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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-09-05 · Heft 37 (5.9.1859) · p. Seite 529

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 37 (5.9.1859)
Date
1859-09-05
Page
Seite 529 (sequence 3)
Language
German
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5LS diesem Gesichtspunkte aus anzusehen. Lesen wir Geschichte, so muffen wir uns die Frage stellen: was waren diese Ereignisse, diese '.-Zustände, diese Menschen, ihre Gesinnungen, Zwecke und Handlungen für die Aufgabe der Menschheit werth? Wir mögen sie immer beurtheilen aus ihrem augenblicklichen Vedürfniß, aus ihrer zeitweifen Nothwendigkeit. heraus, dann aber müssen wir auch den Standpunkt aufsuchen, den sie im Weltgange der Menschheit einzunehmen berufen waren und berechtigt sind. Nur so können wir eine wahrhaftige Anschauung gewinnen, Schein von Wahrheit, unterscheiden lernen, und in uns selbst jene Halbheit, jenes Hinken auf zween Seiten, jene seichte und gefährliche Trennung der Politik von Sittlichkeit und Religion vermeiden, das heißt: wirklich religiös-sittliche Menschen werden. Lesen und erfahren wir die Ereignisse der Gegenwart, so mögen wir immerhin nach den Motiven und Folgen, nach Ursache und Wirkung in der Gegenwart forschen und suchen — aber das Urtheil darüber muß aus keinen sogenannten Nützlichkeitsgründen, nicht aus den sichtlichen, faktischen Erfolgen hervorgehen, sondern allein aus den Principien der religiösen Politik, weil diese die einzig wahren und bleibenden find, weil alle Völker/ alle Fürsten, alle deren Räthe und Lenker berufen und verpflichtet find, diese Grundsätze zur Richtschnur ihres Thuns zu nehmen, in ihrem Geiste zu handeln, an ihrer Verwirklichung zu arbeiten. Keiner ist ausgenommen und dem Gerichte fällt Jeder anheim. , Die israelitische Aibel-Anstalt. - Wir sind erfreut, nachdem wir bereits die Listen für die erst en 2000 Thaler veröffentlicht haben, rüstig darin fortschreiten zu können. Es spendeten ferner: Rittergutsbesitzer Meyer Jacobson auf Schulzendorf 20 Thlr.; Jacob Wilheim in Nagy-Karoly 1 G. B. N.; L. u. M. Baruch in Jglau 2 Thlr., E. Hellmann das. 3 Thlr., I. Turnowsky 1 Thlr., I. Löwenthal 1 Thlr., A. Quittner 1 Thlr.; S. Pam in Abtsdorf 1 Thlr.; I. Grünhut in Nachod 60 Kr., Räbb.-Cand. N. Streisinger 40 Kr., M. Pollak, M. Pick, Lehrer B. Lewit, E. I. Lederer das. jeder 50 Kr// zsm. 3 Gi B. N.; Lehrer Hurwitz in T rz emes zno von sich 1 Thlr., Rabb. W i l l n e r 1 Thlr.W. L ach m a n it 1 Thlr., H. Fri e dm ann 1 Thlr., L. C i tr o n 1 Thlr., H. M. Wittkowski 1 Thlr., M. Hirsch 2/3 Thlr., Lawczyk V* Thlr., H. Citron ^/2 Thlr., Dobrynski «/r- Thlr./ S. Roth - mann */2 Thlr., A. F u ch s i[i Thlr., M. Wres* zynski!/2 Thlr., L. Engelm a n n ^2 Thlr., Michelsohn V- Thlr., N. Jakob V- Thlr, Berliner;‘/a Thlr., H. Pflaum ^3 Thlr., G. Wolf ^3 Thlr., Keil ^3 Thlr., S. Sueßkind ^3 Thlr., S. Lewings Thlr, E. Wolfs V» Thlr., Saulsohn r/4 Thlr, J. Wreszynski V» Thlr, H. Bley r/4 Thlr., Berek ^/4 Thlr., M. Mannes V» Thlr, M. Chosz */* Thlr., L. Jach - mann */* Thlr., I. Liebermann Thlr./ S. Lachmann */4 Thlr, L. Wreszynski */$ Thlr, M. Strelitz ^6 Thlr, S. Fuchs V« Thlr, zsm. 17Thlr; Sir Francis Goldsmid, Baronet, in London, 10 L. St. 10 Sch., Anna Maria Goldsmid das. 5 L. St. -----103^/3 Thlr—Gesammtsumme: 2158 Thlr. 20^/2 Ngr. Llterarischer Wochenbericht. Magdeburg, 24. August. /,Biblisch-talmudische Medicin. Neue Folge. Erstes und zweites Heft. Staatsarzneikunde und gerichtliche Medicin der alten Israeliten. Nach den Quellen in gedrängtester Kürze bearbeitet von R. I. Wunderbar Riga und Leipzig, 1857. 1859." Der Verf. fährt mit lobenswerthestem Eifer fort, seine Aufgabe, eine pragmatische Darstellung der Arzneikunde der alten Israeliten zu liefern, zu verfolgen. In den beiden vorliegenden Heften ist er an die Staatsarzneikunde und die gerichtliche Medicin gelangt, bespricht zuerst die israelitischen Medicinalbeamten, das Verfahren beim Aussätze an Kleidern und Häusern, wo auch, obgleich wir nicht wissen, wie so? von der Ceremonie beim Auffinden eines Erschlagenen und dem sogenannten Fluchwaffer verhandelt wird, wirft dann einige Blicke auf das peinliche Strafverfahren, handelt vom Selbstmord/ geht dann zu den geschlechtlichen Lastern und. der Menstruation über, setzt die betreffenden Vorschriften über Castration, Virginität und die medicinisch gerichtlichen Grundsätze in Bezug auf Ehe und Ehescheidung auseinander. Im zweiten Hefte spricht der Verf. über Legalinspection und Obduktion, Zeugungsfähigkeit-und Schwängerung, von den Lebensaltern und ihren verschiedenen Anzeichen, von den Körperverletzungen und den Tödtungen. Aus dieser kurzen Inhaltsangabe wird der Leser die Umsicht erkennen, mit welcher der überaus fleißige Verfasser seinen Gegenstand behandelt, wobei dann nicht minder das sorgfältige Studium der in diese Fächer einschlagenden medicinischen und 37*

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