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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-09-12 · Heft 38 (12.9.1859) · p. Seite 547

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 38 (12.9.1859)
Date
1859-09-12
Page
Seite 547 (sequence 5)
Language
German
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547 ein, aber -die eigentlichen Chebrahmänner halten an ihrer WerkeltagStracht fest. Andererseits kann man jedoch die Aufopferungsfähigkeit, die Hingebung, die fromme Werkthätigkeit dieser Männer nicht genug rühmen. Unser Friedhof ist 400 — 450 Fuß lang und ungefähr 200 Fuß breit und fast zu zwei Dritttheilen mit Leichensteinen besäet, die zum Theil verwittert sind, so daß die auf ihnen befindlichen Epitaphien schwer zu entziffern sind, wie denn überhaupt der ganze westliche Theil dieses„Todtenackers" sich stark gesenkt hat. Das Alter des ersten Grabmals * *) ist 254 Jahre und ist es dem Andenken eines Vorsängers, vielleicht des ersten hiesiger Gemeinde, gesetzt worden, wie denn die Ansiedelung von Juden am hiesigen Platze, eine Folge der Vertreibung derselben aus dem nahen Nürnberg, kaum vor 300 Jahren erfolgt sein dürfte, worüber: wir später vielleicht des Weitern berichten können. Auffallend bleibt, daß die äußerlich ehrwürdig erscheinende „Altschül" ein viel jüngeres Alter — um 88 -Jahre — nachweist.**) Daß unter den zahllosen hebräischen! Grabschriften alter und neuer Gravirung höchst treffliche stguriren, findet sich begreiflich, und theilen wir zum Belege eine'der neuesten, dem berühmten, s. Z. auch in diesen Blättern lebensgeschichtlich erwähnten sel.. Davld Ottensoser gewidmete unten***) mit, deren Inhalt die von O. verfaßten Schriften mit Meisterhand schildert und deren Abfasser wir nur vermuthen^ Seit ungefähr 25 Jahren fing man an, die Grabdenkmale^ mit Schriften in deutscher Sprache zu ver- *) Es sei erlaubt, dessen Inschrift hier anzugeben: NnL»N pin rtniaan n-ib n» rrrnaen “p^n . .p nie« -nn . br 'baomp^ "illOd nö piö HSn n -p npai .ob rfboa , < Ob diese Grabschrift schon längst so verunstaltet war, oder ihre Verstümmelung erst einer neuern,-renovirenden Hand zu verdanken hat, weiß Einsender, nicht. **) An der Südseite der Frauensynagoge ist das Datum der Erbauung v^-nb in angebracht. Over ist diese vielleicht ein späterer Anbau?' ***) ninb nbnn yn»« *p mrrm pauata» .yiar :.yiN73 D^naiaa Dwaan sehen, die großentheilS unbedeutend, vage und mitunter sinn- und sprachwidrig sind. Eine,'wie uns versichert wird, von Moritz Hartmann auf den Hintritt einer Frau Wertheimer gefertigte überragt freilich nach Form und Inhalt alle andern. Auf einen Umstand wurde unsere Aufmerksamkeit gelenkt, über welchen wir uns jeden Urtheils enthalten und gern die Ansicht wissenschaftlich gebildeter und gläubiger Fachmänner, insbesondere die Ihrige, Herr Redacteur, darüber dy gVim da vernehmen. Auf vielen Grabmonumenten ist nämlich der Todestag des Verblichenen oder dessen Geburts- und Sterbetag lediglich nach christlicher Zeitrechnung angegeben. Wie, sagte man, wenn wir uns auch im gesellschaftlichen und .Verkehrsleben der gewöhnlichen Aera bedienen, sollen und dürfen wir auch an dem unsere frommen Ahnen bergenden und unsere Hoffnungen auf ein unvergängliches Jenseits fassenden Raume an den Stifter einer andern Religion erinnern, für deren Verneinung unsere Vorfahren den Scheiterhaufen bestiegen, Folterqualen nicht achteten, und lieber Elend, Trübsal und Knechtschaft über sich ergehen ließen und wir heute noch politischen Druck und Rechtsentziehung zu erdulden haben? — *) Wir unsererseits, wie gesagt, man ,‘rrtn asn owb n»»i> stw flöiö narb» ■’övh - Qibiöi'V’ *»bn« mrp da trns» pn?:n -n»*att tr^inD-nba» ndrarin ‘•mbonyiaa?na -inn ■ .nbnn “{b rrmTi *) Die Antwort kann nur einfach sein. Es ist wohl jetzt in den .meisten Gemeinden allgemeine Sitte geworden, die Grabsteine auf der Vorderseite mit hebräischer, auf der Rückseite mit deutscher Inschrift zu versehen. Nützlichkeitsgründe empfehlen dieses Verfahren, da zu viele Juden die hebräische Inschrift nicht verstehen, also die Gräber ohne sie nicht einmal-auffinden könnten. Dahingegen wäre es eine Berläugnung unsrer selbst, wenn wir n u r deutsche Inschriften qnbringen wollten, wäre der Bestimmung und dem Charakter des Ortes ganz zuwider, abgesehen davon, daß die hebräische Grabschrist schon zur Constatirung der „Jahreszeit" rc. nvthwendig ist. Andererseits wäre es zu weit gegangen, auf der, der deutschen Inschrift gewidmeten.Seite an der Angabe von Geburts- und Sterbejahr nach der gewöhnlichen Zeitrechnung Anstoß zu nehmen, da diese Zeitrechnung durch den allgemeinen Gebrauch, und wenn sie schlicht, ohne weitern Zusatz, gebraucht wird, einen specifisch religiösen Charakter verloren hat. Redaction.

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