Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 37 (5.9.1859)
- Date
- 1859-09-05
- Page
- Seite 535 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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535 bestehö,-Wessen^ heiligste Gesetze in dieser traurigen Begebenheit durch Menschenhand angetastet Wörden sind//; ■■■■■■■ ’ - - - - Endlicham vergangenen 26. April empfing ich einen Brief vonMr. Odo Ruffelwelcher ein so wichtiger Beweis für seinen Eifer'und seine thätige Mitwirkung, und auch eine so überzeugende Bekräftigung meiner Versicherung ist/ daß alle Mittel, welche in meiner Macht standen, angestrengt worden sind, um dem Papstepersönlich die Bittschrift zu überreichen, daß ich es für eine Pflicht gegen Mr. Ruffel, und als einen Gerechtigkeitsact gegen mich selbst erachte, den gedachten Brief zu Ihrer Information anzuführen. „Rom, den 26. April 1859. „Lieber Sir« Moses Montefiore! --Nach Verlauf der Osterwoche erkundigte ich mich „im Vatikan,: ob es wahrscheinlich wäre, daß Sie die „Audienz, um welche Sie nachgesucht hatten, erlangen „würden—; zu meiner aufrichtigen Betrübniß würde „mir mitgetheilt, daß der Papst Sie nicht empfangen „wolle; Seine Heiligkeit könne keine Erörterung über „die Mortara-Angelegenheit gestatten, sie wäre eine abgeschlossene Sache; und daß cs hoffnungslos wäre, „eine Antwort auf Ihr schriftliches Gesuch an den „Maestro. di Camera abzuwarten, weil es im Vatikan nicht gebräuchlich sei, derartige Ansuchen zu beantworten, wenn die darin erbetene Gunst nicht gewährt werden können „Darauf begab ich mich zum Cardinalstaatssecre- „tär, und verhandelte die Sache lange mit ihm. Es „ist nutzlos, auf alles Das, was sich zwischen uns „zutrug, näher einzugehen, es genügt, zu erwähnen, „daß Seine Eminenz den obigen Ausspruch bestätigte, „und Alles, was ich erlangen konnte, war eine Erklärung ' von .seiner Seite, daß er die Bittschrift, de- „ren. Ueberbringer Sie sind, aus Ihren eigenen Hängen entgegennehmen und sie selbst dem Papste unterbreiten' wolle. Er versicherte. mich, daß dies der „Gang sei., welcher, bei früheren derartigen Gelegenheiten befolgt wäpe, und er wolle Sie daher am „nächsten 'Donnerstag, den 28. genau um 12 Uhr „im Vatican erwarten. Seine Eminenz wünschte, daß „ich Sie begleitete, und wenn Sie es ebenfalls wünschen/ und' Tag und Stunde nach Ihrer Convenienz „sind/ so brauche ich Ihnen nicht zu sagen, daß ich „ganz zu Ihrem Befehl bin. ' „Ich glaube fest, daß Sie Alles gethan haben, „was in Ihrer Macht stand, um den Gegenstand, „der Ihnen so sehr am Herzen .liegt, zu fördern, und „daß gegenwärtig nichts weiter erreicht werden kann, „als die Entgegennahme Ihrer Bittschrift vom Cardinal Antonelli, welcher dieselbe dem Papst unterschreiten will. Genehmigen Sie rc. rc. Ihr, aufrichtiger ' Odo Ruffel." „Sir Moses Montefiore, Baronet, rc. rc. k." In Folge dessen' begab ich mich am Donnerstag, den 28. April, iy Begleitung von Mr. Odo Ruffel, gegen 12 Uhr Mittags nach .dem Vatican, und wurde mit großer Zuvorkommenheit von Seiner Eminenz Cardinal Antonelli empfangen. Ich bemerkte Seiner Eminenz, daß ich gehofft hätte, es würde mir gestattet sein, die Bittschrift meiner Glaubensgenossen in England, den Knaben Mortara betreffend, dem Papst in eigener Person vorzulegen, aber nachdem -ich erfahren hätte, daß Seine Eminenz verweigerte,' mir den Genuß dieses Vorzuges zuzugestehen, und da ich, durch den angestellten Versuch, an Monsignor Pacca, den Maestro di Camera zu schreiben, eine Audienz nicht erlangt hätte, so bäte ich nun Seine Eminenz, die Bittschrift dem Papste zu unterbreiten, und fügte hinzu, daß ich noch sieben Tage in der hoffnungsvollen Aussicht auf eine günstige Antwort in Rom bleiben würde. Der Cardinal empfing die Bittschrift aus meinen Händen, und versprach, sie dem Päpste einhändigen zu wollen, indem er erwähnte, daß er Seiner Heiligkeit ähnliche Bittschriften aus Holland, Deutschland und . anderen Ländern schon unterbreitet hätte; er betrachte die Mortara - Angelegenheit als eine höchst mißliche, aber da das Kind (wie Seine Eminenz anführte) getauft worden sei, würde eS gegen die Gesetze des heiligen Stuhles sein, ihm zu erlauben, zu seinen Eltern zurückzukehren ohne die 'religiöse Erziehung, zu welcher es als Mitglied der romisch-katholischen Kirche berechtigt wäre. Er versicherte ferner, daß, wenn der Knabe alt genug, 17 oder 18 Jahre wäre, er in Freiheit gesetzt werden und ihm gestattet sein würde, seinem eigenen/UMeil zu folgen; bis dahin würde er in einenr Eollegiuch. in Rom. bleiben, wo er zur Erziehung sich befände; — daß die Eltern Zutritt zu ihm hsiben sonntenwenn eS ihnen gefiele, und so ein Jeder, welcher ihn sehen 37