeitwort. — Das ganze Büchlein ist das Resultat vierjähriger Erfahrungen und find die .Uebungen aus den Bedürfnissen der Schule hervorgegangen. Was nun den erster» Theil betrifft, so ist es die Absicht des Verfassers, auch in diesem Fache Gründlichkeit zu erzielen. Er .will über das mechanische Lesen nicht balbmöglichst hinwegeilen, sondern durch vielseitige Uebungen.von dem Leichtern zum Schwerem, dem Einfachen'zum Zusammengesetzten , . durch Wiederholung des schon Vorgenommenen in neuer Form und. Darstellung soll ein lückenloser Curs; im mechanischen Lesen gegeben, werden, der. den Schüler zum fertigen Lesen befähigt. , . Die jüdisch--deutschent Lesestücke find ganz der Fassungskraft der Kinder von- 7—9 Jahren angemessen und bestehen theils aus schon bekannten, theils aus. von dem Verfasser erdichteten Stücken. , Die Sprachübungen enthalten zunächst Wörter zum Memoriren, Gegenstands-, Eigenschafts- und Zeitwort in planmäßiger Ordnung aller. Begriffe aus dem Anschauungskreise des Kindes. Die folgenden Sprachübungen, haben sodann den Zweck, den Grundstein zur hebräischen Formenlehre zu legen und den Schüler zu befähigen, mit einiger Kenntniß der Sprachformen an die Uebersetzung des Pentateuchs gehe» zu können, damit er nicht, wie es noch häufig geschieht, mit bewußtlos mechgnischer Routine die Uebersetzung des Hebräischen betreibe was so mancher, jüdische Schulmann mit dem Ausdruck factotischer Methode zu beschönigen sucht. Ohne synthetisch analytische Uebungen. kein wahres und klares Verständnis, der Sprache! , Die Uebungsststcke find so. eingerichtet, daß. jedes Stück, eine neue Form .einübt und dabei Vorhergehendes wiederholt. Das. Büchlein. wird. von denjenigen Lehrern, welche eö benutzen, als praktisch zweckmäßig betrachtet. Es empfiehlt sich noch besonders durch seinen billigen Preis : steif brochirt zu 12 Xr. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus dem Oldenburgischen, im September. Die „Jeverländischen Nachrichten" bringen folgenden Artikel: DaS Gesetz vom 23. Juni v. I., welches eine gesetzliche Regulirung der CultuS - und Schulverhältnisse der Juden im Herzogthum Oldenburg im Auge hält, beginnt jetzt seine praktische Wirksamkeit zu bewähren. Der jüdische Landesgemeinderath *), welchem in den betreffenden kirchlichen Angelegenheiten, wenn dieselben namentlich von allgemeiner und wichtiger Bedeutung, die gesetzliche Regulirung übertragen, trat zum ersten Male unter dem Präsidium des LandrabbinerS am 13. September in Oldenburg zusammen. Die Beschlüsse desselben, deren gesetzliche Publication bevorsteht, zeugen von dem guten Geiste, welcher alle Mitglieder der Versammlung beseelte. Die Interessen der einzelnen Gemeinden im Auge haltend, war man nicht weniger der Pflicht eingedenk, dem Allgemeinen Rechnung zu tragen. Wir heben namentlich hervor, daß eine die Arbeiten deS Landesgemeinderaths fördernde Geschäftsordnung festgestellt, ferner die Gründung eines Fonds beschlossen wurde, auS welchem arme Kinder, welche nicht am Sitze der Religionsschulen wohnen, die Mittel erhalten, den nothwendigen Religionsunterricht zu genießen. Hinsichtlich des letzten Punktes wollte die Regierungsvorlage diese Unterstützung auS Gemeindemitteln gewährt wissen, dem trat der Vertreter der hiesigen Gemeinde, Herr Löwenstein, entgegen, und auf seinen Antrag entschied sich die Versammlung für den von allen Synagogengemeinden zu gründenden gemeinschaftlichen Fond. Die Herbeiziehung der temporär in einer Gemeinde sich aufhaltenden auswärtigen Israeliten zu den Gemeindelasten wurde gleichfalls zum Beschlüsse erhoben, ferner festgestellt, daß die Religionslehrer der größeren Synagogengemeinden (Oldenburg, Jever, Varel) nach einer fünfjährigen zufriedenstellenden Wirk- *) Denselben bilden sämmtliche Vorsteher der einzelnen Synagogengemeinden und der Landrabbiner. .

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