Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 34 (15.8.1859)
- Date
- 1859-08-15
- Page
- Seite 496 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Ordnung,, Nach Ablauf von 10 Jahren aber wird die Herausgabe solcher Erlaubnißzeugniffe nur:auf die die, früheren Melamdim beschränkt sein; neu.eintretende aber werden nicht anders bestätigt, als aus der Elaste derjenigen, die eine Rabbinerschule oder eine höhere oder, mittlere Lehranstalt besucht haben. Vom Jahre 1875 ab werden die pkase-vym 7. Juni 1855 in volle Thätigkeit gesetzt, aus Grund deren nach 20 Jahren nur solche Juden ausschließlich Hauslehrer werden dürfen, die in den genannten Schulen gelernt haben.; :4) Lehrer in Jeschiboth und in Talmud Thoras, so wie Leiter von Privatschulen und Pensionen und deren Lehrer werden von nun an nur solche angestellt, die eine gehörige Bildung genossen haben. Diese Maßregel wird aber nicht auf den Privatunterricht bezogen, .den die Melamdim mehren.Häusern oder in ihren Wohnungen treiben und der sich nur auf eine kleine Zahl von Schülern beschränkt. ... 5) Bei jeder jüdischen Kronsschule muß ein Ehrenaufseher, von den einflußreichen und gebildeten Juden gewählt, sich befinden. Demselben wird die Sorge über die materiellen Bequemlichkeiten der Schule überlassen, so .wie auch die. Aufsicht über den fleißigen Besuch der Schüler in^ der Schule. . Eben so wird auch demselben die Aufsicht übertragen, daß die Eltern sich nicht entziehen sollen von der Bildung ihrer Kinder.in den Schulen, was sie durch persönliche Ermahnungen und vermittelst der Rabbinen bewirken sotten. Endlich müssen sie darauf sehen, daß die Hauslehrer, oder Melamdim ällmählig durch Leute ersetzt werden, die in Rabbinerschulen oder in allgemeinen, höheren oder mittleren Lehranstalten gebildet worden sind. 6) In den Talmud Thoras wird , der Unterricht allgemeiner Lehrgegenstände eingeführt und die JeschibothS werden den Schulen zweiten Ranges zugezählt.; Der hiesige General-Gouverneur hat dieser Tage die alte Synagoge für immer sperren lassen, weil dieselbe nicht nach Vorschrift hundert Schritte von der griechischen Kirche entfernt liegt, daher wird jetzt auch, zur Vollendung der neuen Synagoge mehr gethan werden. B. ü,: A n $ e t ge«. r Ein musikalisch gebildeter Vorbeter, der im Stande ist,, einen schon bestehenden Chor selbstständig zu leiten und weiter auszubilden, und auch die Schächtersunc - ti o n versehen kann, findet' h i e r für tote in circa sechs Wochen einzuweihende neue Synagoge sofort Anstellung mit einem jährlichen Einkommen von circa Fünfhunvert Thalern Pr. Crt., einschließlich der Schächtergebuhren und andern Nebengefällen. Außerdem ist für einen gebildeten Mann sichere Aussicht vorhanden, durch Unterricht und Aufnahme von Penfionairs sein Einkommen noch bedeutend zu vergrößern. Bewerber wollen ihre Zeugnisse über ihre Befähigung und streng religiöse und sittliche tzührung mit Angabe ihres Alters und der Größe ihrer Familie baldmöglichst an den Unterzeichneten p o r t o f r e i einsenden. Trier, den 24. Juli 1859. . - Für das mit dem Vorstande vereinigte Kau-ComitS: Der Oberrabbiner '; I. Kahn. Ein Elementarlehrer, der zugleich Schochet und Vorbeter ist, kann zu nächstem Michaelis bei der Gemeinde zu Neustadt eine Anstellung finden, die bei freier Wohnung und Feuerung.mit einem jährlichen Gehalte von 180 Thalern, außer den Schechita-Gebühren, verbunden ist. Auch kann ein Religionslehrer, mit tüchtigem.jüdischen Wissen ausgerüstet und befähigt, den Vorbeterdienft zu versehen, mit nächstem Michaelis eine Anstellung finden, die ein jährliches fires Einkommen von 300. Thalern zufichert. Darauf Reflectirende wollen sich in postfreien Zusendungen ihrer Papiere an den Unterzeichneten wenden. - Dr. Salomon Cohn, Großherz. Mecklb.Schw. Landes-Rabbine^ In unserer Gemeinde ist die Stelle eines unverheiratheten Lehrers, Vorbeters und Schächters vacant und -soll sofort wieder besetzt werden. Das Einkommen beträgt 200 Thlr. Bewerber wollen ihre Zeugnisse portofrei an den Unterzeichneten Vorstand einsenden.. - ' : Blomberg bei Detmold. Der Vorstand: B. Ärensberg. Die Cantor - und Lehrer -Stelle bei der hiesigen Synagogen - Gemeinde wird zum 1. April k. Z. vacant, und soll bis dahin anderweitig besetzt werden.— Peflectanten wollen sich unter Einsendung der betr. Zeugnisse' an den Unterzeichneten portofrei wenden, worauf das Nähere mitgetheilt werden soll. ' Soest in Westphalen, den 4. August 1859. .. . Der Vorsitzende des Vorstandes. Herz Meyer.